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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §185;Rechtssatz
Ein öffentliches Interesse an einem Feststellungsbescheid über die Voraussetzungen gemäß § 57 g Abs 1 erster Satz MOG 1967 für die Stellung als Neulieferant im Zeitpunkt der Erklärung an den Milchwirtschaftsfonds ist nicht offenkundig und bedarf daher der Begründung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986170070.X02Im RIS seit
20.06.1986