Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Das Zollamt Wien schrieb mit Zollabrechnungsbescheid vom 10. Dezember 1992 dem Beschwerdeführer Abgaben in der Höhe von S 85.673,-- vor. Anlässlich der Verbringung eines PKW der Marke Mercedes 380 SE durch den Beschwerdeführer aus der Bundesrepublik Deutschland in das österreichische Zollgebiet im Oktober 1987 habe das Zollamt Nickelsdorf als österreichisches Grenzeintrittszollamt das Beförderungsmittel infolge unvollständiger Angaben des Beschwerdeführers - nämlich Nichterklärung sei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289;
Rechtssatz: Die Rechtsmittelhörde ist befugt, den
Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides rechtlich abzuändern, weil sie bei der Rechtsanwendung nach ihrer Überzeugung - ohne Bindung an die Rechtsmeinung der Unterinstanz - vorzugehen hat (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, S. 2793) und sie daher ihre Abänderungsbefugnis, die durch "die Sache" beschrä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte beim Finanzamt mit Schriftsatz vom 30. September 1997 den Antrag, das Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für 1988 gemäß § 303 BAO wieder aufzunehmen. Dieses Ansuchen wies das Finanzamt mit Bescheid vom 3. Dezember 1997 mit der Begründung: ab, dass die im Wiederaufnahmeantrag vorgebrachten
Gründe: keinen Wiederaufnahmegrund nach § 303 BAO erfüllten. Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsatz vom 7. Jänner "1997" (richtig: 1998) Berufung, wobei er die Anna... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §282 Abs1;BAO §289;BAO §303;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde zweiter Instanz, und somit auch der Vorsitzende des Berufungssenates in Wahrnehmung seiner Rechte nach § 282 Abs 1 BAO, hat keine Kompetenz, den mit dem erstinstanzlichen Bescheid des Finanzamtes abgewiesenen Wiederaufnahmeantrag gleichsam nochmals mit Bescheid (außerhalb einer Berufungsentsc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde den Beschwerdeführer gemäß § 9 iVm § 80 BAO zur Zahlung aushaftender Abgabenschuldigkeiten (Umsatzsteuer 1991, Umsatzsteuervorauszahlungen Dezember 1993 bis Februar 1994, Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Jänner 1994, sowie Säumniszuschlag) der B GmbH & Co KG. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Wiedergabe des Verfahrensganges aus, ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/15/0006 E 20. November 1996 RS 2 Stammrechtssatz Die Beurteilung, ob die Haftung dem Grund nach zu Recht besteht, obliegt im Berufungsverfahren der Berufungsbehörde; sie hat dabei grundsätzlich von der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer En... mehr lesen...
Mit einer am 7. April 1997 mit zwei Schriftsätzen beurkundeten Vereinbarung gewährte Eva E.M. dem beschwerdeführenden Verein ein auf zwei Jahre befristetes Darlehen im Betrag von DM 100.000,--. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck erblickte in der Hingabe des zinsenlosen Darlehens eine freigebige Zuwendung und schrieb mit vorläufigem Bescheid vom 18. August 1997 Schenkungssteuer in Höhe von S 10.671,-- vor. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3 impl;BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §289;FinStrG §161 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/30 93/13/0217 4
(Hier: Gilt auch für Verfahren nach der BAO) Stammrechtssatz Weicht die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz von der rechtlichen Beurteilung des finanzstrafrechtlichen Sachverhalts durch die erst... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
I. Sachverhalt zum Spruch: I des angefochtenen Bescheides: Mit Bescheid vom 23. September 1987 setzte der Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemeinde gegenüber den Mitbeteiligten ab dem Kalenderjahr 1984 unter Bedachtnahme auf einen Einheitswertbescheid vom 9. März 1983 die Jahresgrundsteuer mit S 2.574,60 fest. Zur Bezahlung vorgeschrieben wurde mit diesem Bescheid unter Einbeziehung der Rückstände seit 1976 ein Betrag von S 17.346,90. Der Gemeinderat der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §273 Abs1;BAO §278;BAO §279;BAO §289;B-VG Art119a Abs5;LAO Stmk 1963 §203 Abs1;LAO Stmk 1963 §208;LAO Stmk 1963 §209;LAO Stmk 1963 §213;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0521 ... mehr lesen...
Die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren (Umsatz- und Einkommensteuer 1983 bis 1990) sowie Umsatz- und Gewerbesteuer 1983 bis 1990 und Einkommensteuer 1983 bis 1993 erklärte das Finanzamt mit Bescheid vom 10. April 1996 in Anwendung der Vorschrift des § 275 BAO als zurückgenommen. Mit Schriftsatz vom 13. Mai 1996 berief der Beschwerdeführer gegen diesen Bescheid vom 10. April 1996 und beantragte zugleich die Aussetzung der Einhebun... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Juni 1996, Zl. 1000/2/1996, setzte der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde u.a. gegen den Beschwerdeführer Getränkesteuer für den Zeitraum vom 1. Jänner 1987 bis 30. April 1996 im Ausmaß von S 369.607,-- fest und verhängte einen Verspätungszuschlag von 10 % (S 36.961,--) sowie einen Säumniszuschlag von 2 % (S 7.392,--). Dagegen stellte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 24. Juli 1996 einerseits einen Ablehnungsantrag gegen den Bürgermeister sowie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66;BAO §289;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH belastet eine Berufungsbehörde, die über eine (noch) nicht wirksam erhobene Berufung in der Sache eine Berufungsentscheidung fällt, ihre Entscheidung mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit (Hinweis Hauer/Leukauf, Handbuch/5 E6 zu ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §243;BAO §289;VwRallg;
Rechtssatz: In verfassungskonformer Interpretation ist davon auszugehen, dass § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung des Streitgegenstandes des Hauptverfahrens (Berufung gegen den Abgabenbescheid) auch für die Zeit ermöglicht, während der in einem Nebenverfahren geprüft wird, ob die Vora... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 13. Februar 1995 schrieb der Bürgermeister der Gemeinde Elsbethen dem Beschwerdeführer als Eigentümer einer Ferienwohnung eine Ortstaxe nach dem Ortstaxengesetz 1992, LGBl. für Salzburg Nr. 62, in der geltenden Fassung, für das Jahr 1994 in der Höhe von S 1.680,-- vor. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Mit Bescheid vom 17. November 1995 wies die Salzburger Landesregierung diese Berufung als unbegründet ab. Gegen diesen Bescheid wendet sich die v... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §273 Abs1 litb;BAO §278;BAO §289;BAO §85 Abs1;BAO §85 Abs3;BAO §87 Abs1;LAO Slbg 1963 §198 Abs1 litb;LAO Slbg 1963 §203;LAO Slbg 1963 §208;LAO Slbg 1963 §59 Abs1;LAO Slbg 1963 §59 Abs3;LAO Slbg 1963 §61 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Lag nach der Gesetzeslage kein Fall einer berechtigten mündl... mehr lesen...
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 26. März 1996, 96/14/0011 - auf dieses wird zur weiteren Sachverhaltsdarstellung verwiesen -, den Bescheid der belangten Behörde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben hatte, gab die belangte Behörde im fortgesetzten Verfahren mit Berufungsentscheidung vom 20. Juni 1996 der Berufung Folge. Sie brachte im Spruch: ihrer Entscheidung zum Ausdruck, daß der erstinstanzliche Umsatzsteuerbescheid für 1986 "ersatzlos aufgehoben" ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §229;BAO §288 Abs1 litc;BAO §289;BAO §93 Abs2;UStG 1972 §12;VwRallg;
Rechtssatz: Die normative Wirkung der Berufungsentscheidung erschöpft sich im konkreten Fall darin, daß der erstinstanzliche Umsatzsteuerbescheid aufgehoben werde. Der im
Spruch: der Berufungsentscheidung verwendete Ausdruck "ersa... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 11. November 1992 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1980 bis 1986. Die Bescheide seien mit Berufung angefochten und ihre Aufhebung sei beantragt. Die Bescheide beruhten auf ebenfalls mit Berufung bekämpften Wiederaufnahmebescheiden. Würde den letztgenannten Berufungen stattgegeben, so würde die Rechtsgrundlage für die im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Sac... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 30. April 1985 ersuchte der Beschwerdeführer um Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen betreffend Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer 1983 bis 31. Mai 1985. Da innerhalb der erbetenen Frist weder die Steuererklärungen eingereicht wurden noch um weitere diesbezügliche Fristverlängerung angesucht wurde, forderte das Finanzamt den Beschwerdeführer mit verfahrensleitender Verfügung vom 23. August 1985 auf, seiner Abgabenerklärungspflicht bis z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250;BAO §275;BAO §289;
Rechtssatz: Eine Vorgangsweise gemäß § 275 BAO kommt schon dann nicht mehr in Betracht, wenn eine Berufung EIN Anfechtungssubstrat enthält, welches unabhängig von einem allfälligen weiteren Vorbringen einer meritorischen Berufungserledigung zugänglich ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §289;BAO §299;
Rechtssatz: Bezieht sich ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO auf mehrere Abgabenbeträge, so kann es sein, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aussetzung bei einem Abgabenbetrag gegeben sind und bei einem anderen nicht. Dementsprechend kann einem solchen Antrag hinsichtlich des einen Abgabenbetrage... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §250 Abs1 litb;BAO §250 Abs1 litc;BAO §250 Abs1 litd;BAO §289;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass das ausdrückliche Begehren der ersatzlosen Behebung eines Abgabenbescheides keine ausreichende Erklärung im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. b und c BAO sei. Ein solches Begehren zielt darauf ab, daß von der Erlassung eines Abgabenbescheides überhau... mehr lesen...
Mit zwei Bescheiden vom 30. August 1993 wurde dem Beschwerdeführer von der Bürgermeisterin der mitbeteiligten Marktgemeinde Kanalbenützungsgebühr für das Jahr 1990 und das Jahr 1989 für ein näher bezeichnetes Grundstück in der mitbeteiligten Marktgemeinde vorgeschrieben (insgesamt ergingen fünf Bescheide vom 30. August 1993, die weiteren Bescheide betrafen die Abgabenvorschreibung für die Jahre 1991, 1992 und 1993). Gegen die Festsetzung der Kanalbenützungsgebühr für das Jahr 198... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL37161 Kanalabgabe Burgenland10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289;BAO §93 Abs3 lita;KanalabgabeG Bgld §3;LAO Bgld 1963 §213;LAO Bgld 1963 §70 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ersucht der Abgabepflichtige in seiner Berufung erkennbar um eine nähere
Begründung: der Abgabenvorschreibung im Hinblick auf ihre Rechtsgr... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...