Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0023 E 25. Jänner 1983 VwSlg 5750 F/1983 RS 2 Stammrechtssatz Unter Mißbrauch iSd § 22 BAO ist eine rechtliche Gestaltung zu verstehen, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung find... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;BAO §22;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;HGB §336;
Rechtssatz: Bei einer auf dem Familienband beruhenden Gründung einer stillen Gesellschaft, die nicht zu einer Verstärkung des Betriebskapitals führt, weil die Einlage zuvor dem Kapitalkonto des Inhabers des Handelsgewerbes entnommen wu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Wird ein Familienbetrieb gleichteilig durch die jüngere Generation (Sohn und Schwiegertochter) übernommen, so hat sich der Fremdvergleich nur auf die Frage zu erstrecken, wie in einer vergleichbaren Situation andere Ehepa... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 lite;EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;HGB §121;HGB §122;
Rechtssatz: Wie in einer steuerlich anzuerkennenden Mitunternehmerschaft der Gewinn/Verlust mangels gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen, die steuerlich anzuerken... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;ABGB §1178;BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Zur
Begründung: eines Gesellschaftsverhältnisses (nach bürgerlichem Recht) bedarf es grundsätzlich keines schriftlichen, ja nicht einmal eines ausdrücklichen Vertrages. Es genügt konkludentes Verhalten. Zur steuerlichen Anerkennung muß dieses mit ausr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;BAO §299 Abs1;BAO §299 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Zwar wird nach stRsp der Bf in seinen Rechten nicht dadurch verletzt, daß sich die Behörde in der Bezeichnung des Aufhebungstatbestandes (§ 299 Abs 1 BAO und § 299 Abs 2 BAO) vergriffen hat. Daraus folgt jedoch nicht, daß die Behörde erst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22;
Rechtssatz: Als Mißbrauch iSd § 22 BAO ist eine rechtliche Gestaltung anzusehen, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuerverminderung findet. Können beachtliche außersteuerliche
Gründe: für eine - wenn auch ungewöhnliche - Gestaltung angeführt we... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §161 Abs1;BAO §22;BAO §23;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Verkauft ein Ehegatte ein als Teilbetrieb einer KG, in der er selbst Komplementär und alleiniger Geschäftsführer ist, geführtes Unternehmen an den anderen Ehegatten auf Grund einer (hier mündlichen) Vereinbarung mit dem Inhalt, daß er als st... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer M S ist Nachfolgeunternehmer der "S Ges. m. b. H." (im folgenden GesmbH) im Sinne des § 5 Umwandlungsgesetz BGBl. Nr. 187/1954. Die GesmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 24. Februar 1975 zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau N S. errichtet, das Stammkapital mit S 100.000,-- vereinbart, auf das jeder der beiden Gesellschafter eine Stammeinlage von S 50.000,-- übernahm. Laut Handelsregisterauszug vom 24. September 1975 wurde auf Grund des Gesellschaf... mehr lesen...
Index: EStG21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22 GmbHGNov 1980 Art4 §1 BAO § 22 heute BAO § 22 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 22 gültig von 01.01.1962 bis 14.08.2018 ... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...
Index: Grunderwerbsteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §22 BAO § 22 heute BAO § 22 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 22 gültig von 01.01.1962 bis 14.08.2018 ... mehr lesen...