Die beschwerdeführende Stadtgemeinde (in der Folge auch kurz: Stadt) schloß mit der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Unterricht und Kunst, dieses vertreten durch den Landesschulrat für Tirol (in der Folge auch kurz: Bund) am 24. September/24. Oktober 1974 einen u.a. die Errichtung und den Gebrauch einer Sporthalle betreffenden Vertrag. Punkt V. dieses Vertrages lautet wie folgt: "1) Zur Durchführung des lehrplanmäßigen Unterrichts aus Leibesübungen an... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gemeinde besitzt verschiedene Einrichtungen, welche von den Abgabenbehörden des Bundes als Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 2 Abs. 3 UStG 1972 behandelt werden. Zu diesen Einrichtungen zählt ein Teich, der bis einschließlich 1983 nur als Fischteich genutzt wurde. Im Zeitraum 1984/1985 wurde ein Teil des Teiches zu einem Badeteich umgestaltet. Hiebei wurde ein altes Gebäude instandgesetzt und mit Sanitäranlagen versehen; ferner wurden ein Spielplatz und P... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;KStG 1966 §2;UStG 1972 §2 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 67;
Rechtssatz: Die Frage, ob mehrere privatwirtschaftliche Tätigkeiten einer Gemeinde einen einheitlichen Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellen, ist nach den im E des VwGH v 26.5.1981, 3642, 3888/8... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §504;B-VG Art7 Abs1;KStG 1966 §2;StGG Art2;UStG 1972 §2 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 66;
Rechtssatz: Die Einräumung einer Dienstbarkeit des Gebrauches iSd § 504 ABGB stellt keine Vermietung und Verpachtung... mehr lesen...
Index: L94806 Bestattung Friedhof Leichenbestattung Totenbeschau Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art22;KStG 1966 §2;LeichenbestattungsG Stmk §31 Abs2;UStG 1972 §2 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 67;
Rechtssatz: Durch Art 22 B-VG wird die nach dem Stmk LeichenbestattungsG die Friedhofsverwaltung (im Be... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;UStG 1972 §10 Abs2 Z5;UStG 1972 §2 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/9, 155;
Rechtssatz: Die Frage, ob in einem konkreten Fall die Vermietung oder Verpachtung eines Grundstückes gegeben ist oder nicht, ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu entscheiden. Dabei ist zB ein Vertrag, der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs6; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/9, 155;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH entfalten Körperschaften des öffentlichen Rechts mit der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken auch dann eine Unternehmertätigkeit, wenn sich die Vermietung und Verpachtung innerhalb der Ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs6; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/9, 155;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 23.2.1982, 82/14/0012) ist als Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öff Rechts nur eine Einrichtung anzusehen, die - wenn auch ohne Gewinnerzielungsabsicht - einer nachhalti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs6; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/9, 155;
Rechtssatz: Überschreiten die im Rahmen einer Einrichtung einer Gd (hier: Bootshafenanlage und Badeanlage mit Restaurant) erzielten Einnahmen während eines mehrere Jahre umfassenden Beobachtungszeitraumes nur in einem einzigen ... mehr lesen...
Index: Körperschaftssteuer32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2 Abs1UStG 1972 §2 Abs3
Rechtssatz: Die auf Dauer ausgeübte entgeltliche Abgabe von Mineralwasser und Instandhaltung der Mineralwasserquelle durch eine Gemeinde erfüllt die Voraussetzungen für die Annahme eines Betriebes gewerblicher Art. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 19;
Rechtssatz: Beiträge zum Personalaufwand seitens eines Bundeslandes sind nicht bei der Lösung der Frage zu berücksichtigen, ob es sich beim Betrieb eines Gemeindekindergartens "um eine Tätigkeit von einigem wirtschaftlichem Gewicht" handelt (Hinweis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs6; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0035 E 3. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Eine in einer Einrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes ausgeübte Tätigkeit erfüllt, wenn die Umsätze nicht einmal die Bagatellgrenze des... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;UStG 1972 §2 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 19;
Rechtssatz: Die Prüfung, ob ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt oder nicht, ist für jeden Betrieb gesondert vorzunehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150163.X04 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs6; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 19;
Rechtssatz: Eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit einer Körperschaft des öff Rechts ist dann nicht als Betrieb gewerblicher Art anzusehen, wenn die Umsätze (regelmäßig) die Bagatellgrenze nach § 21 Abs 6 UStG 1972 nicht erreichen. ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: Selbst die isolierte Betrachtung eines Veranlagungszeitraumes, in dem die Einnahmen nicht wesentlich über die Bagatellgrenze des § 21 Abs 6 UStG 1972 liegen, führt noch nicht zur Beurteilung eines Betriebes einer Körperschaft des öff Rechts als gewerblicher Betrieb (Hinweis E 15.9.1986, 84/15/0157). Euro... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: Das Freibad einer Gemeinde ist kein Betrieb gewerblicher Art, wenn durch Jahre, wenn auch mit Ausnahme eines Jahres, nur Umsätze erzielt werden, die die "Bagatellgrenze" des § 21 Abs 6 UStG 1972 nicht übersteigen (sogenanntes quantitatives Erfordernis; Hinweis E 18.11.1985, 85/... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0035 E 3. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Eine in einer Einrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes ausgeübte Tätigkeit erfüllt, wenn die Umsätze nicht einmal die Bagatellgrenze des § 21 Abs 6 UStG 1972 erreichen, nicht die für die Anna... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Wenn auch eine Freibadeanlage (hier: im Eigentum einer Gemeinde stehend) zivilrechtlich ein Grundstück ist, so ändert dies nichts daran, daß den Badegästen gegen Entrichtung eines Entgeltes nicht ein Grundstück vermietet, sondern nur die Bademöglichkeit gegen Entgelt eingeräumt wird. Daß ... mehr lesen...
Index: L37167 Kanalabgabe TirolL82307 Abwasser Kanalisation Tirol32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KanalgebührenO Kramsach 1981;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §17 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Bei Vorliegen des erforderlichen Zusammenhanges mit der späteren Ausführung des Umsatzes (etwa bei Vorhandensein eines Anschlußzwanges und eines konkreten Bauprojektes) unterliegen auch Vorauszahlungen (... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: Eine in einer Einrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes ausgeübte Tätigkeit erfüllt, wenn die Umsätze nicht einmal die Bagatellgrenze des § 21 Abs 6 UStG 1972 erreichen, nicht die für die Annahme eines Betriebes gewerbliche Art einer Körperschaft des öffentlichen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Ein jährlicher Beitrag des Landes an Gemeinden und Gemeindeverbände zum Personalaufwand (hier: gemäß § 45 Abs 1 erster Satz Kindergarten- und HortG Tir) ist nicht bei der Lösung der Frage zu berücksichtigen, ob es sich beim Betrieb eines Gemeindekindergartens um eine Tätigkeit von einigem wirtsch... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/15/0088 E 22. September 1983 RS 1 Stammrechtssatz Für die Annahme eines Betriebes gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes und für eine sich daraus ergebende Unternehmertätigkeit iSd UStG ist erforderlich, daß es sich um eine Tätigkeit von einigem wirtschaftlichem Gewicht handelt. Die den Umfang der Tät... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gemeinde (Beschwerdeführerin) errichtete im Jahre 1975 ein Gebäude, welches neben Amtsräumen auch Gemeindewohnungen und eine Mehrzweckhalle umfasst. Vor dem Verwaltungsgerichtshof steht ebenso wie im Verwaltungsverfahren der Streit um die Abzugsfähigkeit der in den fraglichen Jahren 1975 und 1976 auf die Mehrzweckhalle entfallenden Vorsteuerbeträge gemäß § 12 des Umsatzsteuergesetzes 1972 (UStG 1972) im Vordergrund. Das Finanzamt versagte, gestützt auf das Ergeb... mehr lesen...