RS Vwgh 2002/9/25 97/13/0070

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Veröffentlicht am 25.09.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §232 Abs1;
BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht (§ 93 Abs 3 lit a BAO) muss die Begründung der einen Sicherstellungsauftrag bestätigenden Berufungsentscheidung erkennen lassen, welcher konkrete Sachverhalt der Entscheidung zu Grunde gelegt wurde und welche Erwägungen im Rahmen der Beweiswürdigung dafür maßgebend waren (Hinweis E 19. März 2002, 97/14/0004).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997130070.X01

Im RIS seit

23.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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