Mit Ansuchen vom 5. Oktober 2009 beantragten die Beschwerdeführer, die Umsatzsteuer 1995 der GesbR G.L. und Mitbesitzer in Höhe von EUR 153.726,80 und die hierauf entfallenden Nebengebühren nachzusehen. Begründend brachten sie vor, dass die Vorschreibung der Umsatzsteuer 1995 deshalb erfolgt sei, weil die Miteigentümer ihre ursprüngliche Absicht, die hergestellten Häuser zu vermieten, nicht verwirklicht hätten. Diese Absicht hätten sie nur notgedrungen aufgegeben, weil die von ihnen m... mehr lesen...
Index: E1P10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 12010P/TXT Grundrechte Charta; BAO §284; VwGG §42 Abs2 Z3 litc; BAO § 284 heute BAO § 284 gültig ab 30.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2014 BAO § 284 gültig von 01.01.2014 bis 29.12.2014 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist im Firmenbuch als Einzelunternehmer mit einer Firma eingetragen gewesen, die aus einem Phantasie-Namen "(I-Tech)" und dem Zusatz "Schneiden & Schweissen" sowie dem Hinweis auf das Einzelunternehmen "e.U." besteht. Im Zug einer Umsatzsteuerprüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe zu Unrecht aus der Rechnung der Handels-GmbH L vom 5. Juni 2009 einen Vorsteuerabzug von 16.866,67 EUR vorgenommen. Diese Rechnung sei über die Lieferung... mehr lesen...
Index: E1P10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: 12010P/TXT Grundrechte Charta Art47; BAO §284; BAO §91; BAO §97 Abs1;MRK Art6 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZustG; BAO § 284 heute BAO § 284 gültig ab 30.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2014 ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284;MRK Art6 Abs1; BAO § 284 heute BAO § 284 gültig ab 30.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2014 BAO § 284 gültig von 01.01.2014 bis 29.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/20... mehr lesen...
RB stand vom 1. Juli 2000 an als Vorstandsmitglied in einem Dienstverhältnis zur beschwerdeführenden AG. Der mit 23. Februar 2000 datierte "Anstellungs- und Versorgungsvertrag" sah eine fünfjährige Vertragsdauer vor, wobei der Vertrag - der Bestimmung des Pktes. 5.3 zufolge - beiderseitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Monatsende gekündigt werden konnte. Auf Grund eines Vorstandsbeschlusses vom 30. April 2002 wurde der Anstellungs- und Versorgungsvertrag ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284; BAO § 284 heute BAO § 284 gültig ab 30.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2014 BAO § 284 gültig von 01.01.2014 bis 29.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Privatstiftung wurde mit Stiftungsurkunde vom 30. November 2000 errichtet. Stifter und Begünstigte sind die Brüder WS und KS. Die Bareinlage des WS betrug 950.000 S (69.039,19 EUR), jene des KS 50.000 S (3.633,64 EUR). Darüber hinaus wendete KS mit Stiftungszusatzurkunde vom selben Tag 40 % der Anteile an der S GmbH (Einlagewert: 944.211,75 EUR) der Beschwerdeführerin zu. Zweck der Beschwerdeführerin ist laut § 2 der Stiftungsurkunde "die Erhaltung und ertragre... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §28 Abs1 Z5; VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2018 zuletzt geänder... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob ein von der beschwerdeführenden Partei gestellter Antrag auf Entscheidung über eine Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Vorlageantrag nach § 276 Abs. 2 BAO) zu Recht wegen versäumter Frist zurückgewiesen wurde (§ 273 Abs. 1 lit. b iVm § 276 Abs. 2 BAO). Im Beschwerdefall ist strittig, ob ein von der beschwerdeführenden Partei gestellter Antrag auf Entscheidung über eine Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Vorlageantrag ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284; VwGG §42 Abs2 Z3 litc; BAO § 284 heute BAO § 284 gültig ab 30.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2014 BAO § 284 gültig von 01.01.2014 bis 29.12.2014 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte im Mai 1992 eine Liegenschaft in J. um den Kaufpreis von 1,450.000 S gekauft und mit Vertrag vom 16. Dezember 1993 um den Kaufpreis von 4,300.000 S wieder verkauft. Im September 1992 hatte er weiters eine Liegenschaft in Ü. um den Kaufpreis von 900.000 S gekauft und mit Kaufvertrag vom 16. Dezember 1993 um den zunächst mit 3,060.000 S vereinbarten, aber in der Folge nur mit 1,800.000 S einbringlichen Kaufpreis wieder verkauft. Beide Liegenschaften hatte der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; FinStrG §102; FinStrG §114; FinStrG Art. 1 § 102 heute FinStrG Art. 1 § 102 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 FinStrG Art. 1 § 102 gültig von 01.01.2014 bis 14.08.2018 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtmagistrates vom 19. Juni 2009 wurde der beschwerdeführenden Partei unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 25 % gemäß des Beschlusses des Gemeinderates vom 12. Dezember 2008 für die Veranstaltung "T live" am 16. Mai 2009 eine Vergnügungssteuer in der Höhe von EUR 18.890,10 vorgeschrieben. Die beschwerdeführende Partei erhob Berufung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. September 2009 wies der Stadtmagistrat die Berufung der beschwerdeführenden Partei als unb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein30/01 Finanzverfassung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVRefG 2009; BAO §284; F-VG 1948 §7 Abs6;VwRallg; BAO § 284 heute BAO § 284 gültig ab 30.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2014 ... mehr lesen...
Datiert mit 13. Juni 2001 stellte die Beschwerdeführerin an das BG Josefstadt (im Folgenden kurz BG) einen Antrag auf Entscheidung des Gerichtes "nach Entscheidung der Gemeinde vom 26. März 2001 (MA 16, mir zugestellt am 21.5.2001". In der Sache ging es um das Begehren der Beschwerdeführerin auf Legung einer Hauptmietzinsabrechnung für die Jahre 1996 und 1997 betreffend das Haus W. Dieser Antrag wurde vom BG zunächst zur Zl. X (später zu Y) protokolliert und darüber wurde in weiterer... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; GEG §7; GEG §8; GEG § 7 heute GEG § 7 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 7 gültig von 01.01.2016 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 156/2015... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. August 2000 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der H GmbH für deren nicht entrichtete Abgaben in Höhe von S 13,638.864,50 gemäß § 9 iVm § 80 BAO in Anspruch. Mit Bescheid vom 7. August 2000 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der H GmbH für deren nicht entrichtete Abgaben in Höhe von S 13,638.864,50 gemäß Paragraph 9, in Verbindung mit Paragraph 80, BAO in Anspruch. In seiner dagegen erhobenen Berufung verwies der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260 Abs2; BAO §284; BAO § 260 heute BAO § 260 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 260 gültig von 01.01.2003 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
1.1. Das beschwerdegegenständliche Verfahren betrifft den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Mutterkuhprämie für das Jahr 2004. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst am 19. Jänner 2004 eine elektronische Antragstellung (für 18 Kühe) versucht. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich II der AMA vom 23. Februar 2005 wurde die individuelle Höchstgrenze der Beschwerdeführerin bei der Gewährung der Mutterkuhprämie ab 2004 mit Null festgesetzt. Mit Bescheid des Vo... mehr lesen...
Index: E3R E0360570032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31999R1254 GMO Rindfleisch;31999R2342 GMO Rindfleisch DV;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;AVG §13;BAO;MOG 1985 §105 Abs1;TPV 2000;
Rechtssatz: § 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren üb... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen in den Beitragszeiträumen November 2004 bis Jänner 2005 in der Höhe von EUR 41.159,84 gemäß den §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. 1.1. Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung ... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des erstangefochtenen Bescheides wurde die Berufung der erstbeschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen in der Höhe von EUR 98.696,07 für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen im Beitragszeitraum November 2004 bis März 2005 gemäß § 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. 1.1. Mit Spruchpunkt 1. des erstangefochtenen Bescheides wurde die Berufung d... mehr lesen...
1.1. Mit den angefochtenen Bescheiden wurde jeweils die Berufung der jeweiligen beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen und die Vorschreibung von Erhöhungsbeträgen gemäß § 21g AMA-Gesetz 1992 abgewiesen (Spruchpunkte 1. und 2. des jeweiligen Bescheides) sowie dem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung, Fällung einer Senatsentscheidung und Akteneinsicht keine Folge gegeben (Spruchpunkt 3.). 1.1. Mit den angefochtenen Besc... mehr lesen...
Am 21. Juli 2005 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "1. Die Entscheidung über die Berufung gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen in den Beitragszeiträumen Jänner und April 2004 (211,74 EUR) wird gemäß § 281 BAO ausgesetzt. "1. Die Entscheidung über die Berufung gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die ... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen in der Höhe von EUR 29.669,47 für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen im Beitragszeitraum November 2004 bis März 2005 gemäß § 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. 1.1. Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der beschwerd... mehr lesen...
1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Entscheidung über die Berufung gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen gemäß § 281 BAO ausgesetzt (Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides). Weiters wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen (Spruchpunkt 2.) abgewiesen. Der Berufung gegen die Vorschreibung eines Erhöhungsbetrages gemäß § 21g AMA-Gesetz 1992 wurde teilweise stattgegeben und ein Erhöhungsbetrag nu... mehr lesen...
1.1. Mit den angefochtenen Bescheiden wurde jeweils die Berufung der jeweiligen beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen und die Vorschreibung von Erhöhungsbeträgen gemäß § 21g Abs. 3 AMA-Gesetz 1992 abgewiesen (Spruchpunkte 1. und 2. des jeweiligen Bescheides) sowie dem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung, Fällung einer Senatsentscheidung, Akteneinsicht und Unterbrechung des Verfahrens keine Folge gegeben (Spruchpunkt... mehr lesen...