RS Vwgh 1997/11/20 96/15/0047

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Veröffentlicht am 20.11.1997
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §7 Abs1;
BAO §7 Abs2;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §5 Abs1;
LAO Wr 1962 §5 Abs2;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Rechtssatz

§ 5 Abs 2 Wr LAO normiert, daß sich persönliche Haftungen iSd

§ 5 Abs 1 Wr LAO auch auf Nebenansprüche erstrecken. § 5 Abs 1

Wr LAO erfaßt alle Personen, die nach den Abgabenvorschriften für eine Abgabe haften. § 7 Abs 1 Wr LAO ist zweifelsfrei eine Abgabenvorschrift; die Haftung nach dieser Gesetzesstelle erstreckt sich somit auch auf Nebenansprüche.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150047.X02

Im RIS seit

21.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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