Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Agrarmarketingbeitrag 2012: 1.1 Mit Schreiben vom 5.7.2012 brachte die Beschwerdeführerin (BF) Beitragserklärungen betreffend den Agrarmarketingbeitrag für das erste und zweite Quartal des Jahres 2012 ein und zahlte in der Folge den darin ausgewiesenen Betrag von EUR 14.787,56 für eine Summe von erstmalig in Verkehr gebrachtem Wein von 1.344.324 l ein. Mit Schreiben vom 6.7.2012 beantragte die BF - ohne... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 21.01.2019 Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a AMA-Gesetz 1992 §21c Abs1 AMA-Gesetz 1992 §21e AMA-Gesetz 1992 §21f AMA-Gesetz 1992 §21g AMA-Gesetz 1992 §21i BAO §111 BAO §111 Abs1 BAO §111 Abs2 BAO §111 Abs4 BAO §2a BAO §20 BAO §262 Abs1 BAO §264 Abs1 BAO §264 Abs3 BAO §272 Abs1 BAO §274 Abs1 BAO §278 BAO §279 BAO §49 Abs1 B-VG Art.133 Abs4MOG 2007 §13MOG 2007 §6 VwGVG §15 VwGVG §24 Abs4 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der AMA vom 22.03.2018, AZ I/1/5-Geics/AMBBS-38/2018, wurde XXXX , XXXX , XXXX , AMB-Nr. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) gemäß § 21g Abs. 2 AMA-Gesetz 1992 iVm § 9 Abs. 2 AMA-BeitragsV 2015 für Intensivobstbau im Freiland für das Beitragsjahr 2017 ein AMB in Höhe von gesamt EUR XXXX vorgeschrieben, da der Beitrag von den BF noch nicht entrichtet worden sei. 1. Mit Bescheid der A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 29.11.2017 erstattete der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Beitragserklärung für den Agrarmarketingbeitrag 2017 für Obst, Gemüse und Kartoffeln. Dabei gab der BF auf Basis eines auf dem Mehrfachantrag-Flächen für das Antragsjahr 2017 basierenden formularmäßigen Vordrucks der AMA, der dem BF zu diesem Zweck seitens der AMA zur Verfügung gestellt wurde, für 8,12 ha Obstflächen einen ei... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 03.05.2018 Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a AMA-Gesetz 1992 §21c AMA-Gesetz 1992 §21d AMA-Gesetz 1992 §21e AMA-Gesetz 1992 §21f AMA-Gesetz 1992 §21g AMA-Gesetz 1992 §21i BAO §119 Abs1 BAO §119 Abs2 BAO §184 Abs1 BAO §184 Abs2 BAO §2a BAO §212a Abs1 BAO §230 Abs6 BAO §262 Abs1 BAO §264 Abs1 BAO §264 Abs3 BAO §272 Abs1 BAO §274 Abs1 BAO §278 BAO §279 Abs1 BAO §49 Abs1 B-VG Art.133 Abs4MOG 2007 §13MOG 2007 §6 VwGVG §14 Abs1 VwGVG §15 Abs1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid wurde die mit Erinnerung vom 18.09.2015 angedrohte Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO mit € 72,00 festgesetzt. Die beschwerdeführende Partei wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 210 Abs. 1 BAO die festgesetzte Zwangsstrafe längstens innerhalb eines Monats zu entrichten sei. Ferner wurde sie aufgefordert, binnen 14 Tagen bisher nicht eingebrachte Beitragserklärungen einzusenden, widrigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 für die Haltung von Legehennen zur Erzeugung von Hühnereiern für die Beitragszeiträume 1. Quartal 2015 und 2. Quartal 2015 Agrarmarketingbeiträge in Höhe von € 352,00 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von € 105,60 vorgeschrieben. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei gemäß Paragr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Zu verfahrensgegenständlicher Rechtssache: Mit angefochtenem Bescheid wurde gemäß § 111 BAO eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 72,00 verhängt. Der Beschwerdeführer wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 210 Abs. 1 BAO die festgesetzte Zwangsstrafe längstens innerhalb eines Monats zu entrichten sei. Ferner wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, binnen 14 Tagen bisher nicht eingebrachte Beitragserklärungen e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992 für die Haltung von Legehennen zur Erzeugung von Hühnereiern für die Beitragszeiträume 3. Quartal 2015 und 4. Quartal 2015 Agrarmarketingbeiträge in Höhe von € 352,00 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von € 105,60 vorgeschrieben. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei gemäß Paragr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid wurde die mit Erinnerung vom 16.09.2016 angedrohte Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO mit € 72,00 festgesetzt. Die beschwerdeführende Partei wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 210 Abs. 1 BAO die festgesetzte Zwangsstrafe längstens innerhalb eines Monats zu entrichten sei. Ferner wurde sie aufgefordert, binnen 14 Tagen bisher nicht eingebrachte Beitragserklärungen einzusenden, widrigen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit Vorlagebericht vom 11.12.2015 legte der Vorstand für den GB I der Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien (im Weiteren: AMA) dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde der XXXX, XXXX, XXXX, (im Weiteren: Beschwerdeführerin) vom 17.11.2015 gegen den Bescheid des Vorstandes für den GB I der Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien vom 05.10.2015, AZ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid wurden der beschwerdeführenden Partei für die Schlachtung von Rindern, Kälbern und Schweinen, Lämmern und Schafen für die Beitragszeiträume Jänner 2009 bis einschließlich Jänner 2012 Agrarmarketingbeiträge in Höhe von EUR 2.486,40 sowie ein Erhöhungsbetrag in Höhe von EUR 248,64 vorgeschrieben. Die Beitragsschuld wurde detailliert nach Beitragszeitraum, Beitrag, Zahlungen und sich da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit "Beitragserklärung Agrarmarketingbeitrag 2009 Gartenbau" vom 16.06.2009 teilte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) der AMA eine für Zier- und Nutzgehölze oder deren Pflanzgut genutzte Fläche im Ausmaß von 89.600 m2 Freiland mit und errechnete daraus 4.480 Flächeneinheiten im Ausmaß von 20 m2 und eine Beitragsschuld in Höhe von EUR 672,00, die er in der Folge beglich. 2. Mit "Beitragserklärung Agrarm... mehr lesen...