RS Vwgh 1992/2/17 90/15/0144

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Veröffentlicht am 17.02.1992
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Eine der unabdingbaren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug besteht darin, daß der Unternehmer, auf Grund dessen Leistung der Vorsteuerabzug beansprucht wird, dem Leistungsempfänger eine Rechnung iSd § 11 UStG 1972 ausgestellt hat. Nur eine Rechnung des leistenden Unternehmers berechtigt zum Vorsteuerabzug (Hinweis E 14.11.1988, 87/15/0009).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990150144.X02

Im RIS seit

17.02.1992

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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