Mit der dem Beschwerdefall zugrundeliegenden Angelegenheit war der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt befasst (siehe die hg. Erkenntnisse vom 17. September 1997, 93/13/0050, vom 26. Mai 1999, 99/13/0067 und 98/13/0199, und den hg. Beschluss vom 28. Jänner 1998, 98/13/0001). Mit Bescheid vom 17. Jänner 1992 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin gemäß § 224 BAO als Betriebsnachfolger unter Berufung auf § 14 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten ihres Betriebsvorgänger... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14;BAO §214 Abs7;BAO §224 Abs1;BAO §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Entfernung des das Rechtsverhältnis zwischen der Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde konstitutiv gestaltenden Haftungsbescheides nach § 224 Abs 1 BAO durch einen Berufungsbescheid hat jeglicher aus dem Titel der Haftung für Abgabenschulden des Betriebsvorgängers iSd § 14 BAO von der zur... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist Folgendes zu entnehmen: Mit Haftungsbescheid vom 19. November 1997 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der Komplementärgesellschaft der K. GmbH & Co KG für aushaftende Abgabenschulden dieser Kommanditgesellschaft zur Haftung heran. Am 29. Dezember 1997 erhob die Beschwerdeführerin gegen den Haftungsbescheid Berufung. Mit 2. Jänner 1998 wurde über das Vermögen de... mehr lesen...
Index: 23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §1;BAO §215 Abs1;BAO §215 Abs2;BAO §216;BAO §224 Abs1;BAO §254;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der Berufung des Verpflichteten gegen den Haftungsbescheid nach Erlassung des angefochtenen Abrechnungsbescheides Folge gegeben wurde, weil die Primärschuld zufolge nachträglicher rechtskräftiger A... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 12. September 1995 wurde der Beschwerdeführer für den Rückstand von S 68.101,-- an Vergnügungssteuer der W-GmbH (für den Zeitraum von August bis November 1993) und Nebenansprüchen von S 2.374,-- (Säumniszuschlag, Mahngebühr, Pfändungsgebühr, Gerichtskosten sowie Barauslagen) gemäß § 7 Abs. 1 der Wiener Abgabenordnung, LGBl. Nr. 21/1962 (WAO), zur Haftung herangezogen. In der Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, der Abga... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §7 Abs1;BAO §7 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs1;LAO Wr 1962 §5 Abs2;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: § 5 Abs 2 Wr LAO normiert, daß sich persönliche Haftungen iSd § 5 Abs 1 Wr LAO auch auf Nebenansprüche erstrecken. § 5 Abs 1 Wr LAO erfaßt alle Personen, die nach den Abgabenvorschriften f... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Gesellschafter der H. OHG. Das Zollamt Wien sprach mit einem an die H. OHG erlassenen Bescheid vom 15. Dezember 1981 aus, daß durch unrichtige Angaben in den bezughabenden Warenerklärungen, nämlich durch Vorlage von auf einen zu geringen Warenwert lautenden Fakturen eine Eingangsabgabenschuld samt Säumniszuschlag in Höhe von S 1,267.929,-- kraft Gesetzes entstanden war. Aus den beigeschlossenen Aufstellungen war ersichtlich, daß es sich um Abfertigungen aus de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §238 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §6 Abs1;BAO §6 Abs2;BAO §7 Abs1;BAO §9 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/18 91/13/0037 1
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Der VwGH hält den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr a... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Oktober 1992 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden dieser Gesellschaft herangezogen. Gleichzeitig erließ das Finanzamt einen Sicherstellungsauftrag. Der Beschwerdeführer erhob sowohl gegen den Haftungsbescheid als auch gegen den Sicherstellungsauftrag Berufung. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über die Berufung gegen den Sic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §232 Abs1;BAO §248;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Entsprechend dem Sicherungscharakter eines Sicherstellungsauftrages kann ein solcher gemäß § 232 Abs 1 BAO erlassen werden, selbst bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach feststeht. Darauf, ob über eine gemäß § 248 BAO eingebrachte Berufung gegen den Bescheid über den A... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 18. November 1976 wurde die Abteilung unter anderem des Grundstückes 994 (früher inneliegend der EZ 3476), Grundbuch 16121 P, bewilligt. Gleichzeitig wurde der damaligen Eigentümerin dieses Grundstückes, E, ein Aufschließungsbeitrag in der Höhe von S 229.125,-- vorgeschrieben, der (unter anderem) im Fall des Verkaufes dieses Grundstückes, jedenfalls aber nach Ablauf von zwei Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides, f... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §7 Abs1;LAO NÖ 1977 §172 Abs1;LAO NÖ 1977 §185 Abs1;LAO NÖ 1977 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/17 90/17/0439 2 Stammrechtssatz Die Geltendmachung der Haftung ist keine Maßnahme der Abgabenfestsetzung, sondern eine Maßnahme zur Einhebung der Abgabenschuldigkeit ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §238 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §7 Abs1;LAO NÖ 1977 §172 Abs1;LAO NÖ 1977 §185 Abs1;LAO NÖ 1977 §185 Abs2;LAO NÖ 1977 §5 Abs1;
Rechtssatz: Ist die Haftung (durch Haftungsbescheid) geltend gemacht, so läuft gegen den Haftungsschuldner eine verselbständigt zu denkende Einhebungsverjährungsfrist. Nur gegen ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §7 Abs1;BauO NÖ 1976 §119;EO §1 Z12;EO §35;EO §36;EO §7 Abs3;LAO NÖ 1977 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtswidrigkeit (hier: eines Haft... mehr lesen...
1.1. Mit zwei Bescheiden vom 2. Mai 1983 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde der Rechtsvorgängerin des Beschwerdeführers im Grundeigentum eine (restliche) Kanalanschlußgebühr sowie einen Ergänzungsbeitrag, zusammen in der Höhe von S 35.237,11 vor. Die beiden Abgabenbescheide wurden der Abgabenschuldnerin am 4. Mai bzw. am 18. Mai 1983 zugestellt. Die Bescheide sind in Rechtskraft erwachsen. 1.2. Im Jahr 1988 erwarb der Beschwerdeführer die Liegenschaft. Mit B... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §238 Abs2;BAO §7 Abs1;LAO Bgld 1963 §185 Abs2;LAO Bgld 1963 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/13 91/17/0047 4
(siehe jedoch E VS 18.10.1995, 91/13/0037, 0038, RS 1, ergangen
zur BAO). Stammrechtssatz Gegenüber Haftenden kommt einer nur gegen EINEN Abgabenschuldner gerichteten Unterbrechungshandlun... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §238 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §7 Abs1;LAO Bgld 1963 §185 Abs1;LAO Bgld 1963 §185 Abs2;LAO Bgld 1963 §5 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die bisherige Rechtsprechung (zur Unterbrechung der Einhebungsverjährung) geht vom Begriff der Durchsetzung "des Anspr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der Gesellschafter-Geschäftsführer der alle einen gemeinsamen Sitz aufweisenden NT GmbH, der TS GmbH und der TA GmbH war, betrieb am Sitz der eben erwähnten Unternehmen auch ein Einzelunternehmen. Der Betriebsgegenstand aller Unternehmen war ähnlich. Außerdem bestanden enge wirtschaftliche Beziehungen. Am 22. April 1991 beantragte der Beschwerdeführer, das auf seinem Abgabenkonto ausgewiesene Guthaben von 4,690.662 S auf ein Konto der TA GmbH zu überweisen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §232 Abs1;BAO §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/15/0236
Rechtssatz: Bei potentiell Haftungspflichtigen entsteht die Abgabenschuld als Gesamtschuld gemäß § 7 Abs 1 BAO mit bescheidmäßiger Geltendmachung von Haftungen. Nach Erlassung von Haftungsbescheiden werden d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog für seine drei Kinder seit deren Geburt Familienbeihilfe. Mit Bescheid vom 16. Mai 1991 forderte das Finanzamt von ihm die Familienbeihilfe für den Zeitraum September bis Dezember 1990 mit der Begründung: zurück, seine von ihm seit Juni 1990 geschiedene Ehegattin habe im August 1990 einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für die gemeinsamen Kinder gestellt und diese ab September 1990 bezogen. Der Beschwerdeführer bekämpfte diesen Bescheid mit dem Vor... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Geltendmachung einer Haftung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (Hinweis: E 25.6.1990, 89/15/0067; E 4.11.1994, 94/16/0169). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994140049.X01 Im RIS seit 01.06.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1977 gemeinsam mit Dipl.-Ing. T. Kollektivgeschäftsführer, ab dem 13. Jänner 1981 Alleingeschäftsführer der N GmbH. Über das Vermögen der N GmbH wurde am 17. Juni 1981 das Ausgleichsverfahren, am 8. Februar 1982 das Konkursverfahren eröffnet, welches am 12. Dezember 1984 mangels Kostendeckung aufgehoben wurde. Mit Beschluß vom 12. Juni 1986 wurde die N GmbH im Handelsregister gelöscht. Mit Anfragen vom 15. Dezember 1986 teilte das Finanzamt dem Beschwerde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §238 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §6 Abs1;BAO §6 Abs2;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1;VwGG §13 Abs1 Z2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038 Siehe jedoch:91/17/0047 E 13. November 1992 RS 4; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):1... mehr lesen...
Mit Berufungsentscheidungen der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (teilweise durch den Berufungssenat als deren Organ) waren Berufungen der Beschwerdeführer als unbegründet abgewiesen worden. Die dagegen eingebrachten Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof waren ohne Erfolg geblieben (Erkenntnis vom 19. Mai 1992, 91/14/0089, 0090, 0091). Mit Eingabe vom 23. November 1992 stellten die Beschwerdeführer - vertreten durch ihren auch im nunmehrigen Beschwerdeverfahren einschr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §103 Abs2;BAO §213;BAO §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0198 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0174 B 8. März 1994 RS 2
(hier ohne Klammerausdruck am Ende des ersten Satzes;
Zustellung der angefochtenen Bescheide an den Bf wegen
Nichtvorliegens einer Erklärung des RA iSd § 103 Abs 2 BAO
hi... mehr lesen...
Mit am 4. November 1993 zugestelltem Bescheid wies das Finanzamt die gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften für das Jahr 1987 sowie einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1987 und 1988 gerichtete Berufung als verspätet zurück. Am 17. November 1993 langte beim Finanzamt eine, von den auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren einschreitenden Rechtsanwälten verf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §103 Abs2;BAO §213;BAO §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0174 B 8. März 1994 RS 2
(hier: zusammengefaßte Verbuchung der Gebarung von Umsatzsteuer
und Gewerbesteuer sowie einheitliche und gesonderte Feststellung
von Einkünften) Stammrechtssatz In den Fällen des § 103 Abs 2 BAO ist die Abgabenbehörde nur dann zur Zustellung von Erledigunge... mehr lesen...
Mit jeweils getrennt ausgefertigten, am 22. Februar 1993 den Beschwerdeführern zugestellten Bescheiden nahm das Finanzamt die Beschwerdeführer nach §§ 9 und 80 BAO als Haftende für Abgabenschulden einer GmbH & Co KG in Anspruch. Am 19. März 1993 langte beim Finanzamt eine, vom auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren einschreitenden Rechtsanwalt verfaßte Berufung gegen die eben erwähnten Bescheide ein, in deren Rubrum die Worte "VM erteilt" aufscheinen. Eine Urkunde über die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §103 Abs2;BAO §213;BAO §7 Abs1;
Rechtssatz: In den Fällen des § 103 Abs 2 BAO ist die Abgabenbehörde nur dann zur Zustellung von Erledigungen an einen (gewillkürten) Vertreter verpflichtet, wenn dieser die ausdrückliche Erklärung abgibt, daß alle dem Vollmachtgeber zugedachten Erledigungen dem Bevollmächtigten zuzustellen sind (Hinweis B 20.11.1990, ... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 21. August 1989 wurde der Beschwerdeführer "gemäß § 4 des Getränkeabgabegesetzes 1978 in Verbindung mit § 3 der Klagenfurter Getränkeabgabeverordnung vom 17.12.1979, Zl. 15.249/79" als Verpächter für "die bei Frau M, Gastwirtin in T, derzeit noch offene Getränkeabgabe für die Monate November 1987 bis Oktober 1988" im Betrag von S 111.620,80 einschließlich Nebenansprüchen haftbar gemacht und zur Zahlung herangezog... mehr lesen...