RS Vwgh 2021/12/15 Ra 2020/15/0037

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Veröffentlicht am 15.12.2021
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209a Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/13/0027 E 22. Februar 2017 RS 3

Stammrechtssatz

Fälle, in denen ein Rechtsmittel gegen den Feststellungsbescheid anhängig ist, werden durch § 209a Abs. 2 BAO den Fällen, in denen die Abgabenfestsetzung selbst Gegenstand eines anhängigen Rechtsmittelverfahrens ist, gleichgestellt (vgl. dazu die Erkenntnisse vom 2. September 2009, 2008/15/0216, und vom 30. Mai 2012, 2008/13/0074).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020150037.L04

Im RIS seit

25.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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