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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Nicht der Verzicht auf Verzinsung und/oder Wertsicherung des Preises für die Rückabtretungsanbote eines Gesellschafters stellen sich bereits als ungewöhnliche Abmachung dar, sondern der Umstand, daß die Gesellschafter die betreffenden Geschäftsanteile unabhängig von ihrem inneren Wert im Zeitpunkt der Herausgabe zum seinerzeitigen Kaufpreis rückzuübertragen und nach einem im Rahmen der 20 Jahre unbestimmten Zeitraum nicht einmal Anspruch auf Verzinsung oder Wertsicherung des von ihnen für die herauszugebenden Geschäftsanteile bezahlten Betrages haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985140032.X05Im RIS seit
26.09.1985