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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232 Abs1;Rechtssatz
Mit der Erlassung eines Sicherstellungsauftrages wird noch nicht über die in Betracht kommenden Exekutionsmittel entschieden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007130056.X01Im RIS seit
07.07.2009Zuletzt aktualisiert am
05.12.2009