Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art20 Abs3;32002L0021 Rahmen-RL Kommunikationsnetze Art8;EURallg;TKG 1997 §41;TKG 2003 §1 Abs2;TKG 2003 §34 Abs1;TKG 2003 §48;TKG 2003 §50;
Rechtssatz: Auch bei der Entscheidung über eine Zusammenschaltungsstreitigkeit gemäß den §§ 48 und 50 TKG 2003 ist - wie dies der VwGH im Hinblick auf Zusammenschalt... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/03/0025 B 3. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Antragstellerin macht geltend, dass durch den angefochtenen Bescheid zusätzliche Kosten auf sie zukämen, mit denen sie nicht habe rechnen können; diese Kosten würden eine erhebliche Gefährdu... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 in Verbindung mit § 117 Z. 7 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Kommunikationsnetz der Beschwerdeführerin. Entsprechend der Präambel des Spruchpunktes A ("Zusammenschaltungsanordn... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art12 Abs5 idF 31998L0061;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Erwägungsgrund15;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Erwägungsgrund2;EURallg;TKG 1997 §3 Z16 impl;TKG 1997 §41 impl;TKG 2003 §3 Z23;TKG 2003 §3 Z25; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/03/0152 E 31. Jänner 2005 2004/03/0213 E 31. März 2005 2004/03... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erlassung einer Anordnung für die Zusammenschaltung als "Mobile Virtual Network Operator" (MVNO) mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 14 Abs. 1 und 41 Abs. 3 i.V.m. § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 i.d.F. BGBl. I Nr. 134/2002, zurückgewiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Antrag der Besch... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E13206000001 Verwaltungsrecht allgemein91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Anh2;EURallg;TKG 1997 §41 Abs1;TKG 1997 §41 Abs2;TKG 1997 §41;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/03/0322 E 17. Dezember 2004
2002/03/0323 E 17. Dezember 2004
2002/03/0321 E 17. Dezember 2004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/03/0056 E 27. Mai 2... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß § 41 Abs. 3 iVm § 111 Z. 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 idF BGBl. I Nr. 26/2000, eine Anordnung, mit der für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Mobiltelekommunikationsnetz der Beschwerdeführerin im Wege des Transits über das Netz der T AG (im Folgende... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs5;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs6;EURallg;TKG 1997 §41 Abs3;TKG 1997 §41; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/03/0129 E 28. April 2004 RS 3 Stammrechtssatz Die in Art. 9 Abs. 5 und 6 der Richtlinie 97/33/EG vorgesehene Streitentscheidungskompetenz der Regulierungsbehör... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei eine Anordnung gemäß § 41 Abs. 3 in Verbindung mit § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 134/2002, für die Zusammenschaltung der öffentlichen Telekommunikationsnetze der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der Beschwerdeführerin. Mit Spruchpunkt A wurde Anhang 3 ("Zusammenschaltungsentgelt") des zw... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §41 Abs3;TKG 1997 §41; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/03/0156 E 17. Juni 2004
Rechtssatz: Die Festlegung von Zusammenschaltungsentgelten durch die Regulierungsbehörde im Streitfall gemäß § 41 TKG setzt nicht voraus, dass eines der beteiligten Unternehmen über eine beherrschende Marktstellung verfügt und diese zur Erzwingung überhöhter Prei... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 41 Abs. 3 iVm § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG) BGBl. I Nr. 100/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 32/2002, eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der Beschwerdeführerin erlassen. Gemäß der Präambel der Zusammenschaltungsanordnung soll diese ausschließlich die Zusammenschaltung des öffentlichen Mobilkommunik... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde gemäß § 41 Abs. 3 iVm § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 idF BGBl. I Nr. 32/2002, eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der Beschwerdeführerin. Gemäß der Präambel der Zusammenschaltungsanordnung regelt diese ausschließlich die Zusammenschaltung des öffentlichen Mobilkommunik... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der Beschwerdeführerin gemäß § 41 Abs. 3 in Verbindung mit § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 134/2001, eine Zusammenschaltungsanordnung, mit der "ergänzend zu der zwischen den Verfahrensparteien bestehenden Zusammenschaltungsvereinbarung vom 14.12.2000" im Wesentlichen ein weiterer Anhang ("Anhang 26 - Regelungen betreffend Transit und direkte Abrec... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31990L0387 ONP-RL Einführung Art1 idF 31997L0051;31990L0387 ONP-RL Einführung Art3 Abs2 idF 31997L0051;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art3 Abs1;31997L0051 Nov-31990L0387/31992L0044;EURallg;TKG 1997 §34;TKG 1997 §41 Abs1;TKG 1997 §41 Abs2;TKG 1997 §41 Abs3;TKG 1997 §41;
Rechtssatz: Aus dem Recht auf offenen Netzzugang lässt s... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs5;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs6;EURallg;TKG 1997 §41 Abs3;TKG 1997 §41; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/03/0129 E 28. April 2004 RS 3 Stammrechtssatz Die in Art. 9 Abs. 5 und 6 der Richtlinie 97/33/EG vorgesehene Streitentscheidungskompetenz der Regulierungsbehör... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat sich bereits in seinem Erkenntnis vom 28. April 2004, Zl. 2002/03/0166, mit der Auslegung des Begriffs "Betreiber" in § 41 TKG auseinandergesetzt. Er ist dabei zum Ergebnis gekommen, dass sich aus den Bestimmungen der Zusammenschaltungsrichtlinie 97/33/EG ergibt, dass gemeinschaftsrechtlich der Anspruch auf Zusammenschaltung nicht an eine tatsächlich bereits ausgeübte Tätigkeit als Netz- oder Dienstbetreiber gebunden ist, sondern lediglich an die ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31990L0387 ONP-RL Einführung Art1 idF 31997L0051;31990L0387 ONP-RL Einführung Art3 Abs2 idF 31997L0051;31997L0051 Nov-31990L0387/31992L0044;EURallg;TKG 1997 §34;TKG 1997 §41 Abs1;TKG 1997 §41 Abs2;TKG 1997 §41 Abs3;TKG 1997 §41;
Rechtssatz: Mit der beschwerdegegenständlichen Zusammenschaltungsanordnung wurden Regelungen für die Erbringung von Z... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31990L0387 ONP-RL Einführung Art1 idF 31997L0051;31990L0387 ONP-RL Einführung Art3 Abs2 idF 31997L0051;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Anh7 Abschn2;31997L0051 Nov-31990L0387/31992L0044;EURallg;TKG 1997 §34;TKG 1997 §41 Abs1;TKG 1997 §41 Abs2;TKG 1997 §41 Abs3;TKG 1997 §41;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin vermeint, aus Anha... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E13206000001 Verwaltungsrecht allgemein91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Anh2;EURallg;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §41 Abs1;TKG 1997 §41 Abs2;TKG 1997 §41 Abs3;TKG 1997 §41;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/03/0056 E 27. Mai 2004 RS 1 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat sich bereits in seinem Erkenntnis vom 28. Ap... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde gemäß § 41 Abs. 3 i.V.m. § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997, i.d.F. BGBl. I Nr. 32/2002, auf Antrag der mitbeteiligten Partei eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der Beschwerdeführerin mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der mitbeteiligten Partei. Der Inhalt der von der belangten Behörde mit dem angefochtenen Bescheid festgelegt... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß § 41 Abs. 3 in Verbindung mit § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 idF BGBl. I Nr. 32/2002, eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der Beschwerdeführerin. Punkt 5.12. der mit dem angefochtenen Bescheid getroffenen Zusammenschaltungsano... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31990L0387 ONP-RL Einführung idF 31997L0051;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs5;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs6;31997L0051 Nov-31990L0387/31992L0044;EURallg;TKG 1997 §34 Abs2;TKG 1997 §41 Abs3;TKG 1997 §41;
Rechtssatz: Das Recht auf offenen Netzzugang, wie es in § 34 Abs. 2 TKG in Umsetzung der Richtlini... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs5;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs6;EURallg;TKG 1997 §41 Abs3;TKG 1997 §41;
Rechtssatz: Die in Art. 9 Abs. 5 und 6 der Richtlinie 97/33/EG vorgesehene Streitentscheidungskompetenz der Regulierungsbehörde, wie sie im Beschwerdefall von der belangten Behörde auf Grund des di... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §34 Abs1;TKG 1997 §34;TKG 1997 §41 Abs3;TKG 1997 §41;
Rechtssatz: Es kann nicht zweifelhaft sein, dass die in einem Verfahren gemäß § 41 TKG festgelegten Zusammenschaltungsbedingungen "Maßstab einer Diskriminierungsprüfung gemäß § 34 TKG" sein können. Ob ein Angebot am Markt bzw. das Bereitstellen von Leistungen iSd § 34 TKG auf Grund eigenen Entschlusses des marktbeherrs... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art6 lita;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs1;EURallg;TKG 1997 §34;TKG 1997 §41 Abs3;TKG 1997 §41;
Rechtssatz: Die Tätigkeit der Beschwerdeführerin als marktbeherrschendes Unternehmen ist im Bereich der Zusammenschaltung wesentlich durch die sich aus § 34 TKG ergebende Gleichbehandl... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei eine Zusammenschaltungsanordnung, mit der Zusammenschaltungsentgelte für die Verkehrsarten V 25 (Terminierung vom Mobilnetz der mitbeteiligten Partei in das Mobilnetz der Beschwerdeführerin) und V 25c (Terminierung vom Mobilnetz der Beschwerdeführerin in das Mobilnetz der mitbeteiligten Partei) sowie für die Verkehrsarten V 26 und V 26c festgelegt wurden. Die Verkehrsart V 26 wur... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art7;EURallg;TKG 1997 §41 Abs3;TKG 1997 §41;TKG ZusammenschaltungsV 1998;
Rechtssatz: Gemäß § 41 Abs. 3 TKG ersetzt eine von der Regulierungsbehörde nach dieser Bestimmung zu treffende Anordnung über die Zusammenschaltung eine - grundsätzlich von den beteiligten Unternehmen zu treffende - Verei... mehr lesen...
1. Die Beschwerdeführerin begehrte mit Antrag vom 5. April 2002, die belangte Behörde möge nach Aufforderung gemäß § 34 Abs. 3 TKG der T. AG auftragen, den Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung abzustellen, der darin bestehe, dass die T. AG der Beschwerdeführerin die Bereitstellung der intern genutzten und am Markt angebotenen Anschlussleistung samt den zugehörigen Nebenleistungen verweigere. Die Beschwerdeführerin begehrte weiters, die belangte Behörde möge der T. AG gemäß §... mehr lesen...