1 Mit dem am 14. Juni 2011 ergangenen Körperschaftsteuerbescheid 2010 wurde - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - die Körperschaftsteuer der mitbeteiligten GmbH festgesetzt und dabei eine steuerliche Tangente der HH GmbH & atypisch Still in Höhe von Null berücksichtigt, woraus sich Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ein Einkommen der mitbeteiligten GmbH für das Jahr 2010 in Höhe von Null ergaben. 2 Auf Grund des am 7. Juli 2011 nachfolgend ergangen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188 BAO §209a Abs2 BAO §209a Abs4 BAO §295 Abs1VwRallg BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig von 30.12.2014 bis 30.06.2018 ... mehr lesen...
1 Mit dem am 14. Juni 2011 ergangenen Körperschaftsteuerbescheid 2010 wurde - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - die Körperschaftsteuer der revisionswerbenden GmbH festgesetzt und dabei eine steuerliche Tangente der HH GmbH & atypisch Still in Höhe von Null berücksichtigt, woraus sich Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ein Einkommen der revisionswerbenden GmbH für das Jahr 2010 in Höhe von Null ergaben. 2 Auf Grund des am 7. Juli 2011 nachfolgend ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188BAO §209a Abs2
Rechtssatz: Eine Abhängigkeit im Sinne des § 209a Abs. 2 BAO liegt etwa dann vor, wenn ein Abgabenbescheid von einem mit einem Rechtsmittel bekämpften Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO abzuleiten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150037.L01 Im RIS... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209a Abs2BAO §295 Abs1BAO §302 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Gemäß § 295 Abs. 1 BAO ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Änderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209a Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/13/0027 E 22. Februar 2017 RS 3 Stammrechtssatz Fälle, in denen ein Rechtsmittel gegen den Feststellungsbescheid anhängig ist, werden durch § 209a Abs. 2 BAO den Fällen, in denen die Abgabenfestsetzung selbst Gegenstand eines anhängigen Rechtsmittelverfahrens ist, gleichgestellt (vgl. dazu die Erkenn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209a Abs2BAO §209a Abs4BAO §295 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Hängt eine Abgabenfestsetzung mittelbar von der Erledigung eines in Abgabenvorschriften vorgesehenen Antrages ab, so steht der Abgabenfestsetzung der Eintritt der Verjährung nicht entgegen, wenn der Antrag vor diesem Zeitpunkt eingebracht wird und die Abgabenfestse... mehr lesen...
1 Mit Eingabe vom 16. Dezember 2004 beantragte u.a. die mitbeteiligte Partei, eine Dienststelle des Magistrats der Stadt Wien und öffentliche Kasse iS des § 85 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988, gemäß § 201 BAO die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages für die Monate Juli 1999 bis Dezember 2002 mit Null. Sie brachte vor, die Gemeinde Wien bzw. die W AG hätten für Bedienstete der Gemeinde Wien, die mehreren Unternehmen (im Rahmen der Ausgliederung der Wiener Stadtwerke, vgl. hiezu BG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209a Abs2 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2019/13/0028 B 24.06.2020Ro 2019/13/0037 B 26.02.2020Ro 2019/13/0038 B 26.02.2020
Rechtssatz: Durch einen vor Eintritt der Verjährung gestellten Antrag auf Festsetzung der Abgabe kann der Eintritt der Festsetzungsverjährung verhindert werden (vgl. jeweils zu Fällen aus der Zeit vor d... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH beantragte mit einem als "Rückforderung" bezeichneten Schreiben vom 26. Juni 2000 die Rückerstattung der Lohnsummensteuer bzw. Kommunalsteuer u.a. für die Jahre 1992 bis 1994. Begründend wurde ausgeführt, dass bei einer im Jahr 1996 stattgefundenen Betriebsprüfung vom Prüfer die Ansicht vertreten worden sei, das Gehalt des Geschäftsführers habe zum Teil nicht die Leistungen für die Beschwerdeführerin betroffen, sondern sei dem Einzelunternehmen des Geschäft... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §209a Abs2;LAO NÖ 1977 §153;LAO NÖ 1977 §158a Abs2;
Rechtssatz: Wenn die Abgabepflichtige meint, dass es die Behörde bei rechtzeitig gestellten Festsetzungsanträgen in der Hand hätte, durch eine Verzögerung des Verfahrens die Verjährung herbeizuführen, ist auf die Bestimmung des § 158a Abs. 2 NÖ AO 1977 h... mehr lesen...
Das Finanzamt Baden hatte mit mehreren Bescheiden vom März 1983 Grundsteuermessbeträge in der Höhe von insgesamt S 13.752,-- per 1. Jänner 1983 festgesetzt. Gegen diese Bescheide hatte die Beschwerdeführerin am 9. Mai 1983 Berufung erhoben. Nach Ergehen einer abweislichen Berufungsvorentscheidung und der abweislichen Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 15. November 1991 hatte der Verwaltungsgerichtshof auf Grund einer Besc... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209a Abs2;LAO NÖ 1977 §158a Abs2;
Rechtssatz: Der zweite Tatbestand des § 209a Abs2 BAO erfasst Fälle, in denen eine Abgabenfestsetzung von der Erledigung eines "in Abgabenvorschriften vorgesehenen Antrages" anhängig ist und der Antrag vor Verjährung des anknüpfenden Abgabenanspruches eingebracht wurde. Ist nun d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §197;BAO §209a Abs2;
Rechtssatz: Werden Anträge auf Zuteilung eines Steuermessbetrages gem § 197 BAO vor Ablauf der für die abgeleiteten Abgaben maßgebenden Bemessungsverjährungsfrist eingebracht, die davon berührten (auf die vorgeschalteten Bescheide aufbauenden) Abgabenbescheide aber erst nach Ablauf der Bemessungsverjährungsfrist erlassen, dann ist... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1478;BAO §209a Abs2;BAO §239;BAO §295;LAO NÖ 1977 §158a Abs2;LAO NÖ 1977 §186;LAO NÖ 1977 §218;VwRallg;
Rechtssatz: Ist auf Grund der im Mai 1983 gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages erhobenen Berufung der Berufungsbesche... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209a Abs2;BAO §295;LAO NÖ 1977 §158a Abs2;LAO NÖ 1977 §218;VwRallg;
Rechtssatz: Der erste Tatbestand des § 209a Abs 2 BAO (entspricht § 158a Abs 2 NÖ LAO 1977) hat zur Voraussetzung, dass "eine Abgabenfestsetzung" von der Erledigung einer Berufung abhängt. Das kann bedeuten, dass ei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom 25. Juni 1975 errichtete Kommanditgesellschaft, der als persönlich haftender Gesellschafter die protokollierte Firma „O Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (in der Folge: GesmbH) und als Kommanditisten I und H angehören. Nach dem Gesellschaftsvertrag ist die Haftung der beiden Kommanditisten den Gläubigern gegenüber mit dem Betrag von je S 50.000,-- begrenzt. I verpflichtete sich, das ihr gehörige, zu HRA ... beim Landesg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §209a Abs2;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 209 a Abs 2 BAO setzt die Anwendung des darin umschriebenen Tatbestandes ua voraus, daß zwischen der Erledigung eines in Abgabenvorschriften vorgesehenen Antrages (§ 85 BAO) und einer Abgabenfestsetzung insofern ein Zusammenhang besteht, als eine Abgabenfestsetzung von einer Maßnahme der ersteren ... mehr lesen...