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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §185;Rechtssatz
Ein öffentliches Interesse an einem Feststellungsbescheid über die Voraussetzungen gemäß § 57 g Abs 1 erster Satz MOG 1967 für die Stellung als Neulieferant im Zeitpunkt der Erklärung an den Milchwirtschaftsfonds ist nicht offenkundig und bedarf daher der Begründung.Ein öffentliches Interesse an einem Feststellungsbescheid über die Voraussetzungen gemäß Paragraph 57, g Absatz eins, erster Satz MOG 1967 für die Stellung als Neulieferant im Zeitpunkt der Erklärung an den Milchwirtschaftsfonds ist nicht offenkundig und bedarf daher der Begründung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986170070.X02Im RIS seit
20.06.1986