RS Vwgh 1994/6/30 92/15/0221

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Veröffentlicht am 30.06.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167;
BAO §21 Abs1;
BAO §22;
BAO §23;
EStG 1988 §4 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürdigung. Sie kommen daher nur in Fällen zum Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150221.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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