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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Bei Anerkennung der Gestaltungsmöglichkeit des bürgerlichen Rechts für den Bereich des Abgabenrechts ist von der den wirtschaftlichen Verhältnissen angemessenen Gestaltung auszugehen, die für die Streitjahre zur Annahme einer Beteiligung der Gesellschafter-Geschäftsführer (hier: Annahme wirtschaftlichen Eigentums an weiteren Gesellschaftsanteilen unter dem Gesichtspunkt der Abgabenersparnis gewählter zivilrechtlicher Konstruktion) an der GmbH von je 50 vH führt (Hinweis E 26.6.1984, 83/14/0258).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985140032.X06Im RIS seit
26.09.1985