Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §186;BAO §295 Abs1; Beachte Siehe jedoch:87/14/0005 E 24. November 1987 VwSlg 6271 F/1987 RS 1; Besprechung in:ÖStZB 1989, 215;
Rechtssatz: Ein abgeleiteter Bescheid kann auch gleichzeitig mit dem Feststellungsbescheid, von dem er abgeleitet ist, erlassen werden. Selbst die Erlassung eines abgeleiteten Bescheides vor Erlassung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §188 Abs1;BAO §192;BAO §195 Abs1;
Rechtssatz: In einem abgeleiteten Bescheid ist die im Feststellungsbescheid getroffene Entscheidung zwingend zu übernehmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986140044.X02 Im RIS seit 20.09.1988 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §185;DBAbk USA 1983 Art15 Abs2;EStG 1972 §29 Z1;
Rechtssatz: Ausschüttungen des Trusts an die nach der Trust-Urkunde Begünstigten können allerdings wiederkehrende Bezüge iSd § 29 Z1 EStG darstellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:198714016... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §196;
Rechtssatz: Über die Frage, ob Einkünfte aus den USA dem Grunde nach der Einkommensteuer unterliegen, ist nicht in einem gesonderten Grundsatzbescheid (Feststellungsbescheid) zu entscheiden. Vielmehr hat der Abspruch in dem gemäß § 198 BAO vorgesehenen Abgabenbescheid zu erfolgen. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, dass den Beschwerdeführern in den Streitjahren Ausschüttungen einer Tiroler Agrargemeinschaft zugeflossen wären. Diese Ausschüttungen (1980 S 105.180,--, 1981 S 113.850,--, 1982 S 127.875,--) wären neben den pauschalierten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ebenfalls als derartige Einkünfte zu erfassen. Da die Beschwerdeführer je zur Hälfte Grundbesitzer seien, hätte (laut Prüfer) folgende Aufteilung zu e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §188;BAO §295 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/14/0006 Siehe jedoch:84/13/0063 E 14. Dezember 1988 RS 2; Besprechung in:ÖStZ 1998/13, S 220;
Rechtssatz: Die in den §§ 185 ff BAO vorgesehenen Feststellungen sind zwingend vorzunehmen. Ein Einkommensteuerbescheid, der, wenn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §192;BAO §252 Abs1;
Rechtssatz: Es besteht keine unmittelbare Abhängigkeit zwischen Einkommensteuerbescheiden und Körperschaftssteuerbescheiden voneinander. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140179.X03 Im RIS seit 19.05.1987 Zuletzt a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §185;BAO §192;ZollG 1955 §41 Abs2 letzter Satz;ZollG 1955 §41 Abs4 letzter Satz;ZollG 1955 §61 Abs1;ZollG 1955 §61 Abs3;
Rechtssatz: Aus der Anordnung des § 41 Abs 2 letzter Satz ZollG 1955, daß über die Gewährung der Zollfreiheit gesondert mit Bescheid abzusprechen ist, folgt, daß das Verfahren in zwei selbständige Abschnitte untertei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §185;MOG 1967 §57o Abs1;
Rechtssatz: Bei der Feststellung der Einzelrichtmenge, welche einem Milcherzeuger zusteht, handelt es sich um die Feststellung eines Rechtes, bei der Feststellung, welche vom Bearbeitungsbetrieb und Verarbeitungsbetrieb (BVB) übernommenen Milchmengen auf welche Einzelrichtmengen verrechnet werden dürfen, u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §185;MOG 1967 UnterabschnittD;
Rechtssatz: § 185 BAO ist keine Grundlage für Feststellungsbescheide in Angelegenheiten des Unterabschnittes (Abschnittes) D des MOG 1967. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986170070.X01 Im RIS seit 20.06.1986 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §185;MOG 1967 §57g Abs1 Satz1 idF 1978/672; BAO § 185 heute BAO § 185 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 185 gültig von 01.01.1962 bis 28.02.2014 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §185;MOG 1967 §57h; BAO § 185 heute BAO § 185 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 185 gültig von 01.01.1962 bis 28.02.2014 ... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind seit 28. Juli 1966 miteinander verheiratet und hatten im Jahre 1966 ihren Wohnsitz in Wien. Der Erstbeschwerdeführer bezog Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die Zweitbeschwerdeführerin war bis zum 31. Mai 1966 an einer Personengesellschaft beteiligt, die ein Saunaunternehmen betrieb. Mit Wirkung vom 31. Mai 1966 veräußerte die Zweitbeschwerdeführerin ihren Anteil an der Gesellschaft einschließlich eines Liegenschaftsanteiles. Auf Grund des Ergebnisse... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Gesellschafterin einer OHG, in deren Betrieb im Jahre 1964 eine Betriebsprüfung durchgeführt wurde, welche die Erlassung berichtigter Gewinnfeststellungsbescheide für die Jahre 1959 bis 1963 zur Folge hatte. Es kam sodann auch zu einer Änderung der Einkommensteuerbescheide der Beschwerdeführerin für die gleichen Jahre, wobei die Feststellungen aus den Gewinnfeststellungsbescheiden auch den betreffenden Einkommensteuerbescheiden zugrunde gelegt wurden. Die B... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185 BAO §192 BAO §252 Abs2 BAO § 185 heute BAO § 185 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 185 gültig von 01.01.1962 bis 28.02.2014 ... mehr lesen...