RS Vwgh 1994/5/31 94/14/0029

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Veröffentlicht am 31.05.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §1097;
BAO §22;
MRG §10;

Rechtssatz

Von einem Verzicht auf eine Entschädigung für "Mieteinbauten" im betrieblichen Bereich bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses kann nur dann gesprochen werden, wenn auf seiten des Mieters ein entsprechender Ersatzanspruch besteht, welcher im Mietrechtsgesetz für Geschäftsraummiete jedoch nicht vorgesehen ist. Ein Ersatzanspruch kann sich daher nur aus § 1097 ABGB oder aus dem Mietvertrag ergeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140029.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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