RS Vwgh 1985/9/26 85/14/0032

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.1985
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22;
GewStG §7 Z6;

Rechtssatz

Der Umstand, daß Rückabtretungsangebote von Gesellschaftern in Wahrheit die beherrschende Stellung der an einer GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer in der GmbH zu ihren Lebzeiten garantieren, spricht für die Anwendung der Zurechnungsvorschrift des § 7 Z 6 GewStG (Hinweis E 29.10.1965, 1318/65, VwSlg 3352 F/1965 und E 3.4.1984, 83/14/0143).Der Umstand, daß Rückabtretungsangebote von Gesellschaftern in Wahrheit die beherrschende Stellung der an einer GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer in der GmbH zu ihren Lebzeiten garantieren, spricht für die Anwendung der Zurechnungsvorschrift des Paragraph 7, Ziffer 6, GewStG (Hinweis E 29.10.1965, 1318/65, VwSlg 3352 F/1965 und E 3.4.1984, 83/14/0143).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985140032.X03

Im RIS seit

26.09.1985
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten