Mit Sicherstellungsauftrag vom 15. Oktober 2004 ordnete das Finanzamt zur Sicherung von Abgabenansprüchen in Höhe von insgesamt 238.975 EUR (aufgegliedert jeweils in Umsatzsteuer 2000 bis 2003 und Jänner 2004 bis Mai 2004 sowie Einkommensteuer 2000 bis 2002) die Sicherstellung in das Vermögen des Beschwerdeführers an. Die dagegen erhobene Berufung wies die belangte Behörde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid als unbegründet ab. Sie stellte, auf einen Betriebsprüfungsbericht verwe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1; BAO § 232 heute BAO § 232 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 BAO § 232 gültig von 01.01.1962 bis 25.03.2009 Beachte Miter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1; BAO § 232 heute BAO § 232 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 BAO § 232 gültig von 01.01.1962 bis 25.03.2009 Beachte Miter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1; BAO § 232 heute BAO § 232 gültig ab 26.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 BAO § 232 gültig von 01.01.1962 bis 25.03.2009 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4; BAO §232 Abs1; BAO §288 Abs1 litd; BAO §93 Abs3 lita; BAO § 183 heute BAO § 183 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 183 gültig von 19.04.1980 bis 19.07.2022 zuletzt geänder... mehr lesen...
Im Zuge einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben beim Beschwerdeführer ordnete das Finanzamt mit Bescheid vom 11. Jänner 2005 die Sicherstellung der Abgabenansprüche "Lohnsteuer Oktober 2000 - September 2004 EUR 145.345,--, Dienstgeberbeitrag Oktober 2000 - September 2004 EUR 80.667,--, Zuschlag zum DB Oktober 2000 - September 2004 EUR 8.066,--, insgesamt EUR 234.078,--" an. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen diesen Bescheid als un... mehr lesen...
Am 23. Jänner 2004 erließ das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin - zum Teil unter Wiederaufnahme früherer Verfahren - Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1996 bis 1999, wobei die Bescheide für die Jahre 1996 und 1999 mit Bescheiden vom 26. Jänner 2004 gemäß § 293 BAO berichtigt wurden. Am 23. Jänner 2004 erließ das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin - zum Teil unter Wiederaufnahme früherer Verfahren - Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1996 bis 1999, wobei di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Die Verwirklichung dieses Tatbestandes muss im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht im Sinne ... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 20. November 2003 ordnete das Finanzamt die Sicherstellung von Einkommensteuer 1994 (EUR 2.300,--), 1995 (EUR 59.100,--) und 1996 (EUR 212.700,--) in das Vermögen des Beschwerdeführers an. Weiters wurde ausgesprochen, dass die Hinterlegung eines Betrages von EUR 274.100,-- bewirke, dass Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben und bereits vollzogene Sicherstellungsmaßnahmen aufgehoben würden. Zur Begründung: wurde im Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0070 E 25. September 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungsp... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0070 E 25. September 2002 RS 2
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Es trifft zu, dass ein Sicherstellungsbescheid kein abschließender Sachbescheid im Sinne des § 183 Abs 4 BAO ist, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", welche dazu ... mehr lesen...
Den Beschwerdeschriften und den ihnen angeschlossenen Ablichtungen der angefochtenen Bescheide lässt sich Folgendes entnehmen: Mit Bescheid vom 3. Jänner 2001 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer für Abgabenschuldigkeiten der J. AG in der Höhe von S 3,938.906,-- gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung heran. Mit Bescheid vom selben Tag erließ das Finanzamt einen Sicherstellungsauftrag, der damit begründet wurde, dass aus einem Grundbuchsauszug über eine näher genannte Liege... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §232 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0046 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0048 E 11. Dezember 1996 VwSlg 7147 F/1996 RS 2(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Die Auffassung, ein Sicherstellungsauftrag könne rechtens nur erlassen werden, wenn ein rech... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §280; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0046 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0147 E 24. Jänner 1996 RS 1(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Das Verfahren über eine Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschrän... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0046
Rechtssatz: Sind für das Vorliegen einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung einer Abgabe vom Abgabenschuldner selbst gesetzte Gefährdungshandlungen nicht erforderlich, so ist aber umgekehrt aus solc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0046
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung dient ein Sicherstellungsauftrag der Setzung von Einbringungsmaßnahmen auch schon vor Feststellung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die spätere... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Dezember 1997 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Beschwerdeführerin zur Sicherung von Abgabenrückständen betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1993 bis 1997 in der Höhe von insgesamt S 3,762.903,-- an. In der Begründung: wurde u. a. Folgendes festgestellt: Das Grundstück in P, L-Str. 44, welches im Eigentum der Beschwerdeführerin stehe, sei von deren "Vorbesitzerin", der I-GmbH, ordnungsgemäß im A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §232 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0047 E 7. Februar 1990 RS 1(hier nur zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz Wie aus § 232 Abs 1 und 2 BAO hervorgeht, sind Sicherstellungsmaßnahmen im Wege eines Sicherstellungsauftrages innerhalb des im § 232 Abs 1 BAO umschriebenen Zeitraumes zulässig, wenn eine Gefährdung oder Ersch... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird insbesondere auf die hg Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989, 86/14/0193, und vom 26. April 1994, 91/14/0129, 93/14/0015, 93/14/0082, (idF nur: Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989 und vom 26. April 1994) verwiesen, mit denen klargestellt wurde, dass der vom Beschwerdeführer am 20. März 1981 angeschaffte, zur Gänze betrieblich genutzte Kraftwagen der Type Mercedes 280 SE (in der Folge: Mercedes) nicht als so genannter "Fiskal-Lkw" zu beurteilen ist, dass das Abg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Im Bemühen, die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft mit allen Mitteln zu verhindern, ist sehr wohl ein Verhalten zu erblicken, wodurch die Einbringlichkeit der aushaftenden Abgabenschulden erschwert, wenn nicht gar gefährdet wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO;BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen ist die Gefährdung der Einbringlichkeit von aushaftenden Abgabenschulden nicht mehr zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X04 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 17. Oktober 1994 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung näher bezeichneter Beträge an Einkommensteuer für 1985 bis 1992 und an Gewerbesteuer für 1985 bis 1988, 1991 und 1992 im Gesamtausmaß von S 679.800,-- an. Zur Begründung: führte das Finanzamt an, dass der dringende Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sei, dass der Beschwerdeführer seine Geschäfte über eine Briefkastenf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht (§ 93 Abs 3 lit a BAO) muss die
Begründung: der einen Sicherstellung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs2;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass ein Sicherstellungsbescheid kein abschließender Sachbescheid im Sinne des § 183 Abs 4 BAO ist, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", welche dazu dient, selbst vor Feststellung der genauen Höhe der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahm... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. November 2000 ordnete das Hauptzollamt Linz gemäß § 232 BAO die Sicherstellung einer näher bezeichneten Zugmaschine für die gemäß Artikel 204 Abs. 1 Buchstabe a erster Fall ZK iVm §§ 2 Abs. 1 und 79 Abs. 2 ZollR-DG entstandene Zollschuld an, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung zu begegnen. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der im Instanzenzug von der mitbeteiligten Partei erhobenen Beschwerde statt. Die... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag der Agrarmarkt Austria vom 1. Februar 1995 wurde die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Gemeinschuldnerin gemäß § 232 der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, zur Sicherung eines voraussichtlichen Abgabenanspruches gemäß § 9 der Überschussbestandsverordnung, BGBl. Nr. 1103/1994 (im Folgenden ÜBV), in Höhe von S 11,224.193,96 angeordnet. Mit Sicherstellungsauftrag der Agrarmarkt Austria vom 1. Februar 1995 wurde die Sic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:98/17/0260 B 17. April 2000 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62000CJ0179 15. Jänner 2002
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde ist bei Erstellung eines Sicherstellungsauftrages verpflichtet, sich mit der Frage auseinander zu setzen, in welcher Höhe eine dem Grunde nach bereits... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 18. September 1996 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO in das Vermögen der Beschwerdeführerin die Sicherstellung näher bezeichneter Umsatzsteuerbeträge für die Zeiträume Juni 1994 bis November 1995 im Gesamtbetrag von 5,079.183 S an. Zur Begründung: stützte sich das Finanzamt auf ein am 27. März 1996 begonnenes Prüfungsverfahren gemäß § 151 BAO betreffend Umsatzsteuer. Das Finanzamt gab dazu die bisherigen Prüfungsfeststellungen im Einzelnen wie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0198 E 24. Oktober 1990 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid iSd § 183 Abs 4 BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", die dazu dient, selbst vor Feststellung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Handelsvertreter, vermittelt seit rund 15 Jahren für ausländische Auftraggeber Kunststoffgranulat. In den Jahren 1990 bis 1993 erklärte er Umsätze von rund 1,115.000 S, 987.000 S, 896.000 S und 789.000 S sowie Gewinne von rund 26.000 S, 54.000 S, 70.000 S und 69.000 S. Da anlässlich einer auch das Jahr 1990 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung Umsatzverkürzungen festgestellt wurden, setzte das Finanzamt den Umsatz mit rund 1,156.000 S und den Gewinn m... mehr lesen...