RS Vwgh 1990/11/12 89/15/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 392;

Rechtssatz

Ein (nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilende) "Vermietung eines Grundstückes" iSd § 2 Abs 3 UStG 1972 durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes setzt auf deren Seite die Berechtigung zur Vermietung nicht voraus; maßgebend ist daher nicht, ob die Körperschaft ziviler oder wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstückes ist oder nicht, sondern ob nach dem Inhalt des Rechtsgeschäftes eine unverbrauchbare Sache einem anderen gegen Entgelt in Nutzung gegeben wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150023.X02

Im RIS seit

12.11.1990

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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