Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/1, 26;
Rechtssatz: Im Hinblick auf ein mangelfreies Verfahren ist zu verlangen, daß der von der Behörde gezogene Schluß, auf welchen sich die Erlassung des Sicherheitsauftrages stützt, entsprechend eindeutig begründet wird und sich die Behörde vor allem mit der wirtschaftlichen Situation des... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/1, 26; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1976/06/15 0977/75 1 Stammrechtssatz Der Streit über die genaue Höhe der sichergestellten Abgaben ist nicht Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen den Sicherstellungsauftrag, sondern ist in einem Berufungsverfahren gegen den jeweil... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §232 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/3, S 45; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1982/03/03 81/13/0182 1 Stammrechtssatz Wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, daß nur bei raschem Zugriff der Behörde die Abgabene... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §232 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1982/03/03 81/13/0182 1 Stammrechtssatz Wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, daß nur bei raschem Zugriff der Behörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint, genügt dies... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Wenn infolge der Gefahr einer Vermögensverschleppung durch den Abgabepflichtigen die Abgabeneinbringung voraussichtlich nur bei raschem Zugriff gesichert erscheint, steht ein Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 Abs 1 BAO mit dem Gesetz im Einklang (Hinweis E 15.6.1976, 977/75, VwSlg 4988 F/1976). European ... mehr lesen...