Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach herrschender Rechtsprechung entbindet die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter nach § 80 BAO den Vertreter von seinen Pflichten nicht. Sie kann ihn allerdings entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, aus denen sich ableiten l... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer (seit 21. Mai 1992) und 50 %iger Gesellschafter der mit Gesellschaftsvertrag vom 15. April 1991 gegründeten A.L. GmbH (im Folgenden: Gesellschaft). Mit Bescheid des Finanzamtes vom 15. März 2005 wurde er als Haftungspflichtiger gemäß § 9 iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft im Ausmaß von EUR 67.731,88 (Kapitalertragsteuer 2000, Umsatzsteuer 1995 bis 2000 und 2003 sowie Nebengebüh... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde wurden über das Vermögen des Walter R. mit Beschluss des Bezirksgerichtes B. vom 5. November 2002 das Konkursverfahren eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Weder der erstinstanzliche Haftungsbescheid noch der angefochtene (Berufungs)Bescheid seien an den Masseverwalter gerichtet. Der angefochtene und schon der erstinstanzliche Haftungsbescheid "konnten sohin gegenüber dem Gemeinschuldner, der in den die Masse betreffend... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 19. November 2002 wurde die Beschwerdeführein in ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglied der H-AG für rückständige Abgaben dieser Gesellschaft (Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer für März und April 2000 samt Säumniszuschlag) in der Höhe von insgesamt EUR 13.849,52 zur Haftung herangezogen. Dem in der Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 12. Juni 2001 gegen die Geltendmachung der Haftung erhobenen Einwand, die Beschwerdeführerin sei... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 18. April 2005 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der F. Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden: Gesellschaft) gemäß §§ 7 und 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, für den Rückstand an Kommunalsteuer und an Dienstgeberabgabe der Gesellschaft für den Zeitraum 2001, 2002 und Jänner bis November 2003 in Höhe von EUR 8.692,92 bzw. von EUR 525,10 haftbar gemacht und aufgefordert, diese Beträge g... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde, der mit ihr vorgelegten Bescheidkopie und der Angaben in der Insolvenzdatei zu 36 Sa 1/05t des Handelsgerichtes Wien ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der A. GmbH. Mit Beschluss vom 23. Februar 2005 eröffnete das Handelsgericht Wien über das Vermögen dieser Gesellschaft das Ausgleichsverfahren. Mit weiterem, am 29. Juli 2005 in Rechtskraft erwachsenem Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 4. Juli 2005 wurde der in der Au... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Nach der für die Vorstandsmitglieder bestehenden Agendenverteilung war das zur Haftung herangezogene Vorstandsmitglied zur Disposition über die zur Verfügung stehenden Finanzmittel zuständig. Dessen ungeachtet hat es sich seinem Vorbringen nach darauf ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/13/0089 E 10. August 2005 RS 1
(hier ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Es ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür habe Sorge tragen ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Sind mehrere potenziell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen Angelegenheiten ausgeschlossene Gesc... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §156 Abs1;KO §156;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0049 E VS 22. September 1999 VwSlg 7440 F/1999 RS 10
(hier Wr LAO anzuwenden) ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/13/0035 E 15. Juni 2005 RS 1(hier ohne die letzten beiden Sätze) Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er den auferlegten Pflichten ni... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Geschäftsführer (bzw. das Vorstandsmitglied einer AG) lediglich die Pflicht, für die Abgabenentrichtung aus den vorhandenen Mitteln der Gesellschaft zu sorgen und die Mittel insbeson... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 i.V.m. § 80 BAO zur Haftung für rückständige Abgaben einer näher umschriebenen GmbH im Gesamtbetrag von EUR 39.927,04 in Anspruch genommen. Die belangte Behörde führte in der Begründung: aus, der Beschwerdeführer sei im maßgeblichen Zeitraum Geschäftsführer der GmbH gewesen. Er sei an der GmbH auch als Gesellschafter mit 50 % beteiligt gewesen (weitere Gesellschafter seien seine Ehef... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78 Abs3;
Rechtssatz: Für den Dienstgeberbeitrag sowie den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag besteht die Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz nicht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Jänner 2000, 96/14/0080). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §224 Abs3;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0242 E 24. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde; abgabenrechtliche Haft... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten einer näher bezeichneten GmbH herangezogen. Die Beschwerdeführerin sei seit der Gründung der GmbH als Geschäftsführerin im Firmenbuch eingetragen gewesen. Sie habe gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer die GmbH vertreten. Der weitere Geschäftsführer, der auch Gesellschafter gewesen sei, sei selbständig vertretungsberechtigt gewesen. Über das ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb ab 1987 als Einzelunternehmer ein Asphaltfräsunternehmen. Mit Gesellschaftsvertrag vom 12. März 1996 wurde die DS GmbH gegründet. Gesellschafter waren der Beschwerdeführer und seine Gattin. Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer dieser GmbH. Die DS GmbH übernahm eine Verpflichtung als Bürge und Zahler für die offenen Bankverbindlichkeiten des Beschwerdeführers (aus seinem Einzelunternehmen) in Höhe von ca. 8 Mio. S. Weiters wurde gegenüber d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 BAO als Haftender für die rückständigen Abgaben einer näher umschriebenen GmbH in Höhe von EUR 49.303,34 in Anspruch genommen. In der Begründung: des Bescheides heißt es nach einer Darstellung des Verwaltungsgeschehens im Erwägungsteil, der Beschwerdeführer sei vom 30. Mai 1995 bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH am 15. Juni 1998 neben einem weiteren Ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §83 Abs1;
Rechtssatz: Abgesehen davon, dass die Lohnsteuer gemäß § 83 Abs. 1 EStG 1988 der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber schuldet, ist dann, wenn die Lohnsteuer nicht einbehalten und abgeführt wird, von einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen (vgl. das hg. Er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0173 E 23. Jänner 1997 VwSlg 7158 F/1997 RS 4
(Hier: Im Rahmen der
Begründung: des Ermessens ist iSd Ausführungen
des hg Erkenntnisses vom 23. Jänner 1997, 95/15/0173, auf den das
Vermögen des Geschäftsführers betreffenden Zwangsausgleich
einzugehen.) Stammrechtssatz Die Geltendmachun... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §30 Abs1;
Rechtssatz: Im Haftungsverfahren ist nicht zu prüfen, ob eine Anfechtbarkeit im Sinne der KO vorliegt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. November 2004, 2001/15/0108). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2005150081.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/15/0060 E 29. März 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0127 E 17. Oktober 2001 RS 4 Stammrechtssatz Die Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Abgabenrückstände der Gesellschaft setzt keinen rechtskräftigen Abgabenbescheid ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0030 E 6. Juli 2006 RS 2 Stammrechtssatz Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, befreit nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung der mit der Übernahme der handelsrechtlichen Gesc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Für das Verschulden im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO ist nicht maßgeblich, ob der Geschäftsführer seine Funktion tatsächlich ausgeübt hat, sondern ob er als Geschäftsführer bestellt war und ihm daher die Ausübung dieser Funktion oblegen wäre. Mit der behaupteten Unkenntnis der rechtlichen Stellung eines Geschäftsführers ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erstreckt sich die Haftung des Vertreters zwar nur auf jenen Betrag, um den bei gleichmäßiger Behandlung sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte, als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich erlangt hat. Der Nachweis, welch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0082 E 30. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nach... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei Selbstbemessungsabgaben ist für die Frage, ob die GmbH über Mittel für die Abgabenentrichtung verfügt hat, bereits der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wären (vgl das hg Erkenntnis vom 24. Februar 2004, 99/14/0278). Hat die GmbH in diesem Zeit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/15/0060 E 29. März 2007
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt eine auf die §§ 9, 80 BAO gestützte Haftungsinanspruchnahme voraus, dass die rückständigen Abgaben uneinbringlich wurden und dies auf eine schuldhafte Pflichtverl... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Jänner 2000 wurde die Beschwerdeführerin als Haftungspflichtige gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der W. GmbH im Ausmaß von 4,198.570 S in Anspruch genommen. Mit Bescheid vom 24. Jänner 2000 wurde die Beschwerdeführerin als Haftungspflichtige gemäß Paragraph 9, in Verbindung mit Paragraph 80, BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der W. GmbH im Ausmaß von 4,198.570 S in Anspruch genommen. Gegen diesen Bescheid erho... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Zur Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld bei der zur Haftung Herangezogenen konnte sich die Abgabenbehörde zu Recht darauf stützen, dass Vermögenslosigkeit bzw. Arbeitslosigkeit des Haftenden an sich in keinem... mehr lesen...