Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24;EStG 1972 §2;
Rechtssatz: § 24 BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von Einkünften. Für die Zurechnung der Einkünfte kommt es vielmehr entscheidend darauf an, wer über die Einkunftsquelle verfügt. Eine Einkunftsquelle ist aber bei der Einkommensbesteuerung grundsätz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §24;DBAbk USA 1983 Art2;EStG 1972 §2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "Trust" bezieht sich auf eine Gestaltungsform, die dem österreichischen Recht völlig fremd ist und nur mit großen Schwierigkeiten einer bestimmten Gestaltungsform zugeordnet werden kann. Die ... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...