Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 104; AnwBl 9/1990, S 515;
Rechtssatz: Als "Strohmann" wird im allgemeinen derjenige bezeichnet, der einen (verdeckten) Treuhandauftrag ausführt. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 litd;GewStG §7 Z6;
Rechtssatz: Kein Mißbrauch, wenn durch die Schenkung von Anteilen an einer GmbH an den Sohn zwar auch ein steuerlicher Vorteil erzielt wird (§ 7 Z 6 GewStG), mit der Schenkung jedoch eine Erbschaft vorweggenommen werden sollte, und der Sohn durch die Schenkung animiert w... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §948;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 litd;
Rechtssatz: Kauf und Schenkung können bei Vornahme eines Fremdvergleiches nicht gleichgesetzt werden. Bei Schenkung zwischen nahen Angehörigen ist ein Fremdvergleich zulässig. Er ist jedoch insoweit eingeschränkt, als zwischen Fremden idR keine Schenk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §149 Abs2;BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1 litb;BAO §24 Abs1 litc;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 220;
Rechtssatz: AusfzF, unter welchen Voraussetzungen verdeckte Gewinnausschüttungen, die durch Zuschätzungen im Zuge einer Betriebsprüfung einer Kapitalgesellsch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §186 Abs3;BAO §21;BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 365; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0068 E 23. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nach § 21 BAO hat auch im Bereich des BewG 1955 Geltung. So werden zB Wirtschaftsgüter nic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 365; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0034 E 12. Februar 1986 VwSlg 6073 F/1986 RS 3 Stammrechtssatz Ein Auseinanderfallen von zivilrechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum ist dann anzunehmen, wenn ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer die positiven Befugnisse, die Aus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §21 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 365;
Rechtssatz: Bei der Zurechnung eines Wirtschaftsgutes gemäß § 24 Abs 1 lit d BAO kommt es nicht darauf an, welcher Rechtsanspruch auf das Wirtschaftsgut erhoben wird, sondern ob jemand die Herrschaft über das Wirtschaftsgut gleich einem Eigentü... mehr lesen...
An der Beschwerdeführerin, einer Kommanditgesellschaft, waren im Streitjahr 1984 als Komplementärin (Geschäftsführerin) die W-GmbH mit 10 % und als Kommanditisten die O-Bank mit 10 %, die B-AG mit 70 % und die V-Bank mit 10 % beteiligt. Im Jahre 1984 erwarb die Beschwerdeführerin Wärmepumpen, die sie an zwei Bestandnehmer (einen Sozialhilfeverband und eine Gemeinde) vermietete. Die für die Wärmepumpen in Anspruch genommene Investitionsprämie erkannte die belangte Behörde mit der Beruf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 98; AnwBl 1990/7, 388;
Rechtssatz: Eine Verwendungszusage der Muttergesellschaft, sich bei der Tochtergesellschaft dafür einzusetzen, daß die Mietgegenstände (Leasinggüter) nach Ablauf der Mietvertra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 98;
Rechtssatz: Für die Frage, ob Leasinggüter dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen sind, kommt es maßgeblich darauf an, ob die entgeltliche Überlassung des Leasinggutes an den Leasing... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 98;
Rechtssatz: Darstellung der von Schrifttum und Rsp herausgearbeiteten (alternativen) Kriterien für eine Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Mieter (Leasingnehmer): a) Der Mieter (Leasingnehmer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;GewStG §7 Z6; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 57;
Rechtssatz: Die Option auf den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH allein verschafft nicht wirtschaftliches Eigentum an diesen Anteilen (Hinweis E 29.11.1988, 88/14/0184). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;GewStG §7 Z6; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 57;
Rechtssatz: Weder ein Veräußerungsanbot für den Mehrheitsgeschäftsanteil an den Inhaber des anderen Geschäftsanteils (von nicht mehr als 25 vH des Stammkapitals), der auch Geschäftsführer ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §2 Abs2;BewG 1955 §51 Abs3;
Rechtssatz: Ob wirtschaftliches Eigentum anzunehmen ist, ist aus den Umständen des Einzelfalles zu schließen. Bei Pachtverhältnissen wird idR kein wirtschaftliches Eigentum des Pächters am Pachtgegenstand gegeben sein, weil der Pächter im allgemeinen schon auf Grund des Pachtvertrag... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §11;BewG 1955;
Rechtssatz: Der im Ertragsteuerrecht bestehende, kaufmännischer Bilanzierung entsprechende Grundsatz, wonach der Bestandnehmer, der Verbesserungen am Bestandgegenstand vornimmt, die als Bestandteil in das Eigentum des Bestandgebers übergehen, bis zur Beendigung des Mietverhältnisses als deren wi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §15;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 301;
Rechtssatz: Überläßt eine Brauerei einem Gastwirt (Einnahmen-Ausgabenrechner) für die Dauer einer Bierbezugsverpflichtung Stühle (Einrichtungsgegenstände), die nur bei Verletzung der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litb;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 345;
Rechtssatz: § 24 BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von Einkünften. Diese folgt bei Einkünften aus einem Treuhandvermögen der nach ö Recht im Innenverhältnis gru... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litb;BAO §24 Abs1 litc;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;GewStG §7 Z6;GmbHG; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 307;
Rechtssatz: Zurechnung von treuhändig (originär durch Übernahme der Stammeinlage) erworbenem Geschäftsanteil einer GmbH an die Treugeber (Auseinandersetzung mit der F... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §22 Abs2;BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §47 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 175;
Rechtssatz: Durch die Option auf den Geschäftsanteil einer GmbH allein wird an diesem nicht wirtschaftliches Eigentum erworben. Räumt eine solc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BAO §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1 impl; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 249;
Rechtssatz: Beugt sich der Vorbehaltskäufer dem Anspruch des Vorbehaltsverkäufers auf Rückgabe eines zum Betriebsvermögen des Käufers gehörigen Wirtschaftsgutes, so scheidet damit das Wirtschaftsgut aus dem Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989/74;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, daß die Anschaffung von Containern durch Fremdmittel, weiters der gleichzeitig mit dem Kaufvertrag abgeschlossene Verwaltungsvertrag über die Verwertung durch eine Container vermietende Firma, die Gutschrift von Erträgen bereits vor Lieferung der Conta... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litd;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1982/06/29 81/14/0093 1 Stammrechtssatz Grundsätzlich steht die AfA nur dem zivilrechtlichen Eigentümer eines Wirtschaftsgutes und nicht dem Fruchtgenußberechtigten zu. Ist jedoch dieser Fruchtgenußberechtigte in der Lage, über das W... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §186 Abs3;BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §3;
Rechtssatz: Betreibt eine Mitunternehmergemeinschaft einen Gewerbebetrieb in dessen Rahmen ein nur einem Mitunternehmer gehörendes, als Betriebsgrundstück bewertetes Grundstück in Verwendung steht, dann rechtfertigt § 24 Abs 1 lit d BAO nicht, auch den Einheitswert des Betriebsgrundstückes al... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §186 Abs3;BAO §21;BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §3;
Rechtssatz: Der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nach § 21 BAO hat auch im Bereich des BewG 1955 Geltung. So werden zB Wirtschaftsgüter nicht dem zivilrechtlichen Eigentümer zugerechnet, sondern demjenigen, der über sie die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausübt. Da... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 lite;EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;HGB §121;HGB §122;
Rechtssatz: Wie in einer steuerlich anzuerkennenden Mitunternehmerschaft der Gewinn/Verlust mangels gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen, die steuerlich anzuerken... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Grundsätzlich steht es zwar jedem Abgabepflichtigen frei, seine geschäftlichen Verhältnisse nach seinem Belieben zu ordnen. Wenn jedoch bei der Gründung einer GmbH und einer KG vorwiegend die Rechtsnachfolge nach dem Tod de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §24 Abs1 litb;EStG 1972 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Scheint als Zulassungsbesitzer eines Kfz die Mutter des Käufers (= Steuerpflichtiger) auf und erklärt dieser, er habe das Kfz seiner Mutter durch mündlichen Vertrag ins Treuhandeigentum übertragen, so führt der Umstand, daß die Abgabenbehörde dem Treuhandvertrag man... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: JBl 1987/1/1, S 5 und S 20; Rechtssatz: Das Verkaufsanbot eines 75%igen Geschäftsanteiles an einer GmbH an den Gesellschafter, der einen 25%igen Geschäftsanteil (ohne Sperrminorität) innehat, an das der Anbietende befristet gebunden ist, macht den Empfänger des Anbotes während dieser Frist nicht zum Empfänger der angebotenen Anteile in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (Hinweis E 3.4.1984, 83/14/0143, E 13.5.1986, 83/14/0089, 0094). Im RIS seit 21.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24 Abs1 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0107 E 21. Oktober 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Verkaufsanbot eines 75%igen Geschäftsanteiles an einer GmbH an den Gesellschafter, der einen 25%igen Geschäftsanteil (ohne Sperrminorität) innehat, an das der Anbietende befristet gebunden ist, macht den Empfänger des Anbotes während die... mehr lesen...
Mit Feststellungsbescheid vom 21. Februar 1978 nahm das Lagefinanzamt insoweit eine Zurechnungsfortschreibung vor, als das gemischt genutzte Grundstück "B-straße 383" (eine nähere Bezeichnung fehlt!) von FA und EA im Kalenderjahr 1971 auf die Beschwerdeführerin übergangen sei, der der Grundbesitz ab 1. Jänner 1972 zuzurechnen sei. Am 17. März 1978 erging ein gemäß § 293 BAO berichtigter Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. 1. 1973, wonach da... mehr lesen...