Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Unter Fremden ist es nicht üblich, eine GmbH, an der der Auftraggeber beteiligt ist, mit der Ausführung von Leistungen zu beauftragen, obwohl der diese Leistungen dann tatsächlich auch im Rahmen der Gesellschaft bewirkende Auftraggeber selbst alle beruflichen Voraussetzungen zur Ausführung dieser Leistungen besitzt und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §289;BAO §83 Abs1;EStG 1972 §4 Abs8;
Rechtssatz: Kein RS (Verweis auf E 15.12.1994, 93/15/0002) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150018.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 92/15/0221 2 Stammrechtssatz Die für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Grundsätze gelten auch für Verträge mit juristischen Personen, an denen ein Vertragspartner und/oder seine Angehörigen in einer Weise als Gesellschafter beteilig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0346/77 E 18. Mai 1977 VwSlg 5139 F/1977 RS 1 Stammrechtssatz Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie a) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, b) eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inh... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden die Einkünfte der Beschwerdeführer aus Vermietung und Verpachtung eines ihnen je zur Hälfte gehörigen Hauses in Wien für das Streitjahr im Instanzenzug mit S Null festgestellt. Begründend hielt die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid fest, daß das betroffene Haus, ein einstöckiges Gebäude mit Dachbodenausbau, von den Beschwerdeführern im Jahre 1962 erworben und etwa 120 Jahre alt sei. Es sei dieses Haus im Zeitraum vieler Jahre schrittweise... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993130012.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Schuhmacher und ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG. Im Zuge einer im Jänner 1993 abgeschlossenen Buch- und Betriebsprüfung für den Zeitraum 1988 bis 1990 stellte der Prüfer fest, vom Beschwerdeführer als Betriebsausgaben geltend gemachte Zinsen (1988: S 10.026,--, 1989: S 10.627,--, 1990: S 23.453,--) könnten nicht gewinnmindernd anerkannt werden, weil zum Zeitpunkt der Prüfung weder ein Darlehensvertrag mit der Gattin noch ein solcher mit dem Schwieger... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Auch bei Leistungsbeziehungen (hier: Darlehensvertrag) gegenüber dem Schwiegervater besteht die Möglichkeit, daß sie nicht betrieblich, sondern durch das private Naheverhältnis veranlaßt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Der Fremdvergleich ist grundsätzlich anhand von Leistungsbeziehungen zwischen einander fremd gegenüberstehenden und nicht anhand fremder, zueinander in einer familiären Nahebeziehung ste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen können sowohl durch eine auf Einkunftserzielung ausgerichtete Tätigkeit, als auch durch das private Naheverhältnis veranlaßt sein. Ob eine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist neben seiner Unterrichtstätigkeit an einer Höheren Technischen Lehr- und Versuchsanstalt auch selbständig als Zivilingenieur für Maschinenbau tätig. Anläßlich einer die Jahre 1986 bis 1989 umfassenden abgabenrechtlichen Prüfung vertrat der Prüfer unter anderem die Auffassung, verschiedene vom Beschwerdeführer an seine Gattin bezahlte Honorare (und zwar 1986 S 40.000,--, 1987 S 40.000,--, 1988 S 39.500,-- und 1989 S 33.000,--), seien nicht als Betriebsausgaben ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §2;EStG 1972 §20;EStG 1988 §2;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie a) nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kommen, b) einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und c) zwischen Familienf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die mit Kaufvertrag vom 2. Februar 1984 die bebaute Liegenschaft EZ. 140 KG. B um S 2,7 Mio (Gebäudewert: S 2,3931 Mio) unter Inanspruchnahme eines Bankkredites von S 3 Mio erworben hatte, erklärte in ihren Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1984 bis 1990 jeweils Verluste aus Vermietung und Verpachtung, und zwar für 1984: S 48.368,--, für 1985: S 119.554,--, für 1986: S 116.154,--, für 1987: S 152.317,--, für 1988: S 157.634,--, für das Streitjahr 1989: S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Die für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Grundsätze gelten auch für Verträge mit juristischen Personen, an denen ein Vertragspartner und/oder seine Angehörigen in einer Weise als Gesellschafter beteiligt sind, daß mang... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Mietverträge, bei denen sich die Höhe des Mietzinses an veränderlichen Nutzungsmöglichkeiten des Mieters orientiert, sind unter Familienfremden nicht üblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992150221.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürdigung. Sie ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Zahnarzt. Bis Ende Juli 1987 war er in einem anderen Bundesland tätig. Die Ordination hatte er dort von 1977 an in Räumen, die er von seiner damaligen Ehefrau mündlich um S 120.000,-- jährlich auf unbestimmte Zeit gemietet hatte. Das Objekt stand im Wohnungseigentum der Ehefrau. Mit 1. August 1987 verlegte er seine Tätigkeit nach Kärnten. Im November desselben Jahres veräußerte die Ehefrau das Wohnungseigentumsobjekt. Vom Käufer wurde es nicht mehr als Ordinat... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1097;BAO §22;MRG §10;
Rechtssatz: Von einem Verzicht auf eine Entschädigung für "Mieteinbauten" im betrieblichen Bereich bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses kann nur dann gesprochen werden, wenn auf seiten des Mieters ein entsprechender Ersatzanspruch besteht, welc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §22;
Rechtssatz: Der Mietvertrag zwischen den nahen Angehörigen darf sowohl unter dem Gesichtspunkt der Beweiswürdigung als auch unter Mißbrauchsgesichtspunkten (§ 22 BAO) einem Fremdvergleich unterzogen werden. Weicht er von jenem Vertragsinhalt (wesentlich) ab, der zwischen Fremden als üblich angesehen werden muß, kann die Besteuerung ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist einziger Komplementär einer KG, deren einziger Kommanditist Geschäftsführer der Beschwerdeführerin ist. Aus einem "Dienstzettel" vom 8. Jänner 1988 ergibt sich, daß dem Geschäftsführer ein Monatsbruttogehalt von S 30.000,-- zuzüglich des Entgelts für maximal 20 Überstunden unter der Voraussetzung gebührt, daß für die Überstundenleistungen ein entsprechender Nachweis geführt wird. Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin betreffend die Jahre 1989 b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1988 §15 Abs1 Z1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht ausgeschlossen, daß ein Kommanditist, neben den Vergütungen, die er für seine Geschäftsführertätigkeit durch die Komplementär-GmbH erhält, auch bei der Kommanditgesellschaft Entnahmen tätigt. Solche Ent... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Mai 1990 leitete die Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren gegen den Erstbeschwerdeführer gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ein, weil der Verdacht bestehe, daß er vorsätzlich unter Verletzung seiner Pflicht zur Abgabe von wahrheitsgemäßen Abgabenerklärungen für den Zeitraum 1985 bis 1987 eine Abgabenverkürzung in Höhe von insgesamt S 480.047,-- dadurch bewirkt habe, daß er Provisionen aus seiner Tätigkeit als Versicherungsvertreter nicht erklärt habe. ... mehr lesen...
An der Beschwerdeführerin (KG) ist eine Kommanditistin mit 25 %, ihr Ehemann mit 70 % als weiterer Kommanditist und eine GmbH als Komplementärin mit 5 % beteiligt. Einzige geschäftsführende und vertretungsbefugte Gesellschafterin ist die Komplementärin. Sie hat nach dem Gesellschaftsvertrag als Unternehmerlohn einen Vorwegbezug in der Höhe ihrer Aufwendungen für die Gehälter, Pensionen, sonstige Gehaltsnebenspesen und Tantiemen ihrer Geschäftsführer zu erhalten. An der Komplementär-Gm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen, daß das Dienstverhältnis der Kommanditistin einer GmbH & Co KG mit der Komplementär-GmbH nur dazu gedient habe, die sich aus § 23 Z 2 EStG 1972 bzw 1988 ergebenden Folgen zu umgehen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §23 Z2;
Rechtssatz: Es ist ungewöhnlich und unangemessen, Tätigkeiten, die dem überwiegenden Interesse der KG einer GmbH & Co KG dienen, ohne nachvollziehbaren außersteuerlichen Grund durch die nur mit der Geschäftsführung betraute Komplementär-GmbH ausführen zu lassen. (Hier: Ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;EStG 1972 §2;EStG 1988 §2;
Rechtssatz: Die Frage der Einkünftezurechnung ist in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (Hinweis Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Textziffer 46 zu § 2 EStG). Mißbrauchsüberlegungen iSd § 22 BAO kommt dabei keine Bedeutung zu. ... mehr lesen...