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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §209a Abs2;Rechtssatz
Der zweite Tatbestand des § 209a Abs2 BAO erfasst Fälle, in denen eine Abgabenfestsetzung von der Erledigung eines "in Abgabenvorschriften vorgesehenen Antrages" anhängig ist und der Antrag vor Verjährung des anknüpfenden Abgabenanspruches eingebracht wurde. Ist nun die Erledigung dieses Antrages für die Abgabenfestsetzung präjudiziell, so steht die Verjährung dem folgenden Abgabenbescheid nicht entgegen, gleichgültig, ob die voranzugehende grundlegende Erledigung vor oder nach Ablauf der Verjährung der Abgabe ergeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998160253.X03Im RIS seit
11.07.2001