Den Beschwerdeschriften und den ihnen angeschlossenen Ablichtungen der angefochtenen Bescheide lässt sich Folgendes entnehmen: Mit Bescheid vom 3. Jänner 2001 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer für Abgabenschuldigkeiten der J. AG in der Höhe von S 3,938.906,-- gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung heran. Mit Bescheid vom selben Tag erließ das Finanzamt einen Sicherstellungsauftrag, der damit begründet wurde, dass aus einem Grundbuchsauszug über eine näher genannte Liege... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §232 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0046 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0048 E 11. Dezember 1996 VwSlg 7147 F/1996 RS 2(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Die Auffassung, ein Sicherstellungsauftrag könne rechtens nur erlassen werden, wenn ein rech... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §280; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0046 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0147 E 24. Jänner 1996 RS 1(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Das Verfahren über eine Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschrän... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0046
Rechtssatz: Sind für das Vorliegen einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung einer Abgabe vom Abgabenschuldner selbst gesetzte Gefährdungshandlungen nicht erforderlich, so ist aber umgekehrt aus solc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0046
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung dient ein Sicherstellungsauftrag der Setzung von Einbringungsmaßnahmen auch schon vor Feststellung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die spätere... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Dezember 1997 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Beschwerdeführerin zur Sicherung von Abgabenrückständen betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1993 bis 1997 in der Höhe von insgesamt S 3,762.903,-- an. In der Begründung: wurde u. a. Folgendes festgestellt: Das Grundstück in P, L-Str. 44, welches im Eigentum der Beschwerdeführerin stehe, sei von deren "Vorbesitzerin", der I-GmbH, ordnungsgemäß im A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §232 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0047 E 7. Februar 1990 RS 1(hier nur zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz Wie aus § 232 Abs 1 und 2 BAO hervorgeht, sind Sicherstellungsmaßnahmen im Wege eines Sicherstellungsauftrages innerhalb des im § 232 Abs 1 BAO umschriebenen Zeitraumes zulässig, wenn eine Gefährdung oder Ersch... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird insbesondere auf die hg Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989, 86/14/0193, und vom 26. April 1994, 91/14/0129, 93/14/0015, 93/14/0082, (idF nur: Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989 und vom 26. April 1994) verwiesen, mit denen klargestellt wurde, dass der vom Beschwerdeführer am 20. März 1981 angeschaffte, zur Gänze betrieblich genutzte Kraftwagen der Type Mercedes 280 SE (in der Folge: Mercedes) nicht als so genannter "Fiskal-Lkw" zu beurteilen ist, dass das Abg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Im Bemühen, die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft mit allen Mitteln zu verhindern, ist sehr wohl ein Verhalten zu erblicken, wodurch die Einbringlichkeit der aushaftenden Abgabenschulden erschwert, wenn nicht gar gefährdet wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO;BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen ist die Gefährdung der Einbringlichkeit von aushaftenden Abgabenschulden nicht mehr zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X04 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 17. Oktober 1994 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung näher bezeichneter Beträge an Einkommensteuer für 1985 bis 1992 und an Gewerbesteuer für 1985 bis 1988, 1991 und 1992 im Gesamtausmaß von S 679.800,-- an. Zur Begründung: führte das Finanzamt an, dass der dringende Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sei, dass der Beschwerdeführer seine Geschäfte über eine Briefkastenf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht (§ 93 Abs 3 lit a BAO) muss die
Begründung: der einen Sicherstellung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs2;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass ein Sicherstellungsbescheid kein abschließender Sachbescheid im Sinne des § 183 Abs 4 BAO ist, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", welche dazu dient, selbst vor Feststellung der genauen Höhe der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahm... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. November 2000 ordnete das Hauptzollamt Linz gemäß § 232 BAO die Sicherstellung einer näher bezeichneten Zugmaschine für die gemäß Artikel 204 Abs. 1 Buchstabe a erster Fall ZK iVm §§ 2 Abs. 1 und 79 Abs. 2 ZollR-DG entstandene Zollschuld an, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung zu begegnen. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der im Instanzenzug von der mitbeteiligten Partei erhobenen Beschwerde statt. Die... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag der Agrarmarkt Austria vom 1. Februar 1995 wurde die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Gemeinschuldnerin gemäß § 232 der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zur Sicherung eines voraussichtlichen Abgabenanspruches gemäß § 9 der Überschussbestandsverordnung, BGBl. Nr. 1103/1994 (im Folgenden ÜBV), in Höhe von S 11,224.193,96 angeordnet. Mit Sicherstellungsauftrag der Agrarmarkt Austria vom 1. Februar 1995 wurde die Sic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:98/17/0260 B 17. April 2000 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62000CJ0179 15. Jänner 2002
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde ist bei Erstellung eines Sicherstellungsauftrages verpflichtet, sich mit der Frage auseinander zu setzen, in welcher Höhe eine dem Grunde nach bereits... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 18. September 1996 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO in das Vermögen der Beschwerdeführerin die Sicherstellung näher bezeichneter Umsatzsteuerbeträge für die Zeiträume Juni 1994 bis November 1995 im Gesamtbetrag von 5,079.183 S an. Zur Begründung: stützte sich das Finanzamt auf ein am 27. März 1996 begonnenes Prüfungsverfahren gemäß § 151 BAO betreffend Umsatzsteuer. Das Finanzamt gab dazu die bisherigen Prüfungsfeststellungen im Einzelnen wie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0198 E 24. Oktober 1990 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid iSd § 183 Abs 4 BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", die dazu dient, selbst vor Feststellung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Handelsvertreter, vermittelt seit rund 15 Jahren für ausländische Auftraggeber Kunststoffgranulat. In den Jahren 1990 bis 1993 erklärte er Umsätze von rund 1,115.000 S, 987.000 S, 896.000 S und 789.000 S sowie Gewinne von rund 26.000 S, 54.000 S, 70.000 S und 69.000 S. Da anlässlich einer auch das Jahr 1990 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung Umsatzverkürzungen festgestellt wurden, setzte das Finanzamt den Umsatz mit rund 1,156.000 S und den Gewinn m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/15/0115 E 10. Juli 1996 RS 3 Stammrechtssatz Ob der Abgabenanspruch tatsächlich entstanden ist, ist in einem Sicherstellungsverfahren nicht zu entscheiden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1996140170.X03 ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Bei der Beschwerdeführerin wurde vom 1. August bis 22. Dezember 1995 eine so genannte "Umsatzsteuervoranmeldungsprüfung" (Prüfung der Aufzeichnungen nach § 151 Abs. 1 BAO) für den Zeitraum Februar 1994 bis Juli 1995 durchgeführt. Während dieser Prüfung ordnete das Finanzamt mit Sicherstellungsauftrag vom 23. August 1995 g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §232 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1994 §12; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/13/0088
Rechtssatz: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt voraus, dass ein Tatbestand verwirklicht worden ist, an den das Gesetz eine Abgabepflicht knüpft. Abgabenanspruch ist ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §280; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/13/0088
Rechtssatz: Gemäß § 280 BAO ist bei der Entscheidung über die Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag auf im Berufungsverfahren der Behörde zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise - soweit diese im Zeitpunkt der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §280; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/13/0088 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0147 E 24. Jänner 1996 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Das Verfahren über eine Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschrän... mehr lesen...
In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Verwaltungsakten erliegt ein von einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft namens der N. GmbH eingebrachtes, als Selbstanzeige bezeichnetes Schriftstück vom 21. Juli 1995, wonach die N. GmbH am 12. Oktober 1990 vom Beschwerdeführer das Gastronomieunternehmen in Wien, W-Straße 1, um S 6,000.000,-- erworben habe. Tatsächlich seien dem Beschwerdeführer neben dem genannten Betrag als weiterer Kaufpreis ein Betrag von S 9,000.000,-- bar übergeben w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §289 Abs2;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde zweiter Instanz ist gem § 289 Abs 2 BAO berechtigt, sowohl im
Spruch: als auch hinsichtlich der
Begründung: ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen. Dies gilt auch hinsichtlich eines angefochtenen Sicherstellungsauftrages; die Berufungsbehörde hat sich in ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0147 E 24. Jänner 1996 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Das Verfahren über eine Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschränken, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides, mit dem die Sicherstellung angeordnet wurde, ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Februar 1987 wurde der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer einer GmbH gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden dieser Gesellschaft herangezogen. Gleichzeitig erließ das Finanzamt einen Sicherstellungsauftrag. Der Beschwerdeführer erhob sowohl gegen den Haftungsbescheid als auch gegen den Sicherstellungsauftrag Berufung. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über die Berufung gegen den Sicherste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §232 Abs1;BAO §248;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages ist, dass eine Abgabenschuld dem Grunde nach entstanden ist und eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgabe besteht. Im Hinblick auf den ausschließlichen Verfahrensgegenstand des ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §232 Abs1;BAO §248;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0048 E 11. Dezember 1996 VwSlg 7147 F/1996 RS 1
(hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Entsprechend dem Sicherungscharakter eines Sicherstellungsauftrages kann ein solcher gemäß § 232 Abs 1 BAO erlassen werden, selbst bevor die Abgabenschu... mehr lesen...