Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §232 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/07 89/13/0047 1 Stammrechtssatz Wie aus § 232 Abs 1 und 2 BAO hervorgeht, sind Sicherstellungsmaßnahmen im Wege eines Sicherstellungsauftrages innerhalb des im § 232 Abs 1 BAO umschriebenen Zeitraumes zulässig, wenn eine Gefährdung oder Erschwerung der nachfolgenden Einbringung v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 86/13/0198 1 Stammrechtssatz Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid iSd § 183 Abs 4 BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", die dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der Gesellschafter-Geschäftsführer der alle einen gemeinsamen Sitz aufweisenden NT GmbH, der TS GmbH und der TA GmbH war, betrieb am Sitz der eben erwähnten Unternehmen auch ein Einzelunternehmen. Der Betriebsgegenstand aller Unternehmen war ähnlich. Außerdem bestanden enge wirtschaftliche Beziehungen. Am 22. April 1991 beantragte der Beschwerdeführer, das auf seinem Abgabenkonto ausgewiesene Guthaben von 4,690.662 S auf ein Konto der TA GmbH zu überweisen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §232 Abs1;BAO §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/15/0236
Rechtssatz: Bei potentiell Haftungspflichtigen entsteht die Abgabenschuld als Gesamtschuld gemäß § 7 Abs 1 BAO mit bescheidmäßiger Geltendmachung von Haftungen. Nach Erlassung von Haftungsbescheiden werden d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/15/0236
Rechtssatz: In Sicherstellungsverfahren ist nur mehr entscheidend, ob die Abgabenschulden entstanden sind, nicht jedoch aus welchem Titel diese bei Erlassung von Sicherstellungsaufträgen bestanden haben. Europ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/15/0236 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 95/13/0147 3 Stammrechtssatz Von einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung iSd § 232 Abs 1 BAO kann im wesentlichen dann gesprochen werden, wenn aus der w... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Februar 1993 erließ das Finanzamt Salzburg-Stadt gegen den Beschwerdeführer einen Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO zur Sicherung von Einkommensteuer für die Jahre 1981 bis 1988 im Gesamtausmaß von S 12,462.000,--; dies im wesentlichen mit der Begründung: , der Beschwerdeführer habe in den Jahren 1975 bis 1988 unter Einschaltung der mittlerweile liquidierten liechtensteinischen Briefkastenfirma I (in der Folge: Gesellschaft) Beratungshonorare in der Gesamthöhe ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs1;
Rechtssatz: GSR wie VwGH E 1990/10/24 86/13/0198 1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1993150237.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §232 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/07 89/13/0047 1 Stammrechtssatz Wie aus § 232 Abs 1 und 2 BAO hervorgeht, sind Sicherstellungsmaßnahmen im Wege eines Sicherstellungsauftrages innerhalb des im § 232 Abs 1 BAO umschriebenen Zeitraumes zulässig, wenn eine Gefährdung oder Erschwerung der nachfolgenden Einbringung v... mehr lesen...
Der in Israel ansässige Beschwerdeführer ist Alleinerbe nach seinem a 22. Juni 1992 verstorbenen Bruder MB. Zum Sachverhalt wird auch auf das die im wiederaufgenommenen Verfahren festgesetzten Abgaben (Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer 1989 bis 1992) betreffende Erkenntnis vom heutigen Tag, hg. Zl. 95/13/0136, hingewiesen. Mit dem - noch vor der Einantwortung der Verlassenschaft an den Beschwerdeführer ergangenen und demzufolge an die Verlassenschaft gerichteten - Sicherstellungsa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §280;
Rechtssatz: Das Verfahren über eine Berufung gegen einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschränken, ob die im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides, mit dem die Sicherstellung angeordnet wurde, dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht (Hinweis E VS 9.12.1974... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Von einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung iSd § 232 Abs 1 BAO kann im wesentlichen dann gesprochen werden, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Abgabepflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden muß, daß nur bei raschem Zugriff der Behörde die Abgabeneinbringung v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 86/13/0198 1 Stammrechtssatz Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid iSd § 183 Abs 4 BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", die dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld E... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 18. Dezember 1992 ordnete das Finanzamt die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung der Einkommen- und Umsatzsteuer verschiedener Jahre zwischen 1984 und 1990 im Gesamtbetrag von S 13,067.494,-- an; dies mit der Begründung: , eine Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben sei zu befürchten, weil der Beschwerdeführer in letzter Zeit umfangreiche Vermögensverschiebungen im Bereich seines Liegenschafts... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §232 Abs2;
Rechtssatz: Daß die gesicherten Abgabenschuldigkeiten im wesentlichen nur im Wege der Exekution auf Teile der Pensionen des Abgabepflichtigen entrichtet werden konnten, stellt die Rechtmäßigkeit der Sicherungsmaßnahme nicht in Frage. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994150169... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §232 Abs2;
Rechtssatz: Das Beschwerdevorbringen, die Abgabeneinbringung sei höchstens im Ausmaß von rund ÖS 3,3 Millionen gefährdet bzw erschwert gewesen, weil nur hinsichtlich dieses Betrages Anzeige wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung an die Staatsanwaltschaft erstattet worden sei, zeigt keine Rechtswidrigkeit des angefochten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 86/13/0198 1 Stammrechtssatz Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid iSd § 183 Abs 4 BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", die dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §232 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/07 89/13/0047 1 Stammrechtssatz Wie aus § 232 Abs 1 und 2 BAO hervorgeht, sind Sicherstellungsmaßnahmen im Wege eines Sicherstellungsauftrages innerhalb des im § 232 Abs 1 BAO umschriebenen Zeitraumes zulässig, wenn eine Gefährdung oder Erschwerung der nachfolgenden Einbringung v... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist folgender Sachverhalt unbestritten: Mit Sicherstellungsauftrag gemäß § 66 ASVG der mitbeteiligten Wiener Gebietskrankenkasse vom 30. April 1991, Zl. Be 877 161 8, wurde für die Zeit vom März bis Juni 1991 inklusive einer Sonderzahlung ein Betrag von S 50.000,-- geltend gemacht und ausgesprochen, daß sich der Sicherstellungsschuldner (Beschwerdeführer) durch Hinterlegung dieses Betrages von den zur Vollziehung der Si... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §35 Abs1;ASVG §58;ASVG §66;BAO §232 Abs1;BAO §233;
Rechtssatz: Ist eine Person für eine OHG oder KG in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit tätig, ist die Gesellschaft selbst und sind nicht die Gesellschafter (Komplementäre) Dienstgeber (Hinweis: E VS 10.12.1986, 83/08/0200, VwSlg 12325 A/1986); ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §66;BAO §232 Abs1;BAO §233;
Rechtssatz: Im Bereich des § 66 ASVG ist unter dem Abgabepflichtigen primär derjenige zu verstehen, der Beitragsschuldner ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991080135.X01 Im RIS seit 20.10.1992 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §410 Abs1 Z4;ASVG §66;ASVG §67;BAO §232 Abs1;BAO §233;
Rechtssatz: Ein Sicherstellungsauftrag nach § 66 ASVG setzt bei sinngemäßer Anwendung der § 232 und § 233 BAO voraus, daß der Tatbestand verwirklicht ist, an den die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen die grundsätzliche Verpflichtung zur Zahlung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb bis 1985 ein Handelsgewerbe (nach eigenen Angaben "Handel mit Waren aller Art"). Im Zuge einer Betriebsprüfung ergab sich der dringende Verdacht, daß der Beschwerdeführer durch Verbuchung fingierter Aufwendungen umfangreiche Abgabenverkürzungen bewirkt habe. Das Finanzamt erließ daher zunächst mit Bescheid vom 3. April 1985 gemäß § 232 BAO einen Sicherstellungsauftrag betreffend Einkommensteuer und Gewerbesteuer für die Jahre 1980 bis 1982 in Höhe von insg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
86/13/0199
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 39;
Rechtssatz: Für das Entstehen der Abgabenschuld ist die Verwirklichung und nicht die Aufdeckung des abgabenrelevanten Sachverhaltes maßgebend. European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232 Abs1;BAO §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
86/13/0199
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 39;
Rechtssatz: Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid iSd § 183 Abs 4 BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme",... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 1. Juni 1989 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung von schätzungsweise ermittelten Abgabenansprüchen von insgesamt S 10,121.546,-- an Umsatzsteuer für die Jahre 1978 bis 1984 an. Das Finanzamt begründete den Sicherstellungsauftrag damit, daß eine Erschwerung der Einbringlichkeit zu befürchten sei, weil der Beschwerdeführer bis zuletzt versucht habe, den tat... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 390;
Rechtssatz: Abgabenhinterziehung und Mängel der Buchführung sind nicht so geartete Umstände, daß sie allein stets und ohne weitere Bedachtnahme auf die sonstigen Verhältnisse des Einzelfalles die Voraussetzungen für einen Sicherstellungsauftrag erfüllen. In jedem Falle bedarf es hiezu ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §232 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 390; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/13/0182 E 3. März 1982 VwSlg 5666 F/1982 RS 2 Stammrechtssatz Wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden kann, daß nur bei raschem Zugriff der Behörde die Ab... mehr lesen...
Im Zuge einer Betriebsprüfung ordnete das zuständige Finanzamt mit Bescheid vom 22. Februar 1988 eine Sicherstellung schätzungsweise ermittelter Ansprüche an Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer im Gesamtbetrag von S 4,800.131,-- in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers an. Diesem Sicherstellungsauftrag war eine Anlage angeschlossen, in welcher der genannte Betrag nach Abgabenarten und Jahren detailliert aufgegliedert war. Gegen diesen Bescheid ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §232 Abs1;BAO §232 Abs2;
Rechtssatz: Wie aus § 232 Abs 1 und 2 BAO hervorgeht, sind Sicherstellungsmaßnahmen im Wege eines Sicherstellungsauftrages innerhalb des im § 232 Abs 1 BAO umschriebenen Zeitraumes zulässig, wenn eine Gefährdung oder Erschwerung der nachfolgenden Einbringung von Abgaben begründet zu befürchten ist. Derartige Gefährdungen oder ... mehr lesen...