RS Vwgh 2004/1/22 2003/14/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2004
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §18;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/14/0261 E 7. September 1990 RS 7

Stammrechtssatz

Ein für die Haftung gemäß den §§ 9 und 80 BAO relevantes Verschulden liegt auch dann vor, wenn sich ein Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber unmöglich macht (Hinweis E 10.7.1989, 89/15/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003140097.X01

Im RIS seit

17.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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