RS Vwgh 1951/3/2 0306/50

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Veröffentlicht am 02.03.1951
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12700; yk13168

Rechtssatz

Für den Bereich der öffentlichen Abgaben war der Rückstellungspflichtige bis zum Zeitpunkt der Rückstellung trotz der (zivilrechtlichen) "Nichtigkeit" der seinerzeitigen Vermögensentziehung als Eigentümer der rückzustellenden Sache zu behandeln; dies unbeschadet der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit einer Steuerüberwälzung.

*

E 2.3.1951, 0306/50 #2 VwSlg 352 F/1951;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1950000306.X02

Im RIS seit

02.03.1951
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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