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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/14/0032 E 26. September 1985 VwSlg 6031 F/1985 RS 6Stammrechtssatz
Bei Anerkennung der Gestaltungsmöglichkeit des bürgerlichen Rechts für den Bereich des Abgabenrechts ist von der den wirtschaftlichen Verhältnissen angemessenen Gestaltung auszugehen, die für die Streitjahre zur Annahme einer Beteiligung der Gesellschafter-Geschäftsführer (hier: Annahme wirtschaftlichen Eigentums an weiteren Gesellschaftsanteilen unter dem Gesichtspunkt der Abgabenersparnis gewählter zivilrechtlicher Konstruktion) an der GmbH von je 50 vH führt (Hinweis E 26.6.1984, 83/14/0258).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985140169.X03Im RIS seit
13.05.1986Zuletzt aktualisiert am
29.08.2013