1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist g... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVGBAO VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §34 Abs1 VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.2017 b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVGBAO VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §34 Abs1 VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.2017 b... mehr lesen...
1 Beim Revisionswerber fand - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - im Jahr 2017 eine Außenprüfung hinsichtlich der Einkommen- und Umsatzsteuer der Jahre 2013 bis 2015 statt, in deren Folge das Finanzamt die Festsetzungsverfahren wieder aufnahm und neue Sachbescheide erließ. In den Wiederaufnahmebescheiden verwies das Finanzamt zur Begründung: auf die Feststellungen der Prüfung laut Niederschrift bzw. Prüfungsbericht. Im Prüfungsbericht führte das Finanzamt unter an... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §135 BAO §20 BAO §217 VwRallg BAO § 135 heute BAO § 135 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 BAO § 135 gültig von 30.12.1989 bis 20.08.2003 zuletzt geändert d... mehr lesen...
1 Zum bisherigen Verfahrensgeschehen ist eingangs auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Oktober 2024, Ra 2024/13/0058, zu verweisen. 2 Für das vorliegende Revisionsverfahren ist dazu zu ergänzen, dass die nunmehrige Revisionswerberin (im Verfahren Ra 2024/13/0058 mitbeteiligte Partei) in den Vorlageanträgen jeweils u.a. beantragte, das Verwaltungsgericht wolle nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Beschwerde entscheiden. Das Bundesfinanzgericht f... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994 VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §34 Abs1 VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
1 Aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden bei der Revisionswerberin die Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2011 bis 2015 wiederaufgenommen und neue Sachbescheide erlassen. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht den Beschwerden der Revisionswerberin gegen den Umsatzsteuerbescheid 2012 teilweise Folge und wies die Beschwerde hinsichtlich der Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren 2011 bis 2015 und der Umsatzsteuerbescheide 2011 und 2013 bis 2015 als... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994 VwGG §28 Abs1 Z4 VwGG §28 Abs1 Z5 VwGG §34 Abs1 VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.20... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §135 BAO §217 VergnügungssteuerG Wr 2005 §5 BAO § 135 heute BAO § 135 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 BAO § 135 gültig von 30.12.1989 bis 20.08.2003... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §135 BAO §217 VergnügungssteuerG Wr 2005 §5VwRallg BAO § 135 heute BAO § 135 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 BAO § 13... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 1. Dezember 2014 wurde gegenüber der Revisionswerberin für das Halten zweier Spielapparate Vergnügungssteuer für die Monate Juni 2014 bis Oktober 2014 samt Verspätungs- und Säumniszuschlag festgesetzt. 2 Gegen diesen Bescheid erhob die Revisionswerberin Beschwerde und führte begründend aus, die Aufstellung der gegenständlichen Geräte sei erst im August 2014 erfolgt. Die Vergnügungssteuer sei fristgerecht entrichtet worden, indem ents... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 3. November 2017 wurden gegenüber der Revisionswerberin gemäß § 6 Abs. 1 des Wiener Vergnügungssteuergesetzes für das Halten zweier Spielapparate der Type „X“ Vergnügungssteuer für April 2016 sowie Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag festgesetzt. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 3. November 2017 wurden gegenüber der Revisionswerberin gemäß Paragraph 6, Absatz eins, des Wiener Vergnügungssteuergesetzes für das Halten ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §135 B-VG Art133 Abs4 VwGG §28 Abs3 VwGG §34 Abs1 BAO § 135 heute BAO § 135 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 BAO § 135 gültig von 30... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin hat im November 2013 erstmals Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2003 bis 2012 beim Finanzamt eingereicht und darin neben geringfügigen inländischen Einkünften auch "Kapitalerträge aus ausländischen Kapitalanlagen, die mit dem besonderen Steuersatz von 25 % zu besteuern sind", erklärt. Die Bekanntgabe der schweizerischen Kapitaleinkünfte überschnitt sich zeitlich mit Ermittlungsschritten des Finanzamtes auf Grund einer von der schweizerischen Zahlste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §135; BAO §217; BAO § 135 heute BAO § 135 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 BAO § 135 gültig von 30.12.1989 bis 20.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 660/1989 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §135; BAO §20; B-VG Art133 Abs3;VwRallg; BAO § 135 heute BAO § 135 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 BAO § 135 gültig von 30.12.198... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §135; BAO §20; BAO §205; B-VG Art133 Abs3; BAO § 135 heute BAO § 135 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 BAO § 135 gültig von 30.12.1989 bis 20.08.2003 z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §135; BAO §205; BAO § 135 heute BAO § 135 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 BAO § 135 gültig von 30.12.1989 bis 20.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 660/1989 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §135; BAO §205; BAO § 135 heute BAO § 135 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 BAO § 135 gültig von 30.12.1989 bis 20.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 660/1989 ... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 31. Juli 2017 wies das Bundesfinanzgericht die (als Beschwerde zu behandelnde) Berufung der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Finanzamts vom 30. November 2009 betreffend die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer ab. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erklärte das Bundesfinanzgericht für zulässig. 2 Mit E-Mail vom 15. September 2017 übermittelte die die Revisionswerberin vertretende Rechtsanwälte GmbH (im Folgenden: Rechtsvertreterin) dem Bu... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;BFGG 2014 §24 Abs1;
Rechtssatz: Der gegenständliche Fall betrifft die Revisionseinbringung beim Bundesfinanzgericht. Das BFGG enthält keine Regelung betreffend die Einbringung, insbesondere die elektronische Einbringung von Eingaben beim Bundesfinanzgericht. Im der Revision vorangegangenen Beschwerdeverfahren war die... mehr lesen...
1 Mit den angefochtenen Erkenntnissen wies das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Anträge der Revisionswerberin auf bescheidmäßige Vorschreibung der Wasserabgaben für bestimmte Zeiträume und bestimmte Grundstücke mit der Begründung: ab, dass gemäß § 32 des Gesetzes vom 27. September 2007 über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, LGBl. Nr. 73/2007, (in der Folge kurz: WLV-G) der Anspruch auf die Wasserbezugsgebühr und die Grundgebühr mit dem durch den Verband herzuste... mehr lesen...
Index: L69301 Wasserversorgung Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO B-VG Art116a Abs1 Z2WLVG Bgld Nord 2007 §1 Abs4WLVG Bgld Nord 2007 §18WLVG Bgld Nord 2007 §33 Abs3 idF 2010/010 B-VG Art. 116a heute B-VG Art. 116a gültig ab 01.10.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2011... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Die Umdeutung klar formulierter Anträge kommt (auch) im Bereich des Verfahrens nach der BAO nicht in Betracht. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden
und von Parteierklärungen VwRallg9/1 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 6. April 2011 eines Organs der Agrarmarkt Austria (in der Folge: AMA) wurden dem Beschwerdeführer Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 7.058,17 vorgeschrieben. Der Bescheid wurde mittels Rückscheinbriefes (RSb) zugestellt und von einem Organ der Österreichischen Post AG am 8. April 2011 an der Abgabestelle an einen Mitbewohner übergeben. Mit Schreiben vom 25. Juli 2011 stellte der Beschwerdeführer 1. einen Antrag auf Wiedereinsetzung in ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 7. Juni 2011 zog der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde den Beschwerdeführer zur Haftung für die Gästetaxe des Zeitraums 3. April 2009 bis 31. Dezember 2010 in der Höhe von insgesamt EUR 3.232,79 heran. Begründend führte er aus, der Beschwerdeführer vermiete das im Gemeindegebiet gelegene Ferienhaus "X Hütte" tage- oder auch wochenweise als Unterkunft für Erholungs- bzw Ferienzwecke und sei als Unterkunftgeber gemäß § 17 Abs 4 Vorarlberger Tourismusgese... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVRefG 2009;BAO; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ro 2014/17/0116 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/17/0589 E 20. April 2016 RS 2 Stammrechtssatz Die BAO enthält auch nach ihrer Novellierun... mehr lesen...