1 Die Revisionswerberin ist eine 1981 gegründete Kommanditgesellschaft, die eine öffentliche Apotheke betreibt. Kommanditistin war seit 2009 die (vor 2007 gegründete) A Beteiligungs AG, eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (im Folgenden: Kapitalgesellschaft oder Kommanditistin), die in den Jahren vor 2014 gemäß § 5 Z 14 iVm § 6b KStG 1988 steuerbefreit war; Komplementär war der Apotheker Mag. L. Die Kapitalgesellschaft hatte ihre Beteiligung - sie entspricht einer 49%igen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §192 EStG 1988 §4 Abs2 Z2KStG 1988VwRallg BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig ... mehr lesen...
In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin sei eine Interessentschaft von Eigentümern von Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrechte an dem Grundstück Maiensäß Grandau gebunden seien. Am 15. Oktober 1971 habe sie einen Dienstbarkeitsvertrag mit der - im Akt näher umschriebenen Seilbahn GmbH, jetzt Bergbahnen - AG abgeschlossen. Damit habe sie der AG die Rechte eingeräumt, auf dem Grundstück Seilförderanlagen und die dazu... mehr lesen...
Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: FlVfLG Vlbg 1979 §32 Abs2;FlVfLG Vlbg 1979 §73 Abs1;KStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0017 E 18. Oktober 2007 Besprechung in:SWK Nr 14/15/2008, S 444 - S 447;
Rechtssatz: Gemäß § 73 Abs. 1 Vorarlberger Flurverfassungs-Landesgesetz bedarf eine... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gemeinde kaufte ein Feuerwehrfahrzeug (Rüstlöschfahrzeug), worüber in den vorgelegten Verwaltungsakten eine Auftragsbestätigung der Ö. AG vom 6. März 1992 über ein Fahrgestell mit Fahrerhaus zum Preis von 930.000 S zuzüglich Mehrwertsteuer von 186.000 S und eine Schlussrechnung der Firma L. vom 20. Juli 1993 über ein Rüstlöschfahrzeug auf beigestelltem Fahrgestell, ausgeliefert am 19. Juli 1993, mit näher beschriebener Ausrüstung um den Preis von 1,606.340 S zuz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §2;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs2;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Beurteilung, ob ein von der Gemeinde gekauftes Feuerwehrfahrzeug (Rüstlöschfahrzeug) überwiegend unternehmerischen Zwecken der Gemeinde gedient hat. (Im Beschwerdefall, in welchem eine Verwendung des Fahrzeuges durch Ange... mehr lesen...
Mit einem an die "Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für den Betrieb gewerblicher Art Werksküche" adressierten Bescheid vom 13. August 1996 schrieb der Magistrat der Stadt Wien nach § 11 Abs. 3 KommStG 1993 Kommunalsteuer für die in der Betriebsstätte in Wien gewährten Arbeitslöhne für den Zeitraum der Jahre 1994 und 1995 sowie des ersten Halbjahres 1996 unter gleichzeitiger Verhängung eines Säumniszuschlages vor. Der Betrieb der Werksküche durch die beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2;
Rechtssatz: Eine Unterschiedlichkeit der Besteuerung von Arbeitslöhnen der mit der Essenszubereitung und -ausgabe befassten Dienstnehmer zwischen jenen eines Werksküchenbetriebes einer Körperschaft öffentlichen Rechtes einerseits und jenen der Umfeldgastronomie andererseits würde eine steuerlich bewirkte Wettbewerbsbenachteiligu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §1 Abs2 Z2;KStG 1988 §2;
Rechtssatz: Steuersubjekt der Kommunalsteuer ist nach dem Kontext der Bestimmungen der §§ 1, 3 Abs 1 und 3 KommStG 1993 anders als nach der Vorschrift des § 1 Abs 2 Z 2 KStG 1988 nicht der Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes, sondern die K... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2;
Rechtssatz: Der Gesetzeszweck der Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes besteht nach einhelliger Auffassung in der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zu privaten Wirtschaftseinheiten, indem durch die Besteuerung der von Körperschaften öffentlichen Rechtes geführten Betriebe im... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, ein Betrieb gewerblicher Art einer Stadtgemeinde, lieferte in den Streitzeiträumen Strom sowohl an die Stadtgemeinde als auch an andere Abnehmer. Strittig ist, ob in der Lieferung von Strom an die Stadtgemeinde zum Zweck der Straßenbeleuchtung wegen der unbestrittenen Tatsache, dass der Stadtgemeinde hiefür ein geringerer Tarif als anderen Gemeinden verrechnet worden ist, eine verdeckte Ausschüttung (zu geringe Einnahmen) im Ausmaß des Differenzbetr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;KStG 1988 §2;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/15/0225
Rechtssatz: Die abgabepflichtige Partei, ein Betrieb gewerblicher Art einer Stadtgemeinde, lieferte in den Streitzeiträumen Strom sowohl an die Stadt... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 26. Mai 1998, 94/14/0042, Slg Nr 7284/F, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 1994, 30.072-3/93, betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1986 bis 1989 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. In dem im fortgesetzten Verfahren ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid, stellte die belangte Behörde zunächst fest, an der im... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;KStG 1966;KStG 1988;
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Maßnahme gesellschaftlich veranlasst ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob sie auch einander fremd gegenüberstehende Personen gesetzt hätten (Hinweis E 26.5.1998, 94/14/0042, VwSlg 7284 F/1998 ). Die Frage, ob ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Agrargemeinschaft iSd Kärntner Flurverfassungslandesgesetzes, erzielte in den Jahren 1994 und 1995 aus der Verpachtung von Grundstücken zum Zweck der Nutzung im Rahmen eines Campingbetriebes Einkünfte von jeweils 386.100 S. Mit Bescheiden vom 4. Dezember 1996 setzte das Finanzamt Körperschaftsteuer für die Jahre 1994 und 1995 von je 131.274 S sowie Körperschaftsteuervorauszahlungen ab dem Jahr 1997 von 150.100 S fest. Im Berufungsverfahren brachte die Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §198;KStG 1988;UStG 1972;
Rechtssatz: Mit der Erlassung von Umsatzsteuerbescheiden gibt die Abgabenbehörde nicht zu erkennen, es werde keine Veranlagung zur Körperschaftsteuer erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998140145.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Gemeinde, errichtete im Jahr 1987 im Anschluß an ein schon bestehendes Fußballstadion einen Sportplatz mit Leichtathletikanlage und Laufbahn, einen Kunstrasenplatz sowie ein dazugehöriges Gebäude mit Umkleidekabinen, Sanitäranlagen und Whirlpool (idF Sportanlagen). In unmittelbarer räumlicher Nähe befinden sich ein Freibad und ein Eislaufplatz. In ihren Umsatzsteuererklärungen brachte die Beschwerdeführerin die Umsätze nach Unternehmenszweigen gegliedert z... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;KStG 1988 §2;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §2 Abs5 Z2;
Rechtssatz: Hat die abgabepflichtige Gemeinde einem ihrer beiden Fußballvereine Subventionen gewährt, die etwa jenen Beträgen entsprochen haben, die dieser Fußballverein für die Benutzung der gemeindeeigenen Sportanlagen entrichtet hat, so sind die von diesem Fußballverein f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;UStG 1972 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0163 E 10. Juli 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Prüfung, ob ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt oder nicht, ist für jeden Betrieb gesondert vorzunehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993140... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;KStG 1988 §2;UStG 1972 §2 Abs3;UStG 1972 §21 Abs6;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit, aus der nicht einmal Umsätze über der Bagatellgrenze des § 21 Abs 6 UStG 1972 erzielt werden, erfüllt nicht die erforderliche Qualifiaktion als Tätigkeit mit einigem wirtschaftlichen Gewicht. Eine solche Tätigkeit scheidet daher aus dem Unternehmerb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;KStG 1988 §2;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Nicht die wirtschaftliche Gesamtbetätigung der öffentlichrechtlichen Körperschaft, sondern die einzelne Einrichtung bildet im Fall des Zutreffens der erforderlichen Voraussetzungen einen Betrieb gewerblicher Art. Eine Zusammenfassung mehrerer Einrichtungen zu einem einheitlichen Betr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;KStG 1988 §2;UStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Merkmale für einen einheitlichen Betrieb sind insbesondere ein Verhältnis wirtschaftlicher Überordnung oder Unterordnung zwischen den Betrieben, Hilfsfunktionen eines Betriebes gegenüber dem anderen sowie die Verwendung gleicher Rohstoffe. Nicht gleichartige Tätigkeiten bilden einen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 6. November 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 14. März 1995 auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Angaben des Steuerberaters dieser Gesellschaft hinsichtlich der Eigenentnahmen des Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;GmbHG §82;KStG 1988;
Rechtssatz: Aus der bloßen Existenz einer GmbH, die nach dem Körperschaftssteuerbescheid für ein näher bezeichnetes Jahr einen Verlust von S 370834,-- erwirtschaftete, läßt sich nicht ableiten, daß diese während der Geltungsdauer der Aufenthaltsbewilligung Gewinn in solcher Höhe ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Marktgemeinde führte in den Beilagen zu den Umsatzsteuererklärungen für die Streitjahre 1978 bis 1984 unter den von ihr geführten Betrieben gewerblicher Art auch einen öffentlichen Kindergarten an. Hinsichtlich dieses Kindergartens wurden folgende Umsätze erklärt: 1978 S 13.592,61 1979 S 35.422,74 1980 S 32.619,47 1981 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §2;UStG 1972 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0163 E 10. Juli 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Prüfung, ob ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt oder nicht, ist für jeden Betrieb gesondert vorzunehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992130... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1985 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...
I. Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann gemäß § 27 Verwaltungsgerichtshofgesetz erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren angerufen werden konnte, von einer Partei angerufen worden ist. Mit dem der Beschwerde beigelegten Schriftsatz vom 1. Juni 1988, auf welchen die Säumigkeit der belangten Behörde ausschließlich bezogen wird, hat die Beschwerdeführerin - abgesehen von der nach der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerde in der ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1984 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130206.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...