1 Mit Schriftsatz vom 18. März 2021 erhob der Revisionswerber Beschwerde gegen näher bezeichnete Abgabenbescheide des Finanzamts und beantragte die Aussetzung der Einhebung der in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge gemäß § 212a BAO iHv insgesamt € 868.963,32. Mit Schriftsatz vom 18. März 2021 erhob der Revisionswerber Beschwerde gegen näher bezeichnete Abgabenbescheide des Finanzamts und beantragte die Aussetzung der Einhebung der in diesen Bescheiden festgesetzten Beträge gemä... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 21. Juni 2010 schrieb der Bürgermeister der Marktgemeinde G den Mitbeteiligten anlässlich der Erklärung deren näher bezeichneten Grundstücks zum Bauplatz eine Aufschließungsabgabe gemäß § 38 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996 iHv 15.579,47 € vor. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Bescheid vom 21. Juni 2010 schrieb der Bürgermeister der Marktgemeinde G den Mitbeteiligten anlässlich der Erklärung deren näher bezeichneten Grundstücks zum Bauplatz eine Aufschlie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 BAO §212 Abs1 BAO §212a BAO §212a Abs5 BAO §230 Abs5 BAO §230 Abs6 BAO §238 Abs1 BAO §238 Abs2 BAO §238 Abs3 BAO §238 Abs3 litbVwRallg BAO § 212 heute BAO § 212 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 8. März 2016 teilte das damalige Zollamt Linz Wels der mitbeteiligten Partei die buchmäßige Erfassung einer gemäß Art. 201 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 Zollkodex (ZK) iVm § 2 Abs. 1 ZollR-DG entstandenen Eingangsabgabenschuld mit und schrieb ihr gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung zur Entrichtung vor. Mit Bescheid vom 8. März 2016 teilte das damalige Zollamt Linz Wels der mitbeteiligten Partei die buchmäßige Erfassung einer gemäß Artikel 201, Ab... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E02101000E3R E02200000E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a BAO §230 Abs6EURallg31992R2913 ZK 1992 Art24432013R0952 ZK 2013 Art45 Abs2 BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Index: E3R E02101000E3R E02200000E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a BAO §230 Abs631992R2913 ZK 1992 Art24432013R0952 ZK 2013 Art45 Abs2 BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von ... mehr lesen...
1 Mit (in den vorgelegten Akten des Verfahrens nicht enthaltenem) Bescheid vom 18. März 2014 teilte das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem Mitbeteiligten die buchmäßige Erfassung von gemäß Art. 202 des Zollkodex entstandenen Eingangsabgaben in der Höhe von 9.720 € mit und setzte eine Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von 107,41 € fest. Mit (in den vorgelegten Akten des Verfahrens nicht enthaltenem) Bescheid vom 18. März 2014 teilte das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 BAO §230 Abs6 BAO § 212 heute BAO § 212 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023 BAO § 212 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...
Index: E3R E02101000E3R E02200000E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a BAO §212a Abs9 lita BAO §217 Abs4 litb BAO §230 Abs631992R2913 ZK 1992 Art24432013R0952 ZK 2013 Art45 Abs2 BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 ... mehr lesen...
Mit an den Beschwerdeführer "und Miteigentümer" adressiertem Gebührenbescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 12. März 2010 wurden Wasserbezugs- und Abwassergebühren jeweils für den Zeitraum von 16. Dezember 2008 bis 31. Jänner 2010 und Wasserzählergebühren für das 1. Quartal 2009 bis zum 1. Quartal 2010 in der Höhe von insgesamt EUR 745,85 für eine Liegenschaft im dritten Wiener Gemeindebezirk vorgeschrieben. Der Betrag sei bis zum 15. des auf die Zustellung dieses Bescheids folgen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs4 litb idF 2000/I/142; BAO §230 Abs6 idF 1987/312; BAO § 217 heute BAO § 217 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 217 gültig von 01.01.2014 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5 idF 2002/I/097; BAO §217 Abs4 litb idF 2000/I/142; BAO §230 Abs2 idF 2000/I/142; BAO §230 Abs6 idF 1987/312; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gülti... mehr lesen...
Den Beschwerden und den dieser in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheiden ist Folgendes zu entnehmen: Mit zwei Bescheiden vom 29. Oktober 2007 setzte das Zollamt Innsbruck gegenüber dem Beschwerdeführer Tabaksteuer und Säumniszuschläge in jeweils näher angeführter Höhe fest. Die dagegen erhobenen Berufungen wies das Zollamt Innsbruck mit Berufungsvorentscheidungen vom 10. Dezember 2008 als unbegründet ab. Mit Schriftsatz vom 14. Jänner 2009 erhob der Beschwerdeführer dageg... mehr lesen...
Index: E1ME3R E02202000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Insolvenzordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz59/04 EU - EWR
Norm: 12010M019 EUV Art19 Abs1;31992R2913 ZK 1992 Art244;31992R2913 ZK 1992 Art245;61999CJ0001 Kofisa VORAB; BAO §212a Abs4; BAO §230 Abs6; IO §181; IO §70 Abs1; VwGG §30 Abs2;ZollRDG 1994 §108;ZollRDG 1994 §2 Abs1;ZollRDG 1994 §85c Abs8; BAO § 212a heute ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers der Beschwerde die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph ... mehr lesen...
Index: E1ME3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz59/04 EU - EWR
Norm: 12010M004 EUV Art4 Abs3;31992R2913 ZK 1992 Art244;31992R2913 ZK 1992 Art245; AbgEO §53; AbgEO §54; BAO §212a Abs4; BAO §230 Abs6;ZollRDG 1994 §2 Abs1; AbgEO § 53 heute AbgEO § 53 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2... mehr lesen...
Grundbuch P Vollstreckungsmaßnahmen zum Vollzug der angefochtenen Bescheide hinaus - soweit sie nicht schon erfolgt sind - vorerst nicht stattzufinden haben und als eine Lohnpfändung (§§ 53ff AbgEO) zu unterbleiben hat. hinaus - soweit sie nicht schon erfolgt sind - vorerst nicht stattzufinden haben und als eine Lohnpfändung (Paragraphen 53 f, f, AbgEO) zu unterbleiben hat. Begründung: Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers der Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs7; BAO §230 Abs2; BAO §230 Abs6; BAO §232; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs2 litc; BAO §230 Abs2; BAO §230 Abs6; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
In den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakten liegt ein an den Beschwerdeführer gerichteter Vollstreckungsbescheid vom 3. Juni 2005 ein. Die Einbringlichkeit einer Abgabenschuld in Höhe von 268.385,94 EUR sei gefährdet. Aus dem "der Haftung zu Grunde liegenden Sachverhalt" sei ersichtlich, dass bedeutende Beträge unter Mitwissen des Beschwerdeführers hinterzogen worden seien. In der Vermögensaufstellung seien die Aktivposten in Höhe von 41.000 EUR im Verhältnis zur ... mehr lesen...
1. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen übereinstimmend von folgendem durch die Aktenlage gedeckten Sachverhalt aus: Die mit 23. Mai 2002 datierten Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1997 bis 1999 und Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 1999 wurden dem Beschwerdeführer am 27. Mai 2002 zugestellt. Nachdem er einen Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis 31. August 2002 gestellt hatte, brachte er am 14. August 2002 die mit die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs3;BAO §230 Abs6;
Rechtssatz: Wird ein Aussetzungsantrag gemäß § 212a Abs. 3 BAO zurückgewiesen, so steht dies einer neuerlichen (geänderten) Antragstellung nicht entgegen. Der neue Antrag bewirkt gemäß § 230 Abs. 6 BAO, dass Einbringungsmaßnahmen bis zu seiner Erledigung nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden dürfen (Hinweis E 18. Februar ... mehr lesen...
Der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer gegen den Umsatzsteuerbescheid 2002 eine Berufung erhoben hatte, welche das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Juli 2003 erledigt hatte, worauf der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 1. August 2003 einen Vorlageantrag eingebracht hatte. Mit Bescheid vom 24. Juli 2003 hatte das Finanzamt einen vom Beschwerdeführer mit der Berufung gegen den Ums... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §276;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Auch im Fall einer Bewilligung der beantragten Aussetzung der Einhebung durch die belangte Behörde wäre von der Abgabenbehörde erster Instanz zufolge der im Beschwerdefall in der Hauptsache erlassenen Berufungsvorentscheidung gleichzeitig der Ablauf der Aussetzung zu verfügen g... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Jänner 2002 berichtigte das Hauptzollamt Linz gemäß Art. 220 Abs. 1 Zollkodex (ZK) nachträglich bestimmte näher bezeichnete buchmäßige Erfassungen und forderte vom Beschwerdeführer den Zollbetrag von EUR 46.107,57 nach. Dieser Bescheid enthielt folgende Zahlungsaufforderung: "Der Abgabenbetrag in Höhe von Euro 46.107,57 ist gemäß Art. 222 Abs. 1 lit. a) Zollkodex in Verbindung mit § 122 Abs. 2 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994... mehr lesen...
Index: E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art232;31992R2913 ZK 1992 Art244;BAO §212a;BAO §217 Abs1;BAO §230 Abs6;
Rechtssatz: Der nach Ablauf der Zahlungsfrist gestellte Antrag auf Aussetzung nach Art 244 ZK iVm § 212a BAO hat zwar vollstreckungshemmende Wirkung (§ 230 Abs 6 BAO), konnte aber an der bereits entstandenen Verpflichtung zur Entrichtung der Säumniszins... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt, hatte die Beschwerdeführerin gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999 eine Berufung erhoben, welche das Finanzamt mit Bescheid vom 22. Februar 2002 zurückgewiesen hatte, wogegen die Beschwerdeführerin eine Berufung erhob, die noch unerledigt ist. Gleichzeitig mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999 zurück... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter in dem mit Beschluss des Landesgerichtes Krems an der Donau über das Vermögen der H GmbH. (nachfolgend: Gemeinschuldnerin) eröffneten Konkurs. Mit Bescheid vom 28. Juni 1996 wurden die Vorauszahlungen der Gemeinschuldnerin auf die Körperschaftssteuer für 1996 mit 50.000 S festgesetzt. Der Beschwerdeführer erhob Berufung und beantragte unter einem die Aussetzung der Einhebung gem. § 212a BAO. Das Finanzamt wies den Antrag auf Aussetzung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs9;BAO §218 Abs4;BAO §218 Abs5;BAO §230 Abs6;BAO §273;BAO §276 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt gemäß § 212a Abs 5 BAO eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Antrages auf Entscheidung über d... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 16. März 1999 wurde der Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1998 eine Ankündigungsabgabe in der Höhe von S 12,408.279,66 vorgeschrieben. Weiters wurde ausgesprochen, dass auf diesen Betrag ein Teilbetrag von S 11,241.828,66 zur Einzahlung gebracht worden sei. Der Differenzbetrag von S 1,166.451,-- sei innerhalb eines Monates nach Erhalt dieses Bescheides zu entrichten. Mit Beschei... mehr lesen...