RS Vwgh 1986/5/13 85/14/0169

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Veröffentlicht am 13.05.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/14/0032 E 26. September 1985 VwSlg 6031 F/1985 RS 6

Stammrechtssatz

Bei Anerkennung der Gestaltungsmöglichkeit des bürgerlichen Rechts für den Bereich des Abgabenrechts ist von der den wirtschaftlichen Verhältnissen angemessenen Gestaltung auszugehen, die für die Streitjahre zur Annahme einer Beteiligung der Gesellschafter-Geschäftsführer (hier: Annahme wirtschaftlichen Eigentums an weiteren Gesellschaftsanteilen unter dem Gesichtspunkt der Abgabenersparnis gewählter zivilrechtlicher Konstruktion) an der GmbH von je 50 vH führt (Hinweis E 26.6.1984, 83/14/0258).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985140169.X03

Im RIS seit

13.05.1986

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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