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AbgabenverfahrenNorm
BAO §185Rechtssatz
Die Abgabenbehörde kann eine gegen einen Abgabenbescheid, der auf einem Feststellungsbescheid beruht, erhobene Berufung
abweisen, ohne erst die Rechtskraft des Feststellungsbescheides abwarten zu müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965001103.X01Im RIS seit
07.11.2022Zuletzt aktualisiert am
18.01.2023