Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21; BAO §24;GrEStG 1955 §1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 BAO § 24 heute BAO § 24 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt als Kommanditgesellschaft eine Werkzeugfabrik. Zufolge des im August 1947 mit Wirkung vom 1. Jänner 1946 abgeschlossenen Gesellschaftsvertrages gehören der Gesellschaft als offene Gesellschafter JW und HW, als Kommanditistinnen C und RW an. An der "Kapitalbeteiligung" des HW besitzt dessen Mutter CW "ein lebenslängliches Fruchtgenussrecht von 5/8 der Erträgnisse". Für die vier Gesellschafter wird je ein die Beteiligung am Gesellschaftskapital ausweisend... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24;EStG 1939 §15 Abs1 Z2;EStG 1953 §15 Abs1 Z2;EStG 1953 §22 Z1; BAO § 24 heute BAO § 24 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24;EStG 1953 §22 Z1; BAO § 24 heute BAO § 24 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: Zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes getroffene Subanteile an Gewinnanteil... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §23 Abs4; BAO §24; BAO § 23 heute BAO § 23 gültig ab 01.01.1962 BAO § 24 heute BAO § 24 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; Beachte y12037;
Rechtssatz:
Die Auslegungsregeln der §§ 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. Die Auslegungsregeln der Paragraphen 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. * E 7.2.1950, 1851/48 #2 VwSlg 189 F/1950
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...