Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 174;
Rechtssatz: Es bedeutet einen Gestaltungsmissbrauch, wenn der Arbeitnehmer zwecks Steuerersparnis ein ihm gehörendes und von ihm ohnedies bereits bewohntes Einfamilienhaus dem Arbeitgeber vermietet und dann von diesem wieder als Dienstwohnung zur Verfügung gestellt bekommt. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 174; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0120 E 4. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Als Mißbrauch iSd § 22 BAO ist eine rechtliche Gestaltung anzusehen, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der St... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;
Rechtssatz: Ein Steuerpflichtiger verantwortet keinen Gestaltungsmißbrauch, wenn er lediglich eine Steuerbegünstigung auf dem vom Gesetz selbst hiefür vorgesehenen Weg in Anspruch nimmt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140128.X03 Im RIS seit 26.11.2001 ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) wies in der Körperschaftsteuererklärung für 1980 Einkünfte aus Gewerbebetrieb von S 22,056.142,-- aus. An Sonderausgaben machte sie "aus Fusion O GmbH" einen Verlustabzug von (berichtigt) insgesamt S 22,842.948,-- geltend. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst im Februar 1980 alle Anteile an der zum 31. Jänner bilanzierenden O GmbH erworben. Am 21. Oktober 1980 war dann gemäß § 96 GmbHG, rückbezogen auf den 31. Jänner 1980, eine Versch... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22
Rechtssatz: Der sozialversicherungsrechtliche Schutz der Geschäftsführer kann einen den Gestaltungsmißbrauch ausschließenden außersteuerlichen Grund bilden, die Geschäftsführer der Komlementär GmbH einer GmbH & Co KG nicht über die Komplementär GmbH, sondern über eine andere GmbH zu entlohnen. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22
Rechtssatz: Ausführungen über die Sozialversicherung von Gesellschaftergeschäftsführern einer GmbH. Schlagworte Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaftgesellschaftsvertrag GmbH & Co KG European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140084.X03 Im ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22
Rechtssatz: Es kann keinen Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts bedeuten, wenn bei der Erreichung eines außersteuerlichen Zieles nicht der aufwendigere, sondern der kostengünstigere Weg beschritten wird. Schlagworte Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaftgesellschaf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Beachte Besprechung in:
SWK 1988/36, A I ;
Rechtssatz: Ein garantierter Festzinsfuß kann einen stichhältigen außersteuerlichen Grund für eine Zinsenvorauszahlung bilden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987140094.X02 Im RIS seit 10.05.1988 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0023 E 25. Jänner 1983 VwSlg 5750 F/1983 RS 2 Stammrechtssatz Unter Mißbrauch iSd § 22 BAO ist eine rechtliche Gestaltung zu verstehen, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet; es ist zu p... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0023 E 25. Jänner 1983 VwSlg 5750 F/1983 RS 2 Stammrechtssatz Unter Mißbrauch iSd § 22 BAO ist eine rechtliche Gestaltung zu verstehen, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung find... mehr lesen...
Die mitbeteiligte I Handelsgesellschaft, Handel mit Industriewaren - im folgenden „I-GmbH“ genannt - wurde 1972 gegründet. An ihrem Stammkapital waren bis in die Streitjahre hinein Dipl. Ing. F und Ing. K zu je 50 % beteiligt. Die Gesellschafter waren in den Streitjahren auch Geschäftsführer der I-GmbH. Die I-GmbH beteiligte sich 1972 an der I-HandelsgmbH & Co (KG) - nachstehend als „I-GmbH & Co KG“ oder nur als „KG“ bezeichnet - als deren alleinige, persönlich haftende Gesell... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;BAO §22;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;HGB §336;
Rechtssatz: Bei einer auf dem Familienband beruhenden Gründung einer stillen Gesellschaft, die nicht zu einer Verstärkung des Betriebskapitals führt, weil die Einlage zuvor dem Kapitalkonto des Inhabers des Handelsgewerbes entnommen wu... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 lite;EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;HGB §121;HGB §122;
Rechtssatz: Wie in einer steuerlich anzuerkennenden Mitunternehmerschaft der Gewinn/Verlust mangels gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen, die steuerlich anzuerken... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;ABGB §1178;BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Zur
Begründung: eines Gesellschaftsverhältnisses (nach bürgerlichem Recht) bedarf es grundsätzlich keines schriftlichen, ja nicht einmal eines ausdrücklichen Vertrages. Es genügt konkludentes Verhalten. Zur steuerlichen Anerkennung muß dieses mit ausr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Wird ein Familienbetrieb gleichteilig durch die jüngere Generation (Sohn und Schwiegertochter) übernommen, so hat sich der Fremdvergleich nur auf die Frage zu erstrecken, wie in einer vergleichbaren Situation andere Ehepa... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, ein Ehepaar, erwarben zu gleichen Teilen mit 31. Dezember 1982 die Gemischtwarenhandlung der Mutter des Erstbeschwerdeführers, in der die Zweitbeschwerdeführerin bis dahin als Angestellte ihrer Schwiegermutter gearbeitet hatte. Die Beschwerdeführer vereinbarten, dieses Unternehmen entsprechend der Gewerbeberechtigung nach außen im Namen der Zweitbeschwerdeführerin zu führen, die Zweitbeschwerdeführerin sollte im Betrieb voll tätig sein, weil der Erstbeschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §299 Abs1;BAO §299 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Zwar wird nach stRsp der Bf in seinen Rechten nicht dadurch verletzt, daß sich die Behörde in der Bezeichnung des Aufhebungstatbestandes (§ 299 Abs 1 BAO und § 299 Abs 2 BAO) vergriffen hat. Daraus folgt jedoch nicht, daß die Behörde erst... mehr lesen...
Im Gewerbesteuerbescheid für 1984 kürzte das Finanzamt den Gewerbeertrag der Beschwerdeführerin gemäß § 6 Abs. 3 GewStG um Fehlbeträge aus den Jahren 1980 bis 1983. Im Gewerbesteuerbescheid für 1984 kürzte das Finanzamt den Gewerbeertrag der Beschwerdeführerin gemäß Paragraph 6, Absatz 3, GewStG um Fehlbeträge aus den Jahren 1980 bis 1983. Mit dem nun vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde in Ausübung ihres Aufsichtsrechtes den erwähnten Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;
Rechtssatz: Als Mißbrauch iSd § 22 BAO ist eine rechtliche Gestaltung anzusehen, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuerverminderung findet. Können beachtliche außersteuerliche
Gründe: für eine - wenn auch ungewöhnliche - Gestaltung angeführt we... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §161 Abs1;BAO §22;BAO §23;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Verkauft ein Ehegatte ein als Teilbetrieb einer KG, in der er selbst Komplementär und alleiniger Geschäftsführer ist, geführtes Unternehmen an den anderen Ehegatten auf Grund einer (hier mündlichen) Vereinbarung mit dem Inhalt, daß er als st... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; BAO § 22 heute BAO § 22 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 22 gültig von 01.01.1962 bis 14.08.2018 Hinweis auf S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; BAO § 22 heute BAO § 22 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 22 gültig von 01.01.1962 bis 14.08.2018 Hinweis auf S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; BAO § 22 heute BAO § 22 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 22 gültig von 01.01.1962 bis 14.08.2018 Hinweis auf S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;GewStG §7 Z6; BAO § 22 heute BAO § 22 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 22 gültig von 01.01.1962 bis 14.08.2018 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;GewStG §7 Z6; BAO § 22 heute BAO § 22 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 22 gültig von 01.01.1962 bis 14.08.2018 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;GewStG §7 Z6; BAO § 22 heute BAO § 22 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 22 gültig von 01.01.1962 bis 14.08.2018 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;GewStG §7 Z6; BAO § 22 heute BAO § 22 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 22 gültig von 01.01.1962 bis 14.08.2018 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22; BAO § 22 heute BAO § 22 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 22 gültig von 01.01.1962 bis 14.08.2018 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer behauptete, als Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gegenüber dieser im Hinblick auf ihre schwierige finanzielle Lage ab 1. April 1982 auf sein Geschäftsführergehalt unwiderruflich verzichtet und seither seinen Lebensunterhalt durch Behebungen bei der genannten Gesellschaft bestritten zu haben, die wie ein unbefristeter Kontokorrentkredit von einem Bankinstitut behandelt und verzinst worden seien. In der Bilanz würden diese Behebungen als Forderung der... mehr lesen...