Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
Der Spruchsenat bei Hauptzollamt Linz als Finanzbehörde I. Instanz fällte am 22. November 1996 gegen den Beschwerdeführer folgenden Spruch: "Edmund Horst BECKER ist schuldig, er hat am 21.11.1989 in Linz unter vorsätzlicher Verletzung der in den §§ 52 ZG und 119 BAO nominierten abgabenrechtlichen Offenlegungs und Wahrheitspflicht zu dem von einem Angestellten der Zollfreizonen Betriebs AG 4020 Linz begangenen Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß §... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §200;BAO §243;BAO §93 Abs2;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind vorläufige Bescheide als solche zu bezeichnen und ist diese Bezeichnung als Spruchbestandteil mit Berufung bekämpfbar. Fehlt einem Bescheid die Bezeichnung vorläufig, so ist er endgültig. Der Bezeichnung eines Bescheides als vorläufig kommt somit wesentliche Bedeutung zu. Ist die Ungewis... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
1.1. Mit der als "Bescheid" bezeichneten Erledigung vom 24. Jänner 1995 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde der beschwerdeführenden Partei ein Wasserzins-Akonto (inklusive USt) von S 1.064,80, ein Kanalgebühren-Akonto (inklusive USt) von S 2.313,30 und die Grundsteuer B in Höhe von S 291,50, zusammen S 3.669,60, vor. Der "Bescheid" enthält die Rubrik "Zweiter quartalsmäßiger Wasser- und Kanalbenützungsgebührenbescheid für den Zeitraum 1.10.1994 bis 30.9.1995. Gr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §92;BAO §93;LAO Tir 1984 §190;LAO Tir 1984 §72;LAO Tir 1984 §73;VwGG §34 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/17/0481 E 24. Jänner 2000
95/17/0482 E 24. Jänner 2000
Rechtssatz: Ein "Nichtbescheid" ist weder durch Berufung bekämpfbar noch der nachprüfenden Ko... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer fand betreffend den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 31. Juli 1996 eine Getränkesteuerprüfung statt. Auf Grund des Prüfungsergebnisses wurde mit Bescheid vom 18. November 1996 die Getränkesteuer für den genannten Zeitraum festgesetzt. Dieser Bescheid erwuchs mangels Erhebung eines Rechtsmittels dagegen in Rechtskraft. Mit Antrag vom 30. März 1998 begehrte der Beschwerdeführer die Rückzahlung der Getränkesteuer mit dem Argument, ihre Erhebung widerspreche dem Gemeinsch... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §241 Abs1;BAO §243;LAO Tir 1984 §148;LAO Tir 1984 §188 Abs1;LAO Tir 1984 §190;
Rechtssatz: Ein Rückzahlungsantrag ist nicht gerechtfertigt, wenn eine Abgabe zu Unrecht festgesetzt wurde. Unrechtmäßig festgesetzte Abgaben müssen vielmehr im Wege der Erhebung eines Rechtsmittels gegen den Abgabenbescheid bekämpft werd... mehr lesen...
Index: E6JL34007 Abgabenordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 61993CJ0062 BP Soupergaz Anonimos Etairia Geniki VORAB;61993CJ0312 Peterbroeck Van Campenhout VORAB;61993CJ0430 Jeroen van Schijndel VORAB;BAO §198;BAO §243;LAO Tir 1984 §148;LAO Tir 1984 §190;VwRallg;
Rechtssatz: Der vom EuGH in den Urteilen vom 14.12.1995, Peterbroeck, Rs C-312/93, und van Sch... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid beantragte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 28. November 1994, ein auf ihrem Abgabenkonto ausgewiesenes Guthaben von S 9,621.483,-- auf das Abgabenkonto einer anderen Gesellschaft zu "überrechnen". Das Finanzamt erledigte dieses Ansuchen dahin, daß es einen Betrag von S 9,331.983,-- auf das Abgabenkonto der anderen Gesellschaft umbuchte (Buchungsmitteilung vom 13. Juli 1998) und den A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §213;BAO §214;BAO §243;BAO §92;
Rechtssatz: Gegen eine Buchungsmitteilung ist eine Berufung mangels Bescheidqualität unzulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998130234.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Die Berufung des Beschwerdeführers gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren (Umsatz- und Einkommensteuer 1983 bis 1990) sowie Umsatz- und Gewerbesteuer 1983 bis 1990 und Einkommensteuer 1983 bis 1993 erklärte das Finanzamt mit Bescheid vom 10. April 1996 in Anwendung der Vorschrift des § 275 BAO als zurückgenommen. Mit Schriftsatz vom 13. Mai 1996 berief der Beschwerdeführer gegen diesen Bescheid vom 10. April 1996 und beantragte zugleich die Aussetzung der Einhebun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §243;BAO §254;VwRallg;
Rechtssatz: Durch das Rechtsinstitut der Aussetzung der Einhebung soll sichergestellt werden, dass der Rechtsschutzsuchende nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet wird. E... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §243;BAO §289;VwRallg;
Rechtssatz: In verfassungskonformer Interpretation ist davon auszugehen, dass § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung des Streitgegenstandes des Hauptverfahrens (Berufung gegen den Abgabenbescheid) auch für die Zeit ermöglicht, während der in einem Nebenverfahren geprüft wird, ob die Vora... mehr lesen...
An den Beschwerdeführer erging folgender mit 23. Jänner 1995 datierter Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde: "Bescheid Spruch: Das Ansuchen (des Beschwerdeführers) vom 14.11.1991 betreffend die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück ... wird gemäß § 62 der Steiermärkischen Bauordnung 1968, LGBl. Nr. 149, in der geltenden Fassung, mit der Maßgabe, daß die mit dem Genehmigungsvermerk versehenen und hier anlieg... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;BAO §243;BAO §245 Abs2;BAO §250 Abs1;LAO Stmk 1963 §189;LAO Stmk 1963 §191 Abs2;LAO Stmk 1963 §195;VwRallg;
Rechtssatz: Wird der Nachtrag der fehlenden Bescheidbegründung verlangt und eine vorzeitige Berufung für den Fall erhoben, daß die
Begründung: nich... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63;BAO §243;BAO §250;LAO Stmk 1963 §189;LAO Stmk 1963 §195;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/19, 94/13/0269 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Beurteilung eines Schriftsatzes als Berufung iSd § 243 BAO und des § 250 BAO ist, daß aus de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der X-GmbH & Co KG, über deren Vermögen am 6. Dezember 1993 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 14. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer gemäß den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der KG in der Höhe von 4,914.331 S herangezogen. Dabei handelte es sich um Lohnsteuer 1989 (2,312.516 S) sowie Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Umsatzst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §212a;BAO §243;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört es, dafür zu sorgen, daß die Abgaben entrichtet werden. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob den Vertreter diese Pflicht getroffen hat, bestimmt sich danach, wann die Abgabe nach den abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrich... mehr lesen...
Der als Richter tätige Beschwerdeführer machte in einem Jahresausgleich Aufwendungen unter anderem für ein häusliches Arbeitszimmer (S 5.000,--), anteilige Strom und Telefonkosten (S 800,--), Arbeitsmaterial (S 1.000,--) und Kleiderreinigung (S 5.000,--) als erhöhte Werbungskosten geltend. Mit Jahresausgleichsbescheid für 1990 wurden die diesbezüglich beantragten Werbungskosten mit Ausnahme eines Teilbetrages (S 2.500,--) für Kleiderreinigung nicht anerkannt. In einer dagegen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §279;BAO §289 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Im Rahmen der "Sache" (hier Jahresausgleich) besteht keine "Teilrechtskraft" eines angefochtenen Bescheides bezüglich nicht in Streit gezogener Bescheidteile. Es war daher nicht rechtswidrig, daß die Berufungsbehörde die Richtigkeit des erstinstanzlichen Bescheides auch üb... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schriftsatz vom 2. April 1991 die Eintragung des Alleinverdienerabsetzbetrages für Alleinerhalter (im folgenden: Alleinerhalterabsetzbetrag) auf ihrer Lohnsteuerkarte. In der Begründung: führte sie an, ihr Mann lebe von ihr getrennt und sie beziehe für das im Jahr 1974 geborene (Enkel)kind P. die Familienbeihilfe. Diesem Antrag gab das Finanzamt mit Bescheid vom 25. Juli 1991 keine Folge, wobei es darauf hinwies, daß für die Beurteilung abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §251;BAO §293; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0162
95/13/0163
95/13/0164
Rechtssatz: Ein Berichtigungsbescheid nach § 293 BAO tritt nicht an die Stelle des fehlerhaften Bescheides, der Berichtigungsbescheid ersetzt nicht den berichtigten Bescheid. Der berichtigte Beschei... mehr lesen...