Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr.in Lettner als Vorsitzende, den Richter Dr. Oppel und die Richterin Mag.a Mandl über die begründeten Einwendungen der A. GmbH, Wien, B.-Straße, im Nachprüfungsverfahren betreffend die Ausschreibungsunterlagen im Vergabeverfahren C. - Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund des Antragsgegners Stadt Wien - Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund – Generaldirektion (GED), vertreten durch Rechtsanwälte GmbH & Co KG, den ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.09.2019 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien
Norm: WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs3WVRG 2014 §25 Abs2
Rechtssatz: Die zweiwöchige Frist des § 22 Abs. 3 WVRG 2014 zur Erhebung von begründeten Einwendungen ist eine gesetzliche Frist und kann daher durch das Verwaltungsgericht nicht erstreckt werden. Die zweiwöchige Frist d... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.09.2019 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien
Norm: WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs3WVRG 2014 §25 Abs2
Rechtssatz: Wird von einem Unternehmer ein Nichtigerklärungsantrag gegen eine Ausschreibung eingebracht und will ein anderer Unternehmer ebenfalls gegen diese Ausschreibung vorgehen, so kann er dies nicht durch begründet... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 24.09.2019 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien
Norm: WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs3WVRG 2014 §25 Abs2
Rechtssatz: Der Vorhalt des Verwaltungsgerichtes, wonach es sich bei der Eingabe der Einschreiterin nicht um zulässige begründete Einwendungen im Sinne des § 22 Abs. 3 WVRG 2014 handle, stellt keine Erstreckung der Frist... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 24.09.2019 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien
Norm: WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs3WVRG 2014 §25 Abs2
Rechtssatz: Das Fehlen von begründeten Einwendungen im Sinne des § 22 Abs. 3 WVRG 2014 in der Eingabe ist einer Verbesserung dahingehend, dass die Erhebung von begründeten Einwendungen im Sinne dieser Gesetzesstelle inne... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Maga Schreiner-Hasberger als Vorsitzende und die Richter Mag Fischer als Berichter und Dr Schweiger als Beisitzer über den Antrag der A. GmbH, Wien, B.-gasse, vertreten durch RA, auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Wiener Linien GmbH & Co KG, 1030 Wien, Erdbergstraße 202, vertreten durch RAe, vom 06.11.2015 im Vergabeverfahren „Fahrzeuginnenreinigung der personenbefördernden Fahrzeuge der Wien... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Mag.a Mandl als Vorsitzende, die Richterin Dr.in Lettner und den Richter Dr. Oppel über den Antrag der A. GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt, auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidungen vom 5.10.2018 betreffend die Vergabeverfahren GZ ..., X., diverse Anlagen, gärtnerische Herstellungs- und Instandsetzungsarbeiten, ..., sowie GZ ..., Y., diverse Anlagen, gärtnerische Herstellungs- und Instandset... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.12.2018 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: WVRG 2014 §22 Abs1WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs3WVRG 2014 §22 Abs4BVergG 2006 §129 Abs1 Z2BVergG 2006 §129 Abs1 Z7BVergG 2006 §129 Abs3BVergG 2006 §324 Abs3
Rechtssatz: Die Verständigung eines Bieters vom Ausscheiden seines Angebotes hat den Grund des Ausscheidens anzugeb... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Dr.in Lettner als Vorsitzende, den Richter Dr. Oppel und die Richterin Mag.a Mandl über die begründeten Einwendungen der H. GmbH, vertreten durch Rechtsanwälte OG, in den Nachprüfungsverfahren zu den Ausschreibungsbedingungen und der zweiten Fragebeantwortung betreffend das Vergabefahren "Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei pro Los über die Lieferung von Antidekubitus-Systemen als Mietsysteme" der Stadt Wien, Wiener K... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 24.07.2017 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien
Norm: WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs3
Rechtssatz: Eine Teilnahme an einem Nachprüfungsverfahren betreffend Ausschreibungsunterlagen kommt nicht in Betracht. Dies gilt auch für die Teilnahme am Nachprüfungsverfahren betreffend die zweite Fragebeantwortung. Schlagworte Parteistel... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 24.07.2017 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien
Norm: WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs3
Rechtssatz: Die Beeinträchtigung der rechtlich geschützten Interessen eines Bewerbers muss ein Gewicht erreichen, wie es etwa beim präsumtiven Zuschlagsempfänger der Fall ist, der sich dem Nachprüfungsverfahren anschließt. Schlagworte Parte... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.07.2017 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien
Norm: WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs3
Rechtssatz: Gemäß § 22 Abs. 2 WVRG setzt die Parteistellung voraus, dass die Unternehmerin durch die begehrte Entscheidung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen nachteilig betroffen sein kann. Eine solche unmittelbare rechtliche Betroffenheit käme vor al... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 24.07.2017 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien
Norm: WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs3
Rechtssatz: In der Überprüfung von Ausschreibungsunterlagen, die zum Ziel hat, vergaberechtlich einwandfrei Festlegungen zu finden und damit ein § 19 Abs. 1 Bundesvergabegesetz (BVergG 2006) entsprechendes Vergabeverfahren zu gewährleisten, kann ernsthaft eine Beeinträc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.07.2017 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien
Norm: WVRG 2014 §22 Abs2WVRG 2014 §22 Abs3
Rechtssatz: Die Rechtstellung der Teilnahmewerberin kann weder durch eine gänzliche noch durch eine teilweise Stattgebung der Anträge auf Nichtigerklärung unmittelbar beeinträchtigt werden. Im Fall einer Nichtigerklärung der Ausschreibung wird etwaiges Vorbringen der Te... mehr lesen...
VerwaltungsgerichtWien 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38730 Telefax: (43 01) 4000 99 38730 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-123/061/11058/2015-66 Wien, 24.11.2015 GZ: VGW-123/061/11065/2015 GZ: VGW-123/061/11331/2015 X. GmbH Geschäftsabteilung: VGW-R Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richter Dr. Schwe... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Vorsitzenden Mag. Fischer und die Richter Dr. Neumann als Berichter der sowie Mag.a Schreiner-Hasberger als Beisitzerin über den Antrag der P. GmbH, vertreten durch Rechtsanwalts-KG, auf „Übersendung der vollständigen Unterlagen“ (Akteneinsicht) zum Vergabeverfahren "F.", den BESCHLUSS gefasst: I. Der Antrag wird zurückgewiesen. römisch eins. Der Antrag wird zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a VwGG eine o... mehr lesen...