RS Vwgh 1986/6/20 86/17/0070

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Veröffentlicht am 20.06.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
55 Wirtschaftslenkung

Norm

BAO §185;
MOG 1967 §57g Abs1 Satz1 idF 1978/672;

Rechtssatz

Ein öffentliches Interesse an einem Feststellungsbescheid über die Voraussetzungen gemäß § 57 g Abs 1 erster Satz MOG 1967 für die Stellung als Neulieferant im Zeitpunkt der Erklärung an den Milchwirtschaftsfonds ist nicht offenkundig und bedarf daher der Begründung.Ein öffentliches Interesse an einem Feststellungsbescheid über die Voraussetzungen gemäß Paragraph 57, g Absatz eins, erster Satz MOG 1967 für die Stellung als Neulieferant im Zeitpunkt der Erklärung an den Milchwirtschaftsfonds ist nicht offenkundig und bedarf daher der Begründung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986170070.X02

Im RIS seit

20.06.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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