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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §65 Abs1;Rechtssatz
Die Pfändung einer Forderung zur Sicherstellung einer Abgabe kann durch Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner vollzogen werden, noch ehe der Sicherstellungsauftrag dem Abgabenschuldner zugestellt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1950002527.X02Im RIS seit
12.12.1952