RS Vwgh 1986/6/20 86/17/0068

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Veröffentlicht am 20.06.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
55 Wirtschaftslenkung

Norm

BAO §185;
MOG 1967 §57o Abs1;

Rechtssatz

Bei der Feststellung der Einzelrichtmenge, welche einem Milcherzeuger zusteht, handelt es sich um die Feststellung eines Rechtes, bei der Feststellung, welche vom Bearbeitungsbetrieb und Verarbeitungsbetrieb (BVB) übernommenen Milchmengen auf welche Einzelrichtmengen verrechnet werden

dürfen, um die Feststellung eines Rechtsverhältnisses. Diese Feststellungen sind Angelegenheiten der zuständigen Organe des Milchwirtschaftsfonds.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986170068.X02

Im RIS seit

20.06.1986

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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