Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/14 90/16/0103 3 Stammrechtssatz Dem Bauherrn obliegt es, das zu errichtende Haus zu planen und zu gestalten, der Baubehö... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0112 3 Stammrechtssatz Der Begriff "Bauherr" ist für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer grundsätzlich e... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer (ein Ehepaar) sind Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes (Grünlandwirtschaft- Milchkuhhaltung). Auf den landwirtschaftlichen Flächen angrenzenden, als Grundvermögen bewerteten (vgl. hiezu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Jänner 1988, Zl. 86/15/0141, auf das gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen wird) Flächen haben sie vier Fußballplätze samt den dazugehörenden Anlagen eingerichtet, die sie an Sportvereine vermieten. Im Zuge ... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1UStG 1972 §12 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0279 E 15. Juni 1988 VwSlg 6333 F/1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist wohl richtig, daß abzugsfähige Vorsteuern auch im Schätzungsweg ermittelt werden können; Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, daß gem § 12 Abs 1 UStG 1972 als erwiesen angenommen werde... mehr lesen...
Index: EStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1UStG 1972 §12 Abs1 Z1UStG 1972 §22 Abs5
Rechtssatz: Der Grundsatz der Einheit des Unternehmens wird durch § 22 Abs 5 UStG 1972 nicht berührt. Es stellen daher ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des § 22 Abs 1 UStG 1972 und ein von demselben Unternehmer geführter Gewerbebetrieb, der nach den allgemeinen Vorschriften zu besteuern ist, ein einheitliche... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, ein Arzt sowie ein Gast- und Landwirt, betreiben einen Reit- und Zuchtbetrieb in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Laut Punkt III 2 des (auf Kanzleipapier des nunmehrigen Beschwerdevertreters errichteten) Gesellschaftsvertrages vom 15. Februar 1989 wurde bezüglich Einlagen und Beteiligung der Gesellschafter folgende Regelung getroffen: a) Herr Dr. L (Erstbeschwerdeführer) verpflichtet sich, die zur Erreichung des Geschäftszweckes erforder... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Voraussetzung für einen Vorsteuerabzug gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 ist, daß die Leistung für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt wird. Werden Wirtschaftsgüter für das Sonderbetriebsvermögen eines Personengesellschafters angeschafft - dieses steht im Eigentum des Gesellschafters und wird der Personengesellschaft nur zur Nutzu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Urkunde vom 11. April 1985 zum Steuerberater bestellt. Den Gewinn aus dieser Tätigkeit ermittelt er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972. Seine Kanzlei befindet sich in derselben Wohnung, in der sein Bruder EF ein Buchhaltungsbüro betreibt. Im Streitjahr stellte EF dem Beschwerdeführer einen Betrag in der Höhe von 176.625 S zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in der Höhe von 35.325 S für diverse Buchhaltungs- und Beratungstätigkeiten (Steuerberatung) in Rechnung, den d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;BAO §93 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ein Bescheid ist nicht schon deshalb inhaltlich rechtswidrig, weil er herangezogene Gesetzesstellen nicht nennt. Geht aus de... mehr lesen...
1986 fand bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1980 bis 1984 statt. Auf Grund der Prüfungsfeststellungen nahm das Finanzamt das Verfahren wieder auf und erließ neue Sachbescheide hinsichtlich der Umsatzsteuer 1980 bis 1983 und der Einkommensteuer 1981 bis 1984 sowie Bescheide, mit denen ausgesprochen wurde, daß eine Veranlagung zur Einkommensteuer 1980 nicht stattfinde und die Umsatzsteuer für 1984 nicht festgesetzt werde. Für die Jahre 1985 bis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;UStG 1972 §1 Abs1 Z2 litb;UStG 1972 §12 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich kann das Nutzflächenverhältnis bei Gebäuden als brauchbare Grundlage für die Bestimmung des der Einkunftsquelle zuzuweisenden Anteils an gemeinsamen Aufwendungen angesehen werden (Hinweis E 3.7.1991, 90/14/0066,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und bezog in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Im Jahr 1988 fand bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei stellten die Prüfer unter anderem fest, daß das Objekt U-Straße (drei Wohneinheiten) seit der Anschaffung im Jahre 1981 bis Mitte 1988 (Termin der Schlußbesprechung) nie vermietet war und weitere Liegenschaften (Buffet K, Lokal S und Garage A) s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs4 Z2;LiebhabereiV Abschn1 Art1 §1;UStG 1972 §12 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Im Fall der steuerlichen Berücksichtigung von Vorsteuern und Werbungskosten vor Erzielung von Einkünften im Sinn des § 2 Abs 1 UStG 1972 und des § 2 Abs 4 Z 2 EStG 1972 stellt sich nicht die Frage der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs4 Z2;UStG 1972 §12 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0045 E 25. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Vorsteuern und Werbungskosten können bereits steuerliche Berücksichtigung finden, bevor noch der Steuerpflichtige aus einer Vermietung Einnahmen (Einkünfte) ... mehr lesen...
Anläßlich einer im Jahre 1989 beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung, die auch die Umsatzsteuer der Streitjahre betraf, wurde u.a. festgestellt, daß der Beschwerdeführer seit 1985 keine Bücher mehr geführt habe. Der Prüfer vertrat die Ansicht, vom Beschwerdeführer beantragte Vorsteuerabzüge aus selbsterrechneten Zinsenbelastungen seien mangels Vorliegens von Rechnungen ebensowenig anzuerkennen wie Vorsteuern aus gerichtlichen Exekutionstiteln. Ein vom Gericht... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Verfahrenskosten, die in einem gerichtlichen Exekutionstitel ausgewiesen sind und die die unterliegende Prozeßpartei der obsiegenden zu ersetzen hat, stellen nicht das Entgelt für eine von einem Unternehmer gegenüber dem Kostenschuldner (für dessen Unternehmen) erbrachte Lieferung oder sonstige Leistung ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0009 E 14. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nur eine Rechnung des leistenden Unternehmers berechtigt zum Vorsteuerabzug; es muß sich iSd § 11 Abs 1 UStG 1972 um eine Rechnung des Unternehmers handeln, der die steuerpflichtige Lieferung oder die steuerpflichtige sonstige Leistung ausführt und demgeg... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0009 E 14. November 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Urkunde, in der ein gerichtlicher Vergleich festgehalten ist, ist nicht geeignet, eine fehlende Rechnung iSd § 11 UStG 1972 zu ersetzen, weil sie nicht von dem Unternehmer ausgestellt worden ist, der die Leistung an den Abgabenschuldner erbracht hat. Da... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ein Bauunternehmer hatte auf Grund des Kaufvertrages vom 27. Juni 1988 gegenüber den Ehegatten N den Anspruch auf Übereignung einer bestimmten (760 m2 großen) Liegenschaft in Niederösterreich erworben. Am 9. Juli 1988 hatte der Bauunternehmer einen Einreichplan für den Neubau eines Doppelhauses auf dieser Liegenschaft als Bauwerber, Grundstückseigentümer und Planverfasser unterfertigt. Auf Grund di... mehr lesen...
Laut Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 8. Jänner 1987 ist die Beschwerdeführerin Alleinerbin nach ihrem am 4. September 1985 verstorbenen Ehegatten Dr. KP. Am 12./13. August 1980 hatten die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte mit der XY-GesmbH. einen Kaufvertrag geschlossen, dessen wesentliche Bestimmungen wie folgt lauten: "A. VERTRAGSGEGENSTAND 1) Die XY-GesmbH., im folgenden kurz Verkäuferin ge... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0212
Rechtssatz: So wie das Fehlen der Eigenschaft eines Bauwerbers im Verhält... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0218 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0112 4 Stammrechtssatz Der Käufer einer Liegenschaft i... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Installationsunternehmen. Bei einer hinsichtlich der Jahre 1974 bis 1983 vorgenommenen Betriebsprüfung wurde insbesondere festgestellt, daß ein Teil der gegenüber der Gemeinde Wien getätigten Umsätze während des gesamten Prüfungszeitraumes steuerlich nicht erfaßt worden war. Die Umsätze der Jahre 1975 bis 1983 wurden vom Prüfer auf der Grundlage von sogenannten "Personenkontoauszügen" der zuständigen Magistratsabteilung 6 ermittelt. Der Umsatz ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0119
Rechtssatz: Bei Schätzung von mit Mehreinnahmen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind diese A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer teilte dem Finanzamt im März 1987 mit, daß er die Errichtung eines Elektrizitätskraftwerkes beabsichtige. Mit den Bauarbeiten wurde im Jänner 1987 begonnen. Die bei der Errichtung des Kraftwerkes anfallenden Arbeiten (insbesondere Planungs- und Bauarbeiten, sowie Arbeiten aus verschiedenen Baunebengewerben und Büroarbeiten) ließ der Beschwerdeführer von Personen (z.B. Technikern, Forstbeamten, Studenten, Angestellten, Holzarbeitern, Angehörigen diverser Handwerksb... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §11 Abs2;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/15/0084 E 19. Jänner 1984 RS 1 Stammrechtssatz Einer Rechnung muß die Funktion einer Abrechnung über eine Lieferung oder sonstige Leistung zukommen, es muß also der Leistende dem Leistungsempfänger unter Angabe des wesentlichen Inhaltes der Leistung deren Preis in Rechnung stellen ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs2;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Als Rechnung iSd § 11 UStG 1972 ist - wie § 11 Abs 2 UStG 1972 zeigt - unabhängig von ihrer Bezeichnung jede Urkunde zu verstehen, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet (Hinweis E 1.12.1983, 83/15/0033, VwSlg 5835 F/1983; E 19.1.1984, 83/15/0084; E 11.1.1988, 87/15/0065; E 14.11.1988, ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1;
Rechtssatz: Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht nur, wenn alle im § 12 UStG 1972 aufgezählten Voraussetzungen gegeben sind (Hinweis E 11.9.1987, 86/15/0067). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990150144.X01 Im RIS seit 17.02.1992 Zuletzt aktualisiert ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine der unabdingbaren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug besteht darin, daß der Unternehmer, auf Grund dessen Leistung der Vorsteuerabzug beansprucht wird, dem Leistungsempfänger eine Rechnung iSd § 11 UStG 1972 ausgestellt hat. Nur eine Rechnung des leistenden Unternehmers berechtigt zum Vorsteuerabzug (Hinweis E 14.11.198... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1151;UStG 1972 §11 Abs2;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ausf, daß die im Erkenntnis im Wortlaut wiedergegebenen Werkverträge wegen des Fehlens des Wesensmerkmales "Abrechnung" über die in ihnen vereinbarte Erbringung von Leistungen keine Rechnungen iSd § 11 UStG 1972 darstellen. European Case Law ... mehr lesen...