RS Vwgh 1988/9/20 86/14/0044

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §185;
BAO §188 Abs1;
BAO §192;
BAO §195 Abs1;

Rechtssatz

In einem abgeleiteten Bescheid ist die im Feststellungsbescheid getroffene Entscheidung zwingend zu übernehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986140044.X02

Im RIS seit

20.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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