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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12700; yk13168Rechtssatz
Für den Bereich der öffentlichen Abgaben war der Rückstellungspflichtige bis zum Zeitpunkt der Rückstellung trotz der (zivilrechtlichen) "Nichtigkeit" der seinerzeitigen Vermögensentziehung als Eigentümer der rückzustellenden Sache zu behandeln; dies unbeschadet der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit einer Steuerüberwälzung.
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E 2.3.1951, 0306/50 #2 VwSlg 352 F/1951;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1950000306.X02Im RIS seit
02.03.1951