RS Vwgh 1990/5/21 88/15/0038

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Veröffentlicht am 21.05.1990
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Index

L94806 Bestattung Friedhof Leichenbestattung Totenbeschau Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

B-VG Art22;
KStG 1966 §2;
LeichenbestattungsG Stmk §31 Abs2;
UStG 1972 §2 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 67;

Rechtssatz

Durch Art 22 B-VG wird die nach dem Stmk LeichenbestattungsG die Friedhofsverwaltung (im Beschwerdefall: die örtliche Pfarre) treffende Verpflichtung zur Errichtung und Erhaltung einer Leichenhalle (Leichenkammer) nicht auf die Gemeinde, in deren Bereich der Friedhof liegt, ausgedehnt; es besteht insoweit keine öffentlich-rechtliche Beistandspflicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150038.X02

Im RIS seit

21.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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