RS Vwgh 2004/3/31 2003/13/0153

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Veröffentlicht am 31.03.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Vertreters im Haftungsverfahren wird erst ausgelöst, wenn die Uneinbringlichkeit bestimmter Abgabenbeträge beim Hauptschuldner fest steht (Hinweis E 16. September 2003, 2000/14/0162).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130153.X07

Im RIS seit

07.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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