Das Finanzamt nahm mit Bescheid vom 12. September 2001 den Beschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 1 und § 80 BAO als Haftungspflichtigen für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der näher bezeichneten GmbH im Ausmaß von S 9,174.055,68 in Anspruch. In der Begründung: wurden die nicht entrichteten Abgabenschuldigkeiten der GmbH hinsichtlich Zeitraum, Abgabenart und Betrag aufgeschlüsselt. Sodann wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer sei seit 10. Juli 1991 Geschäftsführer der GmbH. Üb... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen einen erstinstanzlichen Haftungsbescheid des Finanzamtes teilweise Folge, indem der Haftungsbetrag von EUR 37.490,92 auf EUR 20.452,89 herabgesetzt wurde. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, das Finanzamt habe den Beschwerdeführer zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten einer näher bezeichneten GmbH herangezogen, und zwar für Umsatzsteuer 12/2002 und 1/2003, Pfändu... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO;
Rechtssatz: Im Haftungsverfahren ist nicht zu prüfen, ob vom Abgabepflichtigen geleistete Zahlungen nach den Bestimmungen der KO rechtsunwirksam oder anfechtbar gewesen wären (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 2004, 2001/08/0043, sowie Ritz, BAO3, § 9 Tz. 11 und die dort zitierte abgabenrechtliche J... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0073 E 18. Oktober 2007 RS 2 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 22. September 1999, 96/15/0049, VwSlg 7440 F/1999, klargestellt hat, haftet der Vertreter nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern nur ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Verletzung im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO annehmen darf. Bei schuldhafter Pflichtverletzung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin als ehemalige Geschäftsführerin einer - näher genannten - GmbH für die im Zeitraum Mai bis Oktober 2000 entstandenen Rückstände an Vergnügungssteuer dieser GmbH zur Haftung herangezogen. Dass die angeführten Abgabenforderungen gegen die Gesellschaft entstanden seien, werde von der Beschwerdeführerin nicht bestritten. Die Beschwerdeführerin habe am 1. Dezember 1994 die Funktion einer Geschäft... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 12. Februar 2000 Geschäftsführer der im Jänner 2000 gegründeten K. GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 19. November 2001 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Bescheid vom 15. März 2005 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß § 9 iVm § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der K. GmbH, nämlich für im einzelnen aufgeschlüsselte Beträge an Umsatzsteuer und Lohnabgaben im Gesamtausmaß von 33.519,12 EUR zur Haftu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 i.V.m. § 80 BAO zu Haftung für rückständige Abgaben einer näher genannten GmbH im Gesamtbetrag von EUR 208.668,92 in Anspruch genommen. Die belangte Behörde führte in der Begründung: - soweit für das Beschwerdeverfahren von Bedeutung - aus, der Beschwerdeführer sei mit dem bekämpften Bescheid vom 25. April 1996 als Haftungspflichtiger für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Gmb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0030 E 6. Juli 2006 RS 3 Stammrechtssatz Das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens oder gar einer strafgerichtlichen Verurteilung ist nicht Voraussetzung der Haftungsinanspruchnahme nach §§ 9 und 80 BAO (Hinweis E 4. April 1990, 89/13/0212). ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht in keinem Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 16. Oktober 2002, 99/13/0060). Auch stellt der Haft... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass die Haftung nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte und des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden dürfte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2006150007.X02 Im RIS seit 25.06.200... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen ist, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO annehmen darf (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vo... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/17/0420 E 20. September 1996 VwSlg 7120 F/1996 RS 2
(hier ohne Klammerausdruck im
Rechtssatz: ) Stammrechtssatz Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene (im Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe) überhaupt keine liquid... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Geschäftsführerin der C. GesmbH, welche ihrerseits Komplementärin der C. GesmbH & Co KG war. Mit Beschlüssen des Handelsgerichtes Wien vom 21. Dezember 2001 wurde sowohl über das Vermögen der C. GesmbH als auch über das Vermögen der C. GesmbH & Co KG der Konkurs eröffnet. Das Finanzamt zog die Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 19. Oktober 2004 nach §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der C. GesmbH & Co KG in Höhe von 436.60... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 20. Jänner 2003 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß § 9 iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der B. GmbH im Ausmaß von 863.396,94 EUR in Anspruch. Die Abgabenschuldigkeiten umfassten Abgaben der Jahre 1995 bis 1999, wobei in einer Beilage zum Haftungsbescheid eine Aufgliederung hinsichtlich der einzelnen Abgaben und Zeiträume erfolgte. Mit Haftungsbescheid vom 20. Jänner 2003 nahm das Finanzamt den Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die wirtschaftliche Lage des Haftungspflichtigen steht für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 2006, 2006/14/0044). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2004130142.X10 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78 Abs3;
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 78 Abs. 3 EStG 1988, wonach in Fällen, in denen die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohnes nicht ausreichten, die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BUAG §25a Abs7;
Rechtssatz: Reichten die liquiden Mittel der Gesellschaft nicht zur Begleichung sämtlicher Schulden aus, haftet der Vertreter nur insoweit, als er die Abgabenforderungen nicht wenigstens anteilig befriedigt und als er den Abgabengläubiger somit benachteiligt hat. Die Haftung des Vertrete... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0129 E 27. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer GmbH & Co KG, bei welcher die KG durch die Komplementär-GmbH, somit im Ergebnis durch deren Geschäftsführer, vertreten wird, haben diese Geschäftsführer die abgabenrechtlichen Pflichten, die die KG betreffen, zu erfüllen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0006 E 29. Mai 2001 RS 3 Stammrechtssatz Der Vertreter hat darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls angenommen wird, dass die Pflichtverletzung schuldhaft gewesen ist. Zudem spricht bei schuldhafter Pflichtverletz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen der Haftung im Abgabenverfahren sind eigenständig (auch hinsichtlich des Verschuldens) zu beurteilen, weshalb auch Beurteilungen der Verhaltensweisen des Vertreters im Gerichtsverfahren betreffend Abgabenhinterziehung (vgl. dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 22.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0049 E VS 22. September 1999 VwSlg 7440 F/1999 RS 6[Hier: Die Ansicht, keine abgabenrechtliche Haftung bestehe auch in dem Fall, wenn der Geschäftsführer die insgesamt nicht ausreichenden Geldmittel einer GmbH dazu verwendet, einzelne Gläubiger bevorzugt zu befriedigen, er aber immerhin die Abgabenbehörde anteili... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0269 E 18. Dezember 1997 VwSlg 7244 F/1997 RS 3(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Unter dem Aspekt des dem Vertreter vorzuwerfenden Verschuldens an der Verletzung der Vertreterpflichten ist es beachtlich, wenn er auf Grund eines Rechtsirrtums die Entrichtung der Abgaben unterlassen hat ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit Gründung der N GesmbH im Jahr 1979 deren alleiniger Geschäftsführer. Mit Bescheid vom 23. Oktober 2003 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer nach § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der N GesmbH, nämlich für im einzelnen aufgeschlüsselte Beträge an Umsatzsteuer für die Jahre 1996 bis 2000, an Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für 2000 sowie an Kapitalertragsteuer für 1998 zur Haftung heran. Der Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 23. Juni 1993 Geschäftsführer der SMD GesmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 8. November 2001 das Ausgleichsverfahren eröffnet und mit Beschluss dieses Gerichtes vom 22. Mai 2002 aufgehoben sowie mit Beschluss vom 17. Oktober 2002 das Konkursverfahren eröffnet worden ist. Mit Bescheid vom 7. Juni 2004 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer nach §§ 7 und 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO für Abgabens... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1992 alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer und gleichzeitig zu 75 % beteiligter Gesellschafter der T. GesmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 24. September 2001 der Konkurs eröffnet worden ist. Mit Vorhalt vom 10. März 2003 hielt der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer den Abgabenrückstand der T. GesmbH vor und teilte mit, dass "die gesetzliche Voraussetzung" für die "Haft- und Zahlungspflicht" des Beschwe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ab 5. August 1996 Geschäftsführer der mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Jänner 1996 gegründeten S. GesmbH und ab 9. Juli 2004 Abwickler der S. GesmbH in Liquidation. Der Beschwerdeführer war ab 5. August 1996 Geschäftsführer der mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Jänner 1996 gegründeten Sitzung , GesmbH und ab 9. Juli 2004 Abwickler der Sitzung , GesmbH in Liquidation. Im Gefolge einer bei der S. GesmbH durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung setzte das Fin... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9;GmbHG §16a;
Rechtssatz: Die Zurücklegung der Geschäftsführungsbefugnis erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (der Generalversammlung oder den Gesellschaftern - § 16a GmbHG). Eine solche Niederlegung wirkt unabhängig von der Eintragung im Firmenbuch; dieser Eintra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein Geschäftsführer hat sich bei Übernahme seiner Funktion auch darüber zu unterrichten hat, ob und in welchem Ausmaß die von ihm nunmehr vertretene GesmbH bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Dies deshalb, weil die Pflicht der GesmbH zur Abgabenentrichtung erst mit deren Abstattung endet und di... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201;BAO §202;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KommStG 1993 §11 Abs2;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §150;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Bei Selbstbemessungsabgaben, zu denen die Kommunalsteuer zählt, ist für die Frage der Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten eines Vertreter... mehr lesen...