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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §16;Beachte
y12123; y12318Rechtssatz
Das Miteigentum bloß an den dem Unternehmen dienenden Liegenschaften genügt nicht, die Miteigentümerin zur "unechten stillen Gesellschafterin" an dem auf diesen Liegenschaften betriebenenen Unternehmen und damit zur Mitschuldnerin für die aus diesem Betrieb erwachsenden Steuern zu machen. Daher sind auch die Voraussetzungen für die Anwendung des § 7 SteueranpassungsG 1934 nicht erfüllt. - Auf Grund der Bestimmung des § 115 Abs 1 AbgabenO ist es unzulässig, die Sicherstellung unterschiedslos auf dem gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögen der Miteigentümerin zu verfügen. *Das Miteigentum bloß an den dem Unternehmen dienenden Liegenschaften genügt nicht, die Miteigentümerin zur "unechten stillen Gesellschafterin" an dem auf diesen Liegenschaften betriebenenen Unternehmen und damit zur Mitschuldnerin für die aus diesem Betrieb erwachsenden Steuern zu machen. Daher sind auch die Voraussetzungen für die Anwendung des Paragraph 7, SteueranpassungsG 1934 nicht erfüllt. - Auf Grund der Bestimmung des Paragraph 115, Absatz eins, AbgabenO ist es unzulässig, die Sicherstellung unterschiedslos auf dem gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögen der Miteigentümerin zu verfügen. *
E 9.10.1953, 450/51 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1951000450.X01Im RIS seit
09.10.1953