RS Vwgh 1974/12/9 0746/73

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Veröffentlicht am 09.12.1974
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §66;
AVG §66 Abs4;
BAO §232 Abs1 impl;
BAO §233 impl;
VwGG §13 Z1;

Rechtssatz

Die Einspruchsbehörde hat den im gerichtlichen Exekutionsverfahren schon in Vollzug gesetzten

Sicherstellungsauftrag - ohne Beachtung vorhandener Oppositionsgründe - allein darauf zu überprüfen, ob die im Zeitpunkt seiner Erlassung hiefür erforderlichen sachlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973000746.X01

Im RIS seit

09.12.1974
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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