RS Vwgh 2004/3/31 2003/13/0153

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Veröffentlicht am 31.03.2004
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
KO §166;

Rechtssatz

Allein die Abweisung eines Konkursantrages über das Vermögen des Hauptschuldners mangels kostendeckenden Vermögens und die Aufhebung des Konkurses aus diesem Grund erlauben vorweg schon eine Feststellung der Uneinbringlichkeit der einem Haftungsbescheid zu Grunde liegenden Abgaben beim Hauptschuldner (Hinweis E 22. Oktober 2002, 2000/14/0083; E 24. Oktober 2000, 95/14/0090).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130153.X05

Im RIS seit

07.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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